Die Stromkennzeichnung gibt Verbraucher:innen Auskunft über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und dessen Umweltauswirkungen. So kannst du erkennen, wie grün dein Strom ist.
In Deutschland hast du die Wahl aus über 1.000 Stromlieferanten. Seit 2005 sind diese gesetzlich zur Stromkennzeichnung verpflichtet. Sie müssen demnach Informationen über die Zusammensetzung des Stroms, mit dem sie Endverbraucher:innen beliefern, offenlegen. Das soll der Transparenz und Orientierung im Tarifdschungel dienen. Dadurch kannst du besser nachvollziehen, woher dein Strom stammt – und dich gegebenenfalls für ein ökologischeres Produkt entscheiden.
Was beinhaltet die Stromkennzeichnung?
Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über eine Reihe von Informationen zum Stromprodukt, das du beziehst. Die rechtliche Grundlage für die Stromkennzeichnung ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach § 42 Absatz 1 EnWG sind alle Stromversorger verpflichtet, ihre Kund:innen über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und dessen Umweltauswirkungen zu informieren. Die entsprechenden Informationen bekommst du mit der Stromrechnung. Sie sind aber auch auf der Website und den Werbematerialien des Stromanbieters zu finden.
Aus der Stromkennzeichnung kannst du folgende Angaben entnehmen:
- Energieträgermix: Prozentuale Aufteilung der für den Strom genutzten Energiequellen
- Gesamtunternehmensmix: Der Beschaffungsmix des Energieversorgers über alle Tarife hinweg
- Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland, um die jeweiligen Werte miteinander vergleichen zu können.
- Umweltauswirkung: Die durch den jeweiligen Energieträger entstandenen Umweltverschmutzungen (CO2-Emissionen und nukleare Abfallwerte pro kWh)
- Bezugsjahr: Zeitraum, der der Abrechnung zugrunde liegt
Der Stromlieferant stellt die Informationen zum Energieträgermix, Gesamtunternehmensmix und die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland meist grafisch dar, zum Beispiel mithilfe von Tortendiagrammen.
So grün ist dein Strom
Ergänzt werden die Tortendiagramme in der Stromkennzeichnung um eine Legende, die die verschiedenen Energieträger auflistet:
- Kernkraft
- Kohle
- Erdgas
- sonstige fossile Brennstoffe
- Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- sonstige Erneuerbare Energien
So wird ersichtlich, zu welchen Anteilen dein Strom aus den jeweiligen Energiequellen stammt. Ist dir der Anteil an Erneuerbaren Energien im Strommix zu gering, kannst du den Wechsel zu einem Ökostromanbieter in Erwägung ziehen.
Beachte hierbei: Die Begriffe Ökostrom/Naturstrom/Grünstrom sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Daher verwenden Stromlieferanten sie für verschiedene Arten von Strom oder Stromzusammensetzungen. Hilfe bei der Suche nach empfehlenswerten Ökostrom-Tarifen bieten Ökostrom-Label.
Kritik an der Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung soll die Verbraucher:innen schützen und es ihnen ermöglichen, auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen eine fundierte Entscheidung über den Kauf von Strom zu treffen. Doch die derzeitige Stromkennzeichnung kann diesen Anspruch nur begrenzt erfüllen. Sie hat nämlich einige Schwachstellen:
- Energieformen zu gering differenziert: Die Stromkennzeichnung macht keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien – sie erscheinen als eine homogene Einheit. Dabei haben Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft ganz unterschiedliche Produktionsbedingungen, die sich auf die Kaufentscheidung auswirken können. Wer zum Beispiel auf Wasserkraft verzichten möchte, weil die Anlagen stark in Ökosysteme eingreifen können, kann sich mithilfe der Stromkennzeichnung nicht darüber informieren, ob Wasserkraft im Energieträgermix vertreten ist.
- Umweltauswirkungen nur zum Teil ersichtlich: Die in der Stromkennzeichnung aufgeführten Umweltschäden beziehen sich nur auf nuklearen Abfall und CO2-Emissionen. Sie berücksichtigen nicht alle Folgen, die die Förderung einiger Energiequellen haben. Der Braunkohleabbau zerstört zum Beispiel auch Landwirtschaft und Lebensräume.
- Verwirrung um EEG-Anteil: Bis 2021 gab es in der Stromkennzeichnung keine Darstellung für den Gesamtunternehmensmix, es wurde nur das Stromprodukt an sich gekennzeichnet. Dadurch erschien der Stromversorger aufgrund des EEG-Anteils oftmals grüner, als er eigentlich ist. Kritiker:innen sprachen daher von „gesetzlich verordnetem Greenwashing“. Der EEG-Anteil bezieht sich auf den Strom aus Erneuerbaren Energien, der mit der EEG-Umlage finanziert wird, die jede:r Stromkund:in zahlt. Dieser Anteil muss in der Stromkennzeichnung offengelegt werden, um zum Ausdruck zu bringen, dass Endverbraucher:innen zur Energiewende beitragen – doch er muss nicht mit der Menge an Ökostrom übereinstimmen, die ein Unternehmen tatsächlich am Markt beschaffte. Um das transparenter darzustellen, wurde der Gesamtunternehmensmix eingeführt. Möchtest du wissen, ob der Anbieter selbst Ökostrom eingekauft hat, oder ob es sich beim Ökostrom-Anteil eines Tarifs nur um den EEG-Anteil handelt, solltest du also das entsprechende Unternehmensdiagramm genau betrachten. Auf Produktebene wird der EEG-Anteil jedoch weiterhin ausgewiesen.
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