Die Vogelschutzrichtlinie ist eines der ältesten Tierschutzgesetze. Ihre Regelungen haben Erfolge gebracht, sind aber trotzdem noch ausbaufähig. Mehr über Zielsetzung, Maßnahmen und Effizienz der Vogelschutzrichtlinie liest du hier.
Die Vogelschutzrichtlinie ist eine europaweite Richtlinie, die über Landesgrenzen hinweg wild lebende Vögel schützt. Dieser Schutz gilt sowohl den heimischen Vogelarten als auch Zugvögeln. Dabei bezieht sich die Vogelschutzrichtlinie nicht nur auf die Tiere selbst, sondern erstreckt sich auch auf ihre Nester, Eier und Lebensräume. Sie umfasst vor allem folgende Maßnahmen:
- Schutzgebiete für bedrohte Arten: Die Vogelschutzrichtline sieht für bedrohte Vogelarten europaweit ausgewiesene Schutzgebiete vor. Um die Flächen tatsächlich schützen zu können und sie als Lebensraum für wilde Tiere und Pflanzen zu erhalten, gehören noch zwei weitere EU-Vorgaben dazu. Die Flora Fauna Habitat sorgt für den Schutz der Bodenflächen. Das Netzwerk Natura 2000 stellt sicher, dass die einzelnen Schutzgebiete auch geografisch verbunden sind. Das ermöglicht den Tieren sich ungehindert zwischen den Schutzgebieten zu bewegen.
- Schutz vor der Jagd: Die Jagd und der Handel mit getöteten oder lebenden Wildvögeln ist untersagt. Die Vogelschutzrichtlinie umfasst eine Liste von rund 180 Arten (Anhang I), die unter besonderem Schutz stehen. Darunter sind zum Beispiel Lerchen oder Falken. Für andere Arten, die auf der Liste nicht aufgeführt sind, kann es Ausnahmen geben.
- Schutz von Zugvögeln: Während ihrer Wanderungen überqueren Zugvögel Landesgrenzen und ganze Kontinente. Außer geschützten Lebensräumen in ihrer Heimat brauchen die Tiere auf der Reise zusätzlich sichere Plätze, um zu rasten. Die Richtlinie untersagt die Jagd auf durchziehende Vogelschwärme. Einige Länder wie Frankreich oder Italien kennen traditionell die Jagd auf Zugvögel. In Leimfallen, in denen die Vögel kleben bleiben oder großen Netzen, die in der Flugbahn aufgespannt sind, gehen mitunter ganze Schwärme in die Falle.
Die Vogelschutzrichtlinie ist im Gesetz verankert
Die europäische Vogelschutzrichtlinie ist sogar älter als die Europäische Union: Schon 1979 brachten die europäischen Staaten diese Richtlinie zum Schutz der Vögel auf den Weg. Inzwischen gab es mehrere Erneuerungen der Richtlinie, zuletzt erschien 2010 eine Neufassung.
Die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie übernehmen die einzelnen Mitgliedsstaaten in ihre nationalen Gesetze. In Deutschland findest du sie im Bundesnaturschutzgesetz.
Übrigens: Das Bundesnaturschutzgesetz regelt auch den Heckenschnitt (§ 39). In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September solltest du aus Rücksicht auf die Vögel nicht zur Heckenschere greifen. Bäume, Gebüsch und Hecken sind Rückzugsorte für brütende Vögel. Ausgenommen von dieser Regel sind höchstens kleine Korrekturen, die zur Pflege gedacht sind – zum Beispiel das Entfernen kranker Äste.
Vogelschutzrichtlinie: Es gibt Erfolge
Die Vogelschutzrichtlinie sieht regelmäßig alle drei Jahre einen Lagebericht vor. Darin berichten die einzelnen Staaten über die Entwicklung des Vogelbestands. Der letzte Bericht von 2019 verzeichnet für einige Arten ein starkes Wachstum der Bestände in den letzten zwölf Jahren.
Zu den „Gewinnern“ zählen Großvögel, wie beispielsweise Uhu, Seeadler und Schwarzstorch. Diese Tiere kannst du mit etwas Glück auch wieder in heimischen Regionen zu Gesicht bekommen.
