Fahrradstraßen sind in deutschen Innenstädten immer häufiger zu finden. Sie sollen den Radverkehr attraktiver und sicherer gestalten. Doch welche Regeln gelten genau? Hier findest du einen Überblick.
Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die grundsätzlich Fahrradfahrer:innen vorbehalten sind. Das macht das Fahrradfahren in den Städten attraktiver, da schnelle und sichere Routen zur Verfügung stehen. So sollen Fahrradstraßen dazu ermutigen, Wege häufiger mit dem Rad zurückzulegen.
Auch für die Umwelt sind Fahrradstraßen eine gute Sache: Wenn die Menschen mehr mit dem Fahrrad statt des Autos in der Stadt fahren, reduziert das CO2-Emissionen aus dem motorisierten Verkehr. Laut Umweltbundesamt könnten wir rund 310 Kilogramm CO2-Emissionen im Jahr einsparen, wenn wir mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren – und somit auch die Luftverschmutzung.
Woran erkenne ich eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist mit dem Verkehrszeichen 244 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet. Das quadratische Schild zeigt ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis auf weißem Hintergrund. Darunter ist das Verkehrsschild mit dem Zusatz „Fahrradstraße“ versehen. Ein ähnliches Zeichen in Grau mit durchgestrichenem Fahrrad markiert das Ende einer Fahrradstraße. Zusätzlich gibt es Zusatzzeichen, die anzeigen, dass bestimmte andere Fahrzeuge erlaubt sind. Insbesondere bei Zufahrten ist häufig das Piktogramm eines Fahrrads groß auf der Fahrbahn aufgezeichnet.
Fahrradstraßen unterscheiden sich von anderen Verkehrsbereichen, die ebenfalls für Fahrräder freigegeben sind. So sind in 30er-Zonen oder auf Radwegen zwar ebenfalls Fahrräder erlaubt, sie haben allerdings keinen Vorrang. Auf Fahrradstraßen ist grundsätzlich die komplette Fahrbahn für Fahrräder vorgesehen.
Fahrradstraße: Diese Regeln gelten
Auf Fahrradstraßen musst du einige besondere Regeln beachten, die in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind:
- Grundsätzlich sind Fahrradstraßen Fahrradfahrer:innen vorbehalten.
- Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Kilometer pro Stunde.
- Andere Kraftfahrzeuge oder Elektroräder mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h dürfen die Straßen nur bei entsprechenden Zusatzzeichen befahren.
- Häufig wird der Pkw-Verkehr aber eingeschränkt zugelassen, zum Beispiel bei Anliegern oder für den Verkehr in eine Richtung (Einbahnstraße für Kraftfahrzeuge).
- Sollten Kraftfahrzeuge erlaubt sein, haben Fahrradfahrer:innen dennoch Vorrang.
- Radfahrer:innen dürfen beispielsweise jederzeit nebeneinander fahren.
- Aber Achtung: Vorrang bedeutet nicht gleich Vorfahrt. Auch auf Fahrradstraßen gilt die Rechts-vor-links-Regel.
Übrigens: Auch Personen mit Inlinern oder Rollschuhen und Kinder unter acht Jahren dürfen Fahrradstraßen ohne entsprechende Ausschilderung nicht benutzen und müssen auf den Gehweg ausweichen.
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So steht es in Deutschland um die Fahrradstraßen
In Deutschland nimmt die Zahl an Fahrradstraßen stetig zu, genaue Zahlen sind allerdings nicht bekannt.
Wann wird eine Fahrradstraße eingerichtet?
Laut der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen Fahrradstraßen dann eingerichtet werden, wenn es sich um Straßen mit einer „zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder […] Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr“ handelt.
Das bedeutet also, dass Straßen zu Fahrradstraßen werden, wenn sie entweder besonders nützlich für Fahrradfahrer:innen sind oder besonders wenig wichtig für den Auto-Verkehr. Besonders in letzterem Fall zieht oft (erst einmal) eine Pop-up-Fahrradstraße dort ein.
Pop-up-Fahrradstraßen
Pop-up-Fahrradstraßen sind provisorische Fahrradstraßen, die schnell und unkompliziert eingerichtet werden, um den Radverkehr zu fördern, insbesondere auf Straßen mit geringem Kfz-Verkehr. Diese Straßen werden durch temporäre Verkehrsschilder und Markierungen ausgewiesen, oft unterstützt durch Hindernisse wie Blumenkübel, um den Kfz-Durchgangsverkehr zu verhindern.
Diese Methode ist in Deutschland noch relativ neu, und es fehlen derzeit nationale Richtlinien. Ein Handbuch der niederländischen Firma Mobycon, erstellt während eines Berliner Pilotprojekts, bietet jedoch grundlegende Orientierung und steht Kommunen kostenlos zur Verfügung.
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Überarbeitet von Denise Schmucker
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