An diesem Freitag wollen nicht nur Schülerinnen und Schüler für mehr Umweltschutz streiken, sondern auch Erwachsene. Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn der Streik in deine Arbeitszeit fällt.
Ein breites Bündnis, angeführt von Fridays for Future, ruft diesen Freitag erneut zum Streik auf. Der Generalstreik am Freitag, 29. November, ist der vierte internationale Streiktag. Für Deutschland lauten die Forderungen von Fridays for Future, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2035 unter Null sinkt, dass der Kohleausstieg bis 2030 vollendet ist und dass bis zum Jahr 2035 die Energieversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht.
Beim letzten Streik am 20. September gingen auf der ganzen Welt Millionen Menschen auf die Straße, um fürs Klima zu protestieren – allein in Deutschland waren es 1,5 Millionen. Auch dieses Mal haben die Organisatoren das Ziel, dass möglichst viele Beschäftigte die Arbeit niederlegen und Solidarität mit den Schülerinnen und Schülern zeigen – und gemeinsam für den #NeustartKlima demonstrieren.
Die Klimaproteste fallen allerdings bei vielen Beschäftigten in die Arbeitszeit.
Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie zum Streik gehen möchten?
Da es sich bei dem Klimastreik nicht um einen Tarifstreik, sondern um eine Demonstration, beziehungsweise einen politischen Streik handelt, sind Beschäftigte nicht von der Arbeit befreit. Die IG Metall unterstützt zwar den Streik, zum Streiken aufrufen darf sie aber aus rechtlichen Gründen nicht.
Wenn du Arbeitnehmer bist und am Freitag mit streiken möchtest, musst du einiges beachten.
Der wichtigste Punkt dabei: Kläre mit deinem Arbeitgeber, unter welchen Bedingungen du am Streik teilnehmen kannst. Einfach bei der Arbeit zu schwänzen ist riskant. „Wer ohne Absprache mit dem Vorgesetzten der Arbeit fernbleibt, um zu demonstrieren, riskiert eine Abmahnung“, sagt Carolin Auerbach, Fachanwältin für Arbeitsrecht gegenüber der ZEIT. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Verstoß schriftlich rügt und darauf hinweist, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.“ Eine fristlose Entlassung ohne vorherige Abmahnung drohe aber nicht.
Sich beim Arzt krankschreiben lassen und dann zum Klimastreik gehen, ist ebenfalls keine gute Idee. Wenn die Unwahrheit ans Licht kommt, droht auch hier eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.
Diese Möglichkeiten hast du:
- Urlaub nehmen
- die Mittagspause für die Demonstration nutzen
- sich vom Chef freistellen lassen
- Überstunden ausgleichen oder Gleitzeit nehmen
- mit Kollegen die Schicht tauschen
Inzwischen finden in einigen Städten auch donnerstags Vorabend-Demos statt – für die Menschen, die freitags nicht teilnehmen können.
Hier findest du eine Übersicht über Streiks und Aktionen in deiner Nähe.
Dürfen Schüler die Schule schwänzen und streiken?
Auch diesen Freitag werden hoffentlich wieder viele Schülerinnen und Schüler gegen den Klimawandel demonstrieren – und dabei Unterricht versäumen. Aber auch diesen Freitag gilt für die Schüler wie an jedem anderen Tag die Schulpflicht. Die Teilnahme an den Protestaktionen ist den Schülern laut Gesetz nicht erlaubt. Wenn die Aktionen in die Unterrichtszeit fallen, gilt das Fernbleiben als unentschuldigtes Fehlen.
Jede Schule entscheidet selbst, ob sie Schülerinnen und Schüler freistellt, beziehungsweise was sie mit den Jugendlichen macht, die demonstrieren statt in den Unterricht zu gehen. Viele Schulen bieten den Schülern thematisch passende „Sanktionen“ als Ausgleich an – wie zum Beispiel Müllsammel-Aktionen auf dem Pausenhof, einen gemeinsamen Film-Nachmittag mit einem Film über den Klimawandel oder Podiumsdiskussionen mit der Lehrerschaft. Es gab aber auch schon Fälle, in denen die Schule Bußgelder verhängt oder mit Sitzenbleiben gedroht hat.
Warum wird gerade jetzt gestreikt?
Wie auch bei den letzten globalen Streiks ist der Zeitpunkt kein Zufall. Im September fand zeitgleich der Klimagipfel der Vereinten Nationen statt, in Berlin tagte das Klimakabinett. Der Streik am Freitag findet kurz vor dem Start der Weltklimakonferenz in Madrid statt, die am 2. Dezember startet.
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