Staatliche Förderungen für Wärmepumpen helfen, den Umstieg auf die klimaschonende Heiztechnik zu finanzieren. Mit dem neuen Heizungsgesetz gibt es 2024 neue Fördermöglichkeiten. Ab September werden die Fördergelder ausgezahlt. Hier gibt's den Überblick.
Wärmepumpen gelten als Heiztechnologie der Zukunft, denn sie können Wärme weitgehend klimaneutral erzeugen: Eine Wärmepumpe nutzt Wärmeenergie aus der Umgebung um zu heizen und wird mit Strom betrieben.
Mehr zur Funktionsweise von Wärmepumpen kannst du hier nachlesen: Mit Wärmepumpe heizen: Funktionsweise und wann sie sich lohnt.
Die Neuanschaffung oder der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine Wärmepumpe macht zwar in vielen Fällen Sinn, kostet aber viel Geld – vor allem, wenn zudem noch weitere Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Allerdings musst du die Kosten nicht alleine stemmen: In Deutschland kann man für den Einbau einer Wärmepumpe verschiedene staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, die den finanziellen Aufwand zumindest teilweise abfedern.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet 2024 neue, teils höhere Fördermöglichkeiten. Mehr zu den einzelnen Zuschüssen weiter unten.
Warum werden Wärmepumpen gefördert?
Um die eigentliche Pumpe zu betreiben – also Wärmeenergie aus der Umwelt nutzbar zu machen –, benötigt eine Wärmepumpe Strom. Der benötigte Strom wird allerdings am Schluss in sehr viel mehr Heizenergie umgewandelt, als dies etwa bei einer klassischen Elektrodirektheizung der Fall ist. Wird der verwendete Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen, arbeiten Wärmepumpen rechnerisch klimaneutral – darin liegt ihr großes Potenzial für die Wärmewende.
Aufgrund dieser Eigenschaft gilt die Wärmepumpe als umweltfreundlichste Heizungstechnik, die es aktuell auf dem Markt gibt und die im großen Maßstab einsetzbar ist. Wegen des klimaschonenden Potenzials gibt es hohe staatliche Förderungen für Haushalte, die über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenken. Das lohnt sich, denn in der Anschaffung kann die Technologie teuer sein.
Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung einer Wärmepumpe?
Verschiedene Arten von Wärmepumpen erfordern verschiedene Vorbereitungen und Installationsarbeiten. Je nachdem, welche Wärmepumpenart du anschaffen willst, variiert der Preis daher stark. Ganz grob sollte man zwischen 15.000 und 50.000 Euro einplanen. Die Betriebskosten der Wärmepumpe sind abhängig vom aktuellen Strompreis. Sie liegen jedoch in der Regel unter den Kosten von Öl- und Gasheizungen. Auch die Wartungskosten sind überschaubar. Eine neue Analyse stellte Anfang 2024 fest: Mit Wärmepumpen heizt man langfristig günstiger als mit fossilen Heizungen.
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen fallen keine Kosten für Erschließungsmaßnahmen an, da die Luft-Wasser-Pumpe die Wärmeenergie direkt aus der Luft gewinnt. Bei Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen musst du Kosten für die Erschließung von Grundwasser- oder Erdwärme noch mit einberechnen. Dafür arbeiten sie ruhiger und benötigen weniger Strom. Welche Wärmepumpe für dich die beste ist, hängt von der Lage und Beschaffenheit deines Hauses ab. Lass dich am besten von einem Fachunternehmen über die verschiedenen Möglichkeiten beraten.
Allerdings eignen sich Wärmepumpen nicht für jede Wohnung oder Haus – informiere dich hier vorab bei Expert:innen. Um alle Aspekte für zu berücksichtigen, empfiehlt Utopia, sich Rat von einem oder einer qualifizierten und unabhängigen Energieberater:in zu holen. Eine erste kostenlose Beratung bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale an.
Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen?
Welche staatlichen Förderungen es für Neuanschaffung oder Austausch der Heizung gibt, ist nicht ganz einfach zu überblicken und welche davon für dich in Frage kommen, hängt immer von deinen individuellen Gegebenheiten ab. Zudem wechseln die Förderprogramme immer wieder.
Zuständig für die staatliche Förderung von effizienten Heizsystemen ist grundsätzlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neu seit 2024: Anträge auf Förderung können bei der Förderbank KfW gestellt werden. Die KfW vergibt auch zinsgünstige Ergänzungskredite.
