In der Weihnachtszeit hatten Post- und Paketbot:innen besonders viel zu tun. Manche Menschen wollen sich dann mit einem kleinen Geschenk oder einem Trinkgeld bedanken. Doch ist das eigentlich erlaubt?
Mit einem Geldbetrag, Plätzchen, einem Buch oder anderen Sachgeschenken Danke sagen – das scheint vielen angesichts der erhöhten Belastung, der Postbot:innen Ende des Jahres ausgesetzt sind, nur angemessen. Doch ein eigentlich gut gemeintes Trinkgeld kann die Zusteller:innen in eine schwierige Lage bringen.
Zwar gibt es laut dem BR keine einheitliche Regelung, die erläutert, bis zu welcher Grenze Postbot:innen Geschenke oder Geld annehmen dürfen. Doch jedes Unternehmen hat eigene genaue Vorschriften, an die sich deren Arbeitnehmer:innen halten müssen. Missachten sie die geltenden Regeln, droht ihnen eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
Trinkgeld-Regelungen: Unterschiede zwischen DHL, Hermes und DPD
Laut BR gilt grundsätzlich: Ein Trinkgeld oder ein Geschenk gegenüber Postbot:innen ist juristisch unbedenklich, solange Kund:innen dafür keine Gegenleistung erwarten. Sonst wird es als Bestechung gewertet. T-Online berichtet zudem, dass die Arbeitnehmer:innen ihr Unternehmen nicht über die genaue Höhe des Trinkgeldes informieren oder die zusätzlichen Geldgeschenke versteuern müssen.
DHL, Hermes und DPD haben jedoch genaue Obergrenzen festgelegt, um Mitarbeitende vor Bestechungsvorwürfen zu schützen:
- DHL erklärt gegenüber dem BR, dass es Postbot:innen eigentlich nicht gestattet ist, Belohnungen und Geschenke entgegenzunehmen. Bei Sachgeschenken bis zu 25 Euro macht das Unternehmen jedoch eine Ausnahme. Diese sind unproblematisch. DHL ist sich zudem bewusst, dass kleine Trinkgelder in der Weihnachtszeit zur Tradition geworden sind. Die Trinkgelder würden dabei in der Regel deutlich unter dem festgesetzten Betrag von 25 Euro liegen.
- Hermes erlaubt Mitarbeitenden Sach- und Geldgeschenke bis zu einem Wert von 10 Euro anzunehmen, so der BR. Jedoch arbeitet das Unternehmen mit selbstständigen regionalen Logistikunternehmen zusammen. Diese können wiederum andere Trinkgeld-Regelungen haben. Halte man sich als Kund:in an die Obergrenze von zehn Euro, sei man laut dem Unternehmen immer auf der sicheren Seite.
- DPD gibt gegenüber T-Online an, dass auch ihre Mitarbeitenden Trinkgeld annehmen dürfen. Dies sei sogar digital über PayPal möglich. Die Obergrenze liegt dafür bei 9,50 Euro.
Welche Geschenke eignen sich?
Eine Sprecherin von Hermes betont gegenüber dem BR, dass sich Postbot:innen nicht nur um die Weihnachtszeit über „eine kleine Wertschätzung ihrer täglichen Arbeit freuen.“ Doch wie könnte diese Wertschätzung genau aussehen? Ein DHL-Mitarbeiter beschreibt dem Tagesspiegel, dass er in der Weihnachtszeit vermehrt Schokolade, Pralinen, Plätzchen und Umschläge mit Weihnachtskarten und Bargeld erhalte.
Auch selbstgemachte Pralinen, eine Duftkerze im Glas aus Kerzenresten, ein selbstgenähtes Körnerkissen oder Spenden-Geschenke sind herzliche und sinnvolle kleine Geschenke – wenn man denn weiß, dass das Gegenüber etwas damit anfangen kann.
Wenn Schokolade verschenkt wird, ist es wichtig, nach Möglichkeit immer Bio- und Fairtrade-zertifizierte Produkte zu kaufen. So macht das Geschenk nicht nur dem oder der Empfänger:in eine Freude, sondern trägt auch zu fairen Arbeitsbedingungen und ökologischer Nachhaltigkeit im Ursprungsland bei.
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