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Digitaler Kassenbon: Das kommt auf Geschäftsinhaber:innen und Kund:innen zu

digitaler Kassenbon
Foto: CC0/pixabay/geralt

Der digitale Kassenbon ist gut für die Umwelt – trotzdem gibt es noch einige Hürden dabei. Hier liest du, woran das liegt und welche Möglichkeiten es schon gibt.

Mit dem digitalen Kassenbon erhältst du den Beleg elektronisch auf dein Handy. Der Papierzettel könnte damit endlich der Vergangenheit angehören. Ähnlich funktionieren schon jetzt elektronische Rechnungen, zum Beispiel bei Online-Einkäufen. Auf diese Art könnte es mit dem digitalen Kassenbon auch im Supermarkt, in der Bäckerei oder im Restaurant funktionieren.

Der digitale Kassenbon: Eine Lösung für die Zettelwirtschaft

Die Vorteile eines solchen digitalen Kassenbons liegen auf der Hand. Durch die Digitalisierung ließen sich Berge von Kassenzetteln einsparen.

  • Händler:innen brauchen nicht mehr die liegengelassenen Belege an der Kasse zu entsorgen. Die dadurch entstehenden Müllberge ließen sich vermeiden.
  • Kund:innen haben ihren Kassenbon elektronisch gespeichert. Diese schon digitalisierten Daten lassen sich leichter in andere Anwendungen exportieren. Zum Beispiel, um mit einem geführten Haushaltsbuch die Ausgaben im Blick zu haben.
  • Der digitale Kassenbon vervollständigt den Prozess, wenn du an der Kasse kontaktlos bezahlst.

Der digitale Kassenbon vermeidet Umweltprobleme

Der digitale Kassenbon könnte helfen, Müll zu sparen.
Der digitale Kassenbon könnte helfen, Müll zu sparen.
(Foto: CC0/pixabay/Skitterphoto)

Vor allem jedoch könnte von dem digitalen Kassenbon die Umwelt profitieren. Greenpeace nennt die ausgedruckten Kassenzettel ein „Umweltdesaster im Portemonnaie“.

Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass die meisten Kassensysteme die Bons auf Thermopapier drucken. Die ausgedruckten Belege verbrauchen die Rohstoffe der Erde, wie Holz, Wasser und Energie. Übrigens, Thermopapier ist Sondermüll und gehört nicht ins Altpapier. Deshalb lässt sich das Papier auch nicht recyceln. Mehr dazu erfährst du hier: Thermopapier entsorgen.

Das Thermopapier enthält zudem noch gesundheitsschädliche Substanzen, wie zum Beispiel Bisphenol A (kurz BPA) oder neuerdings Bisphenol S.

Das UBA erläutert die Probleme mit BPA. Der Stoff ist von der EU als besonders besorgniserregend eingestuft. Er steht in Verdacht hormonell wirksam zu sein. Forschungen bringen Unfruchtbarkeit oder Schäden an den Erbinformationen der Zellen mit dem BPA in Zusammenhang. Ab Januar 2020 ist daher seine Verwendung in Thermopapier weitestgehend untersagt. Der erlaubte Grenzwert liegt bei 0,02 Gewichtsprozent des Papiers. Als Nachfolger gilt Bisphenol S. Laut der Quelle des UBA deuten die Forschungen auch bei diesem Stoff auf eine hormonelle Wirkung hin.

Der digitale Kassenbon und die Bonpflicht

Der Kassenbon muss Kund:innen zugänglich sein, egal ob auf Papier oder digital.
Der Kassenbon muss Kund:innen zugänglich sein, egal ob auf Papier oder digital.
(Foto: CC0/pixabay/PhotoMIX-Company)

Den Kassenbon einfach nicht ausdrucken? Das ist keine gesetzlich erlaubte Lösung. Denn es gibt eine Bonpflicht. Das heißt, dass im Grunde alle Unternehmen ihren Kund:innen einen Kassenbon ausdrücken müssen.

Seit Januar 2020 besteht eine Belegausgabeverpflichtung. Im Rahmen des Kassengesetzes sind Unternehmer:innen verpflichtet, für jeden Vorgang einen Kassenbon auszustellen. Das Kassengesetz ist Teil der Abgabenordnung (AO). Du findest die Regelungen dazu im Paragrafen 146a AO.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erläutert, dass zum Beispiel Kleinunternehmer:innen, die noch offene Ladenkassen verwenden dürfen von der Regelung ausgenommen sind. In der Regel sollten jedoch bis spätesten Ende 2022 die meisten Kassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt sein. Das sind sogenannte TSE-Kassen, die über einen Sicherungschip verfügen. Sie verhindern so die Manipulation an den Abrechnungen für das Finanzamt. Für alle elektronischen Kassensysteme gilt die Bonpflicht und damit erfolgt bislang meist der Ausdruck auf Thermopapier.