Gebäudeenergiegesetz: Wärmepumpen-Förderungen ab 2024
Im Zusammenhang mit dem neuen Heizgesetz (offiziell: Gebäudeenergiegesetz, GEG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft trat, gibt es neue, teils höhere Förderungen für die Umrüstung auf klimafreundlichere Heizungen geben.
Das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst die verschiedenen bundesweiten Förderprogramme für Wärmepumpen und andere effiziente Heizungen zusammen. Es wurde angepasst und gilt in der jetzigen Form seit 29. Dezember 2023.
Prinzipiell gibt es nun folgende Förderungsmöglichkeiten und Boni für den Einbau einer Wärmepumpe oder anderer klimafreundlicher Heizsysteme:
- Bei Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundlichere gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten – bis zu einer Investitionssumme von 30.000 Euro. Ein Recht auf diesen Zuschuss haben alle Hauseigentümer:innen, Unternehmen, Organisationen und Kommunen für Wohn- und Nichtwohngebäude – also auch Vermieter:innen.
- Zudem soll es als Anreiz für eine rasche Umrüstung einen „Geschwindigkeitsbonus“ geben und zwar für Haushalte, die sich schnell für einen Heizungstausch entscheiden. Dieser soll bei 20 Prozent der Investitionssumme liegen. Er gilt in dieser Höhe bis 2028 und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Den Geschwindigkeitsbonus können ihre Immobilie selbst nutzende Eigentümer:innen beantragen, die eine mindestens 20 Jahre alte funktionierende Gasheizung oder eine Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizung austauschen.
- Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro soll es für Eigentümer:innen, die ihr Haus selbst nutzen, einen „Einkommensbonus“ von 30 Prozent der Investitionssumme geben. Laut Bundesregierung könnte das etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbst genutzten Eigentum betreffen.
- Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen, ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent erhältlich. Das gilt für selbstnutzende Eigentümer:innen und Vermieter:innen.
- Auch für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen extra Bonus von 5 Prozent.
- Die Förderungen und Boni sind zwar addierbar, aber die maximale Förderung beträgt 70 Prozent.
- Die maximale Fördersumme beträgt im Einfamilienhaus also 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000).
- Im Mehrfamilienhaus sind ab 2024 maximal 30.000 Euro für die erste, 15.000 für die zweite bis sechste und 8.000 ab der siebten Wohneinheit förderfähig (s. KfW).
- Vermieter:innen dürfen Modernisierungskosten für den Heizungstausch bis maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat an ihre Mieter:innen weitergeben.
Tipp: Einen hilfreichen Wärmepumpen-Förderratgeber findest du beim Bundesverband Wärmepumpe (BWP).
Förderungen im Überblick: Tabelle
Grundförderung und Effizienzbonus gelten für alle Hauseigentümer:innen (d.h. auch vermietende), die weiteren Fördermöglichkeiten nur für selbstnutzende Eigentümer:innen.
Welche Voraussetzungen muss die Wärmepumpe für die Förderung erfüllen?
Um förderfähig zu sein, müssen Wärmepumpen grundsätzlich eine bestimmte Effizienz aufweisen. Die Anforderungen an diese Effizienz (und übrigens auch an die Geräuschemissionen) werden voraussichtlich in den kommenden Jahren steigen.
- Förderfähig sind prinzipiell Wärmepumpen, die zur Heizung verwendet werden – nicht aber Wärmepumpen, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden.
- Die rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe muss seit 2024 mindestens 3,0 betragen.
- Eine wesentliche Rolle spielt auch die sogenannte „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ETA). Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpenanlagen findest du beim BAFA.
- Technische Voraussetzung für die Förderung ist ein separater Wärmemengen- und Stromzähler.
- Voraussetzung ist zudem eine Heizlastberechnung und in den meisten Fällen ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
- Um Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen nach dem Einbau einer Wärmepumpe mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Wie beantragt man die Förderung für Wärmepumpen?
- Anträge auf Bundeszuschüsse müssen beim BAFA oder bei der KfW online gestellt werden. (Merkblatt zur Antragstellung, PDF)
- Ausgezahlt werden die Fördergelder ab September 2024.
- Bei der KfW können selbstnutzende Eigentümer:innen seit 27. Februar Anträge stellen, registrieren konnte man sich schon seit 1. Februar.
- Seit 28. Mai können auch Eigentümer:innen von vermieteten Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die am Gemeinschaftseigentum Maßnahmen planen, eine Förderung in Anspruch nehmen.