Allerdings kann die Vogelstatistik in Summe kein Wachstum der Bestände verkünden. Der Grund sind abnehmende Bestände, meist bei Feldvögeln, wie Rebhuhn oder Kiebitz. Ihre Bestände sanken in den letzten zwölf Jahren im gleichen Maß, wie das der Großvögel zunahm. Die intensive Landwirtschaft bedroht den Lebensraum dieser Vogelarten. Durch Monokulturen und den Einsatz von Pestiziden nimmt die Artenvielfalt am Ackerrand ab. Den Vögeln gehen durch das Insektensterben auch die Nahrungsquellen aus. Vom Unkraut befreite Ackerränder bieten kaum noch Unterschlupf oder Brutplätze.
Insgesamt lobt der NABU die Vogelschutzrichtlinie als eines der wirksamsten Tierschutzgesetze. In einem weiteren Bericht führt der NABU dazu eine Studie von BirdLife International und der britischen Royal Bird Society an. Die Studie bestätigt, dass die Maßnahmen für besonders geschützte Vogelarten wirken. Der BUND schließt sich der Einschätzung an. Er weist darauf hin, dass die EU-Richtlinien wichtig sind, um überhaupt Tierschutzgebiete einzurichten.
Der Schutz der Vögel ist europaweit im Gesetz verankert. Die EU ist darum befugt, rechtlich gegen Verstöße vorzugehen. Die EU-Kommission verklagte Malta erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Inselstaat hatte trotz Mahnungen die Jagd auf Finken mit den verbotenen Netzen erlaubt.
Die Vogelschutzrichtlinie – ein Gesetz mit Lücken
Trotz wirksamer Erfolge der Vogelschutzrichtlinie gibt es an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf. Oft werden Maßnahmen nur unzureichend umgesetzt oder von anderen politischen Entscheidungen gefährdet. Folgende Kritikpunkte kommen dabei häufig zur Sprache:
- Schutzgebiete werden nicht eingerichtet – Der NABU weist auf Lücken bei der Umsetzung der EU-Richtlinie hin. Auch nach gut 40 Jahren sind noch nicht alle geforderten Maßnahmen umgesetzt. Als quälend langsam beschreibt der NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller den Ausweis der speziellen Vogelschutzgebiete. Auch in Deutschland kommt teilweise erst durch massiven Druck der EU-Kommission Bewegung in den Prozess. Es fehlen Mittel, um die Gebiete wirksam schützen zu können. Ein Beispiel in Niedersachsen zeigt, dass der Bestand an Wiesenvögeln rapide sinkt.
- Förderung der Landwirtschaft ist kein Vogelschutz – Kritisch sieht der NABU die Agrarsubventionen. Die staatlichen Gelder fördern genau die Art von Landwirtschaft, die den Lebensraum der Tiere gefährdet. Blühstreifen auf den Äckern und ungenutzte Brachflächen zwischen den Feldern nehmen ab. In der Folge sind Vogelarten wie die Feldlerche oder die Turteltaube immer seltener zu finden. Die Forderung lautet daher: Mehr naturbelassenes Brachland und Grünflächen. Auch der Landesbund für Vogelschutz in Bayern fordert ein neues Vergütungssystem für Landwirte, dass direkt mit dem Naturschutz verknüpft ist.
- Illegale Jagd – Nicht alle Staaten nehmen den Schutz so genau, wie das Beispiel aus Malta zeigt. Aber auch Deutschland erlaubt noch die Jagd auf eigentlich schützenswerte Vogelarten. Der NABU Niedersachsen berichtet beispielsweise von der Jagd auf Zugvögel im Naturschutzgebiet Wattenmeer.
Vogelschutzrichtlinie: So hilfst du mit, die Vögel zu schützen
Du bist in der Natur unterwegs, treibst Wassersport oder wanderst? Achte die abgesperrten Schutzgebiete. Im Uferdickicht oder in Wiesen nisten oft Vögel. Halte Abstand, so dass die Tiere ihre Ruhe haben.
Gestalte deinen Garten vogelfreundlich: Indem du Hecken pflanzt, machst du ihn für Vögel attraktiv und förderst die Artenvielfalt. Vögel finden in Hecken Unterschlupf und Nahrung. Der NABU empfiehlt unter anderem Obstbäume, Holunder, Schlehen oder Vogelbeeren.
Um zur Überwachung von Beständen beizutragen, kannst du am Birdwatch-Programm des NABU teilnehmen. Der NABU organisiert in diesem Rahmen gemeinsame Touren, um Vögel zu beobachten und dabei zu zählen. Eure Ergebnisse stehen dann für weitere Forschungen zur Verfügung. Termine und weitere Informationen zum Birdwatch-Programm findest du auf der Website des NABU.
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