Menschenrechtsverletzung darf kein Wettbewerbsvorteil sein! Von Meike Gebhard Kategorien: Konsum Stand: 14. April 2019, 20:08 Uhr Foto: TransFair e.V. / Anand Parmar Textilbündnis, ACT on Living Wages & andere: Viele Projekte wollen gerechte Sozial- und Umweltstandards bei globalen Zulieferern schaffen – scheitern aber an der Freiwilligkeit. Das kann so nicht weitergehen. Ob T-Shirt, Handy oder Auto: In deutschen Produkten stecken Vorleistungen aus dem Ausland. Doch wer stellt sicher, dass Lieferanten und Sublieferanten die Menschenrechte beachten, Ausbeutung und Kinderarbeit vermeiden? Denn trotz zahlreicher Brancheninitiativen wie dem deutschen Textilbündnis läuft vieles noch schief in deutschen Lieferketten. Immer lauter wird daher der Ruf nach gesetzlichen Regelungen – und das mit gutem Grund. Wettbewerbsvorteil: Ausbeutung im Ausland Arbeitsteilung über Grenzen hinweg ist ein zentrales Merkmal der globalisierten Wirtschaft. So sind z.B. an der Herstellung eines Herrenhemds bis zu 140 Akteure aus verschiedenen Ländern beteiligt. Baumwollbauern aus Burkina Faso, Näherinnen in Bangladesch, Designer in den USA. Auch in Maschinen, Autos, Smartphones oder vielen Lebensmitteln stecken Vorleistungen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten. Die internationale Arbeitsteilung geht in Ordnung, solange überall Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Solange sie also nicht dazu genutzt wird, in Europa gültige und akzeptierte Standards systematisch zu unterlaufen und sich damit quasi auf dem Rücken der Arbeitskräfte am anderen Ende der Welt einen Kostenvorteil zu verschaffen. Doch genau das ist immer noch oft der Fall. Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza 2013 in Bangladesch mit mehr als 1.100 Toten war nicht das letzte Beispiel dafür, wie hemmungslos Vorgaben bei der Arbeitssicherheit missachtet wurden. An der Förderung des für die Handy-Produktion wichtigen Rohstoffs Coltan verdienen auch Warlords im afrikanischen Bürgerkriegsland Kongo, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Und auch die Kinderarbeit ist nach Einschätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) keineswegs ausgerottet, sie betrifft Millionen Kinder weltweit. Freiwilligkeit: Die Guten sind die Dummen Was also tun? Die deutsche Politik fordert schon lange von Unternehmen die Wahrung ihrer Sorgfaltspflichten in den Lieferketten – lässt die Unternehmen bei der Umsetzung aber allein. Ohnehin zeigen freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft oft nur mäßigen Erfolg, denn ohne verbindliche Regeln für alle sind die Guten am Ende allzu oft die Dummen. Wer als Textilunternehmen existenzsichernde Löhne in den Herstellungsländern zahlen will, wer z.B. Fairtrade-zertifizierten Kaffee, Kakao oder Bananen einkaufen will, muss seine Produkte entsprechend teurer anbieten – und dies als Wettbewerbsnachteil akzeptieren. Wer hingegen alle Verantwortung auf die Zulieferer in den Herkunftsländern abwälzt, kann mit billigeren Produkten beim Verbraucher punkten. Menschenrechtsverletzungen als Wettbewerbsvorteil – das ist viel zu oft der perverse Alltag. Beispiel: ACT on Living Wages Ein Beispiel für ein ambitioniertes freiwilliges Programm von Unternehmen, dem nun mangels ausreichender Unterstützung das Scheitern droht, ist die Initiative ACT on Living Wages. ACT ist derzeit die einzige Initiative weltweit, die konsequent das Ziel verfolgt, existenzsichernde Löhne in der Textilindustrie zu erreichen. „Wir drohen aber daran zu scheitern, dass nicht genügend Partner aus der Textilindustrie mitmachen“, beklagt Nanda Bergstein, Direktorin für Nachhaltigkeit beim Familienunternehmen und ACT-Initiator Tchibo. Derzeit verhandeln in Kambodscha 21 internationale Textilmarken mit der Regierung und mit Arbeitgebern über die Einführung von flächendeckenden Tarifverhandlungen mit dem Ziel, die Löhne auf ein existenzsicherndes Niveau zu heben. Die beteiligten Unternehmen stehen für rund 50 Prozent der weltweiten Nachfrage nach kambodschanischen Textilprodukten. Die kambodschanische Regierung ist jedoch besorgt, dass die andere Hälfte der einkaufenden Unternehmen bei höheren Löhnen aus dem Markt abwandern könnte. Das Beispiel zeigt: Zieht ein Teil der Marktteilnehmer nicht mit, stoßen freiwillige Initiativen schnell an Grenzen. Nanda Bergstein plädiert deshalb für europaweit einheitliche staatliche Regelungen zu Sorgfaltspflichten der Industrie: „Eine Regulierung, die für alle Marktakteure in Europa gleiche Bedingung schafft, ist dringend notwendig. Denn mit freiwilligen Initiativen einzelner Firmen allein werden wir nicht schnell genug vorankommen – und Fair Fashion wird eine Illusion bleiben.