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Gilt das Tempolimit eigentlich auch fürs Fahrrad?

Tempolimit Fahrrad
Foto: CC0 / Pixabay / Skitterphoto

Gibt es auch ein Tempolimit fürs Fahrrad? Gesetzlich ist dies zwar nicht festgelegt, aber Verkehrsschilder darfst du auch als Fahrradfahrer:in nicht missachten. Wir erklären dir, was du beachten solltest.

Schon seit Längerem steht ein mögliches Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen im Fokus politischer Debatten. Möglich wäre in diesem Zusammenhang auch eine abgesenkte Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 Kilometern pro Stunde auf den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Doch gibt es auch ein Tempolimit für Fahrräder?

Gibt es fürs Fahrrad auch ein Tempolimit?

Durchschnittlich fahren Fahrradfahrer:innen im Alltag zwischen zehn und 20 Kilometern pro Stunde. Laut dem Gesetz lässt sich die Frage nach einem Tempolimit beim Fahrradfahren ganz klar mit einem „Nein“ beantworten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt nämlich keine Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder vor. Prinzipiell gilt jedoch: Du solltest nur so schnell fahren, dass du dein Fahrrad je nach Situation kontrollieren und rechtzeitig bremsen kannst.

Aber: An Straßenschilder musst du dich auch als Fahrradfahrer:in halten. Das bedeutet, dass du beispielsweise in einer 30er-Zone auch nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren darfst und in einem verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit einhalten musst. Wurdest du geblitzt, so erwartet dich in der Regel kein Bußgeldbescheid, weil die Polizei dich ohne ein amtliches Kennzeichen nicht identifizieren kann. Überschreitest du allerdings bei einer Polizeimessung die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, musst du ein Bußgeld zahlen. Besonders mit einem E-Bike, einem Rennrad oder auf einer bergab verlaufenden Straße kann es vorkommen, dass du eine Geschwindigkeit von über 30 erreichst.

Fährst du mit deinem Fahrrad im Fußgängerbereich und gefährdest du dabei eine:n Fußgänger:in, so ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro fällig und du bekommst einen Punkt in Flensburg.

Vorsicht im Straßenverkehr

Ein vorgeschriebenes Tempolimit gibt es für Fahrradfahrer:innen nicht. Vorsicht ist im Straßenverkehr trotzdem geboten.
Ein vorgeschriebenes Tempolimit gibt es für Fahrradfahrer:innen nicht. Vorsicht ist im Straßenverkehr trotzdem geboten.
(Foto: CC0 / Pixabay / geralt)

Auch wenn Fahrräder nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht als Kraftfahrzeuge gelten und dadurch keinem festgesetzten Tempolimit unterliegen, lohnt es sich, vorsichtig zu fahren und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer:innen zu nehmen. Wir haben dir die wichtigsten Tipps für sicheres Fahrradfahren zusammengestellt:

  • Abstand zu parkenden Autos: Nicht selten kommt es zu sogenannten „Dooring-Unfällen„. Das bedeutet, dass Fahrradfahrer:innen durch sich öffnende Autotüren beim Fahren behindert werden oder gar zu Schaden kommen. Lasse daher idealerweise 1,5 Meter Abstand zu parkenden Autos. Auf diese Weise kannst du Autotüren ausweichen.
  • Verzichte beim Fahrradfahren auf Musik: Prinzipiell ist es nicht verboten, beim Fahrradfahren Musik per Kopfhörer zu hören. Wenn dabei allerdings dein Gehör beeinträchtigt wird und du die Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnehmen kannst, musst du mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Es lohnt sich, auf Kopfhörer beim Radfahren ganz zu verzichten. Nur dann, wenn du all deine Sinne dem gesamten Straßenverkehr widmen kannst, kannst du auch auf unvorhergesehene Vorfälle reagieren und so Unfälle vermeiden.
  • Auffallen mit heller Kleidung: Eine auffällige, helle Kleidung hilft dir, auch von anderen Verkehrsteilnehmer:innen gesehen werden. Daneben lohnt sich auch der Einsatz von Reflektoren sowie ausreichender Fahrradbeleuchtung.
  • Achtung bei rechtsabbiegenden Fahrzeugen: Für rechtsabbiegende Fahrzeuge befindest du dich auf deinem Fahrrad oft im toten Winkel. Beobachte die Fahrer:innen daher am besten genau, verringere deine Geschwindigkeit und sei notfalls bremsbereit, um ungewollte Unfälle zu verhindern.

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