- Seit 27. August können auch Vermieter:innen von Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer:innen in WEG, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten, Anträge auf Förderung stellen. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.
- Übergangsweise darf der Heizungstausch schon vor dem Förderantrag beauftragt werden. Der Förderantrag kann nachgereicht werden. „Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden“, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Bei späteren Vorhaben muss man die Förderzusage vor der Beauftragung abwarten.
- Achtung: Das BMWK rät im oben genannten Fall dazu, eine sogenannten aufschiebende oder auflösende Klausel in den Vertrag mit der Handwerksbetrieb aufzunehmen; so tritt der Auftrag erst in Kraft, wenn die Förderung bewilligt ist.
- Falls ein:e Energieeffizienz-Expert:in eingebunden wird, sollte die sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) beauftragt werden. Tipp: Die Energieberatung durch zertifizierte Effizienz-Expert:innen ist förderfähig.
- Für den Förderantrag für eine Wärmepumpe brauchst du unter anderem einen Kostenvoranschlag des Projekts und die Daten der geplanten Wärmepumpe.
- Erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichen eines Verwendungsnachweises bekommt man die beantragte Förderung ausbezahlt.
Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für den Heizungstausch
- Zu den konkreten Förderungen für den Heizungstausch bzw. -Einbau kommen Förderprogramme für energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten. Für einzelne Effizienzmaßnahmen gibt es Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent (Obergrenze: 60.000 Euro).
- Wenn du vorhast, Sanierungsarbeiten durchzuführen, ist es ratsam, einen individuellen Sanierungsfahrplan mit Expert:innen zu entwickeln. Er bietet einen Leitfaden, welche Sanierungen sinnvoll deine persönlichen Wünsche mit Klimaschutz und wirtschaftlichen Aspekten verbinden. Setzt du dies bei der Sanierung um, gibt es in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung einen weiteren Bonus in Höhe von fünf Prozent.
- Eine Alternative kann auch der Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent für energetische Sanierungen sein (s. unten).
- Zusätzlich zu den staatlichen Förderungen gibt es 2024 neu auch einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit durch die KfW, der hilft, einen Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zu finanzieren. Berechtigt sind grundsätzlich Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen und die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 90.000 Euro haben.
Alternative: Steuerbonus statt Förderung
Eine andere Option, die Kosten für den Heizungstausch abzufedern, können Steuererleichterungen sein: Der Steuerbonus (Klimabonus) für Sanierung im Bestandsbau bietet die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Kosten für die Wärmepumpe von der Einkommenssteuer abzuziehen. Den Bonus kann man über drei Jahre steuerlich absetzen: Im Jahr der Fertigstellung und folgenden Jahr jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent der Kosten. Maximal sind damit 40.000 Euro förderbar.
Um den Steuerbonus zu nutzen, musst du die Kosten für den Heizungstausch in der Einkommenssteuererklärung angeben. Förderungen und Steuerbonus sind nicht kombinierbar.
Voraussetzung für den Steuerbonus: Das Gebäude muss selbst genutzt werden und zum Zeitpunkt des Einbaus der neuen Wärmepumpe bereits mindestens zehn Jahre alt sein. Die Rechnung muss per Überweisung und ohne Inanspruchnahme von Darlehen oder Förderungen beglichen werden.
Beispielrechnung:
- Kauf und Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 30.000 Euro. 20 Prozent davon sind 6.000 Euro. Du könntest davon im ersten und zweiten Jahr 2.100 Euro, im dritten Jahr noch 1.800 Euro von der Steuer abziehen.
- Nach den aktuellen Förderregeln könntest du für dieselbe Wärmepumpe (beim Ersatz einer fossilen Heizung) 35 Prozent Förderung bekommen – oder 10.500 Euro. Nach den neuen Förderregeln nach GEG könntest du sogar 50 oder (je nach Einkommen) sogar 70 Prozent, also 15.000 oder 18.000 erstattet bekommen.
Meist lohnen sich die oben genannten staatlichen Förderungsmöglichkeiten für die Wärmepumpe finanziell mehr. Sprich im Zweifelsfall vorab mit deinem oder deiner Steuerberater:in.
Installationsbetriebe finden
Es kann schwierig sein, Monteur:innen für eine Wärmepumpe im Umkreis zu finden. Dann können Portale wie Aroundhome oder Heizungsfinder sinnvoll sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe. Auch Details zu den aktuellen Förderungsbestimmungen sind dort einsehbar.
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Überarbeitet von Annika Flatley
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