Garantie und gesetzliche Gewährleistung: Unterschiede und Verbraucherrechte Von Sebastian Prosche Kategorien: Konsum Stand: 20. Februar 2019, 17:42 Uhr Foto: CC0 / Pixabay / Pexels Garantie und Gewährleistung sind Begriffe, die viele Menschen durcheinander bringen. Erfahre hier, was genau darunter zu verstehen ist und welche Rechte du hast. Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung Ein häufiger Alltagsirrtum: „Garantie und Gewährleistung bedeuten das gleiche“. Das stimmt jedoch nicht. Die Unterscheidung ist eigentlich recht einfach: Gewährleistung ist gesetzlich bei jedem Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmen vorgeschrieben. Im Normalfall beträgt die Gewährleistungsdauer zwei Jahre. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer für Mängel einstehen und diesen beheben – entweder durch Reparatur oder indem er das betreffende Produkt ersetzt. Dies ist vor allem in § 437 und § 477 BGB geregelt. Normale Abnutzungserscheinungen sind davon allerdings nicht erfasst. Garantie ist freiwillig und muss vom Hersteller oder vom Verkäufer nicht gegeben werden. Dementsprechend ist auch die Länge der Garantie von der Entscheidung des Herstellers beziehungsweise des Verkäufers abhängig. Was ist Gewährleistung? Gewährleistung gibt es auf alle Geräte. (Foto: CC0 / Pixabay / RyanMcGuire) Bei jedem Kaufvertrag muss der Verkäufer Gewährleistung geben. Dies gilt für elektronische Geräte, aber auch für Autoteile oder Kleidung. Wenn du also zum Beispiel eine Waschmaschine kaufst, hast du auf diese Gewährleistung – unabhängig davon, ob dies mit dem Verkäufer überhaupt besprochen wurde. Dies sind die wichtigsten Merkmale: Auf Neuwaren hast du zwei Jahre Gewährleistung, auf gebrauchte Waren ein Jahr. Grundsätzlich kannst du nur Behebung des Mangels verlangen, wenn der Mangel bereits bei Übergabe der Sache, also beim Kauf, vorlag. Im deutschen Recht muss immer derjenige, der einen Anspruch geltend macht, dies auch beweisen können. Für den Verbraucher ist es fast immer unmöglich, zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Daher gibt es im deutschen Recht den § 477 BGB, der regelt, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf die Beweislast auf den Verkäufer übergeht. Der Verkäufer muss also beweisen, dass das Gerät mangelfrei beim Kauf war. Das ist nahezu unmöglich. Achtung: Dies gilt aber nicht bei Verkäufen zwischen Privatleuten, sondern nur zwischen Verbraucher und Händler. In den anderthalb Jahren danach muss dann aber wieder der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorlag. In der Praxis zeigen sich die meisten Geschäfte aber äußerst tolerant und tauschen Geräte – auch nach Ablauf der zwei Jahre – noch um. Dies ist aber Kulanz und kein gesetzlicher Anspruch. Wenn du einen Mangel feststellst, solltest du in den Laden gehen, wo du das Produkt gekauft hast und diesen beheben lassen. Meistens muss dazu das Gerät an den Hersteller geschickt werden, du musst also damit rechnen, es eine gewisse Zeit nicht benutzen zu können. Was ist Garantie? Auf einige Autoteile gibt es lange Garantien. (Foto: CC0 / Pixabay / Noel_Bauza) Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Meistens wird sie bei elektronischen Geräten oder Autos gegeben, um einen zusätzlichen Kaufanreiz zu bieten. Das solltest du über Garantie wissen: Da die gesetzliche Gewährleistung ohnehin zwei Jahre beträgt, geben die meisten Hersteller Garantie für einen längeren Zeitraum. Üblich sind zwischen drei und fünf Jahren, bei Autoteilen auch bis zu zehn Jahren. Bei manchen Herstellern ist es auch möglich, für einen gewissen Betrag die Garantiezeit zu verlängern. Garantie bedeutet, dass der Hersteller den mangelfreien Zustand für einen gewissen Zeitraum zusichert. Im Unterschied zur Garantie muss also der Hersteller nachweisen, dass der Mangel auf den unsachgemäßen Gebrauch des Kunden zurückzuführen ist – oder das Gerät reparieren oder ersetzen. In der Praxis kannst du als Verbraucher also nahezu immer davon ausgehen, dass das Gerät anstandslos ersetzt wird. Gerade bei elektronischen Geräten, die erfahrungsgemäß schnell verschleißen können, ist es sinnvoll, auf Garantiezeiten zu achten. Wichtig: Ansprechpartner bei der Garantie ist nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller. Zwar kann der Händler dir meistens beim Einschicken helfen, aber im Zweifelsfall solltest du dich direkt an den Hersteller wenden. Was kannst du tun? Manche kaputten Geräte kannst du selbst reparieren. (Foto: CC0 / Pixabay / CordMediaStuttgart) Grundsätzlich erhöht jedes weggeworfene Gerät das Müllaufkommen. So kannst du dazu beitragen, dass dieses nicht zu groß wird: Kaufe keine Billig-Produkte. Diese verschleißen schneller. Weil es sich nicht lohnt, reparieren die Händler solche Geräte seltener, sondern geben dir gleich ein neues. Das ursprüngliche Gerät wird also weggeworfen. Hin und wieder gibt es auch Händler, die die Lebensdauer der Geräte absichtlich verkürzen. Sollte die Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit abgelaufen sollen, kannst du dich selbst an der Reparatur versuchen. Dies geht zum Beispiel in Repair Cafés. Bevor du etwas wegwirfst, solltest du dir überlegen, ob es nicht noch andere Alternativen gibt. Du kannst das Gerät beispielsweise verschenken oder an einen Leihladen spenden. 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