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Tierschutz-Drohnen & Geschlechtseintrag: Das ändert sich im November

Tierschutz-Drohnen & Geschlechtseintrag: Das ändert sich im November
Foto: Pia Bayer/dpa, Marton Monus/dpa

Im neuen Monat sinken die Hürden für eine Änderung des Namens und des Geschlechts. Und auch der Gang zum Bürgeramt kann wegfallen.

Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung ist. Was sich sonst noch im kommenden Monat ändert – ein Überblick.

Ausweis per Post

Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg. 

Selbstbestimmungsgesetz 

Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab 1. November bei Standesämtern ändern. Es reicht dann eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist – seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden. 

Drohnen zum Tierschutz

Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. Hintergrund ist, dass Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden.

Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind.  

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen.

Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen.

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