“ Textilbündnis und Wertschöpfungskettengesetz Ein anderes Beispiel ist das 2014 von Entwicklungshilfeminister Müller ins Leben gerufene Textilbündnis, an dem sich freiwillig die Hälfte der Unternehmen der Textilbranche beteiligt (der andere Hälfte entzieht sich also der Verantwortung). Diese Unternehmen wollen bei ihren Zulieferern aus Entwicklungsländern Verbesserungen bei Arbeits- und Umweltschutz erreichen. Die erhoffte Wirkung der Initiative blieb bislang allerdings aus. Doch der Druck der Öffentlichkeit und der Politik auf die Unternehmen in Deutschland wächst. Entwicklungsminister Gerd Müller hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Zustände in den weltweiten Zulieferfabriken zu verbessern: „Die Verbraucher in Deutschland akzeptieren es längst nicht mehr, wenn am Anfang der Lieferkette Kinder für uns arbeiten müssen und Hungerlöhne gezahlt werden“, so Müller im Interview mit dem Handelsblatt. Nationaler Aktionsplan NAP: Schluss mit der Freiwilligkeit? Bis 2020 sollen rund 7.000 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern offenlegen, ob sie ihrer Sorgfaltspflicht in Sachen Menschenrechten nachkommen. So wurde es 2018 im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) festgeschrieben. Der NAP verfolgt ein großes Ziel: die Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten. Seit März erhebt die Unternehmensberatung E&Y im Auftrag der Regierung im Rahmen einer umfassenden Befragung den Status quo. Sollten sich mehr als 50 Prozent aller überprüften Unternehmen nicht als NAP-konform erweisen, behält sich die Bundesregierung vor, gesetzgeberisch tätig zu werden. Das Entwicklungshilfeministerium hat dazu bereits den Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet. Es soll die Sorgfaltspflichten definieren, die deutsche Firmen im Umgang mit Lieferanten aus Entwicklungsländern künftig einhalten müssten. Vorgesehen sind umfangreiche Berichtspflichten, auch sollen Unternehmen Compliance-Beauftragte für die Lieferketten benennen. Unternehmen, die gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen oder falsche Angaben machen, können dann strafrechtlich belangt und mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt werden. In der Wirtschaft stoßen die Pläne auf ein geteiltes Echo. Unternehmen, die seit Jahren mit Selbstverpflichtungen und eigenen Kontrollsysteme vorausgehen, um die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten zu gewährleisten, begrüßen staatliche Regulierungen, um wieder Fairness im Wettbewerb herzustellen. Zahlreiche Industrie-Verbände hingegen kritisieren, dass für die Zustände in den Herkunftsländern zuallererst die nationalen Regierungen und nicht die Unternehmen in Deutschland verantwortlich seien. Staatsversagen, das zu Menschenrechtsverletzungen oder Ausbeutung führe, dürfe nicht auf dem Rücken der global agierenden Unternehmen ausgetragen werden. Sozial- und Umweltstandard: Deutschland hinkt hinterher Das Argument, in einer globalen Wirtschaft entstünden deutschen Unternehmen durch eine solche staatliche Regulierung Wettbewerbsnachteile, erweist sich bei genauer Betrachtung jedoch als fadenscheinig. Länder wie Frankreich und Großbritannien – ja selbst die USA – haben längst Gesetze, um die Bedingungen in internationalen Lieferketten zu regulieren. In Großbritannien gilt seit 2015 der „Modern Slavery Act“, in Frankreich seit 2017 das „Loi sur le devoir de vigilance“: Beide Gesetze richten sich gegen Zwangsarbeit in den Lieferketten der heimischen Unternehmen und verlangen die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards, wie sie in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 verankert sind. Die USA verlangen von Unternehmen zum Beispiel, dass sie offenlegen, wie sie dafür sorgen, dass sie keine Konfliktmineralien aus der Demokratischen Republik Kongo beziehen. Ein deutsches Wertschöpfungskettengesetz wäre, wenn es denn käme, ein wesentlicher Fortschritt bei der Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auch in Deutschland. Und es wäre ein klares Signal an alle Unternehmen: Menschenrechtsverletzungen sind auf Dauer kein Wettbewerbsvorteil. 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