Doch das muss nicht sein. Das Bundesfinanzministerium stellt in einem BMF-Schreiben vom 28.05.2020 klar, dass auch ein digitaler Bon den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Schreiben nennt weiter die Anforderungen, die ein digitaler Kassenbon erfüllen muss:

  • Einverständnis der Kund:innen: Diese müssen ihre Zustimmung zu der elektronischen Übermittlung erteilen.
  • Format: Allgemein übliche Formate genügen den Anforderungen. Die Übermittlung an die Kund:innen kann in Bildformaten wie JPG oder PNG oder als PDF erfolgen.
  • Kostenfrei: Die Kund:innen müssen den Beleg mit kostenfreier Standardsoftware lesen können.
  • Die Übermittlung: Diese kann über verschiedene Medien erfolgen. Das Schreiben nennt zum Beispiel, QR-Codes, Download-Links, Near-Field-Communication (NFC) (so funktioniert auch kontaktloses Bezahlen). Andere Möglichkeiten sind per E-Mail oder direkt per Kundenkonto.

Der digitale Kassenbon hat trotzdem einen schwierigen Start

QR-Codes sind eine der vielen Möglichkeiten für den digitalen Kassenbon.
QR-Codes sind eine der vielen Möglichkeiten für den digitalen Kassenbon.
(Foto: CC0/pixabay/viarami)

Das Bundesfinanzministerium lässt in seinen Anforderungen für die Realisierung eines digitalen Kassenbon viel Spielraum. Die große Bandbreite an technischen Möglichkeiten erlaubt daher die unterschiedlichsten Lösungen.

Diese Flexibilität könnte gleichzeitig ein Grund sein, warum sich der digitale Kassenbon nicht schon durchgesetzt hat. So jedenfalls sieht es das Online-Magazin t3n. Sie befürchten, dass die Idee gleich zu Beginn zum Scheitern verurteilt ist. Aus ihrer Sicht muss der digitale Kassenbon mindestens zwei Hürden nehmen:

  • Standardisierung: Es fehlen Standards. So könnte es sein, dass du in einem Geschäft den digitalen Beleg per E-Mail erhältst. In dem zweiten Geschäft scannst du einen QR-Code und bei einem dritten wiederum hast du ein Kundenkonto. Laut t3n arbeiten Einzelhandelsketten wie Aldi, Lidl, oder Rewe an eigenen Applikationen für mobile Geräte, wie zum Beispiel bei der schon fertigen Rewe-App. Bei so einem Durcheinander auf dem Handy könnte der Vorteil der besseren Übersicht auf der Strecke bleiben.
  • Datenschutz: Bevor ein Geschäft dir in irgendeiner Form den digitalen Kassenbon übermitteln kann, benötigt es dein Einverständnis. Wie t3n erläutert, ist es denkbar, dass du von den Unternehmen daraufhin personalisierte Werbung erhältst oder sie dich entsprechend deiner Interessen über Sonderaktionen informieren. Bei den meisten Anwendungen benötigt das System einige persönliche Daten von dir, wie zum Beispiel E-Mail oder Telefonnummer. Greenpeace weist darauf hin, dass Fragen zum Datenschutz noch zu klären sind.

Der digitale Kassenbon: Diese Möglichkeiten gibt es

Bei einer Reihe von Anbietern können Kund:innen einfach einen QR-Code scannen.
Bei einer Reihe von Anbietern können Kund:innen einfach einen QR-Code scannen.
(Foto: CC0/pixabay/PhotoMIX-Company)

Einige Lösungen für den digitalen Kassenbon funktionieren ohne zusätzliche Applikationen. Die Kund:innen müssen nicht erst umständlich Apps herunterladen, um den elektronischen Beleg zu lesen oder zu speichern. Das funktioniert über QR-Codes, den die Verbraucher:innen an der Kasse scannen. Das Terminal dafür können die Unternehmer:innen bei den Anbietern teilweise kaufen oder mieten. Diese Lösungen für den digitalen Kassenbon gibt es zum Beispiel:

  • Smartbon: Die Kund:innen brauchen keine persönlichen Daten anzugeben, sie scannen einfach den QR-Code. Nach eigenen Angaben löscht das Unternehmen nach 30 Tagen automatisch die auf ihren Servern abgelegten Daten. Smartbon existiert für den Einzelhandel und die Gastronomie.
  • Greenbill: Zusätzlich zu der QR-Funktion ermöglicht das System kontaktloses Bezahlen, digitale Unterschriften sowie eine Bewertungsfunktion.
  • refive: Das Unternehmen hat außerdem noch eine Reihe von Funktionen zur Kundenbindung integriert, wie zum Beispiel Angebote, Feedback oder Rezessionen bei Portalen, wie Google oder TripAdvisor.
  • eBon: Der Anbieter gibt an, alle Daten auf Servern in Deutschland anonymisiert zu speichern. Gewerbetreibende zahlen für jeden Vorgang eine Gebühr von 0,5 Cent, dabei sind 2.000 Vorgänge monatlich kostenfrei.
  • Warrify: Diese Lösung ist eher für Einzelhändler:innen gedacht. Die Anwendung organisiert gleich die Garantieinformationen für die Verbraucher:innen. Zusätzlich erhalten die Händler:innen weitere Möglichkeiten zur Kundenbindung.
  • MyVectron Digital-Bon: Der Anbieter von Kassensystemen „Vectron“ ermöglicht ebenfalls den digitalen Kassenbon. Die Kunden:innen benötigen keine Applikation, um den QR-Code zu lesen. Gastrobetriebe können wahlweise eine mobile QR-App für Tabletts verwenden.

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