Im Streit um Glyphosat ist ein neues Detail ans Licht gekommen: Die Lebensmittelbehörde Efsa weigert sich, wichtige Studien zum Unkrautvernichtungsmittel herauszugeben – und die Bundesregierung unterstützt sie dabei.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) stuft Glyphosat als gesundheitlich unbedenklich ein. Zu diesem Urteil ist die Efsa auf Grundlage mehrerer Studien gekommen – die Studien stammen laut Spiegel Online allerdings von den Glyphosat-Herstellern Monsanto und Cheminova.
Vier Grünen-Europaabgeordnete wollten sich selbst ein Bild von diesen Studien machen: Schon im Mai klagten sie deswegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf die Herausgabe der Studien. Die Efsa will das jedoch verhindern.
Verfahren um Glyphosat-Studien
Auch die deutsche Bundesregierung hat sich in das Verfahren eingeschaltet. Dem Spiegel liegt ein Dokument zum Gerichtsverfahren vor, in dem Deutschland als Unterstützer der Efsa auftaucht. Die Bundesregierung setzt sich also ebenfalls für die Geheimhaltung der Studien ein. Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold veröffentlichte ein Bild des Dokuments auf Twitter:
Außerdem sind Monsanto und Cheminova an dem Gerichtsprozess beteiligt – als sogenannte „Streithelfer“. Spiegel Online zufolge dürfen sie damit Argumente vorbringen, weshalb die Efsa die Studien unter Verschluss halten soll.
Wieso mischt Deutschland mit?
Warum sich die Bundesregierung überhaupt an dem Verfahren beteiligt, ist unklar. Auf Anfrage von Spiegel Online erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium: „Über die Hintergründe für einzelne prozessuale Schritte gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft.“
Fraglich ist auch, weshalb die Bundesregierung vermeiden will, dass die Dokumente veröffentlicht werden. Allerdings ist es kein Geheimnis, dass die Regierung Glyphosat unterstützt: Deutschland hatte bei der Abstimmung über die Neuzulassung mit „Ja“ gestimmt.
Glyphosat-Studien und Unternehmensinteressen
Die Efsa begründet die Geheimhaltung folgendermaßen: Wenn die Studien veröffentlicht würden, wären die Geschäftsinteressen der Urheber Monsanto und Cheminova gefährdet. Das würde geltendes EU-Recht verletzen – daher könne man die Studien nicht herausgeben.
Die vier Abgeordneten die geklagt hatten, sehen das jedoch anders: Sie argumentieren, dass es sich bei den Studien um Umweltinformationen handelt, die veröffentlicht werden müssen – das öffentliche Interesse sei in diesem Fall wichtiger als die Unternehmensinteressen.
Plagiate von Glyphosat-Herstellern
Es ist nicht das erste Mal, dass es Unstimmigkeiten über den Umgang von Behörden mit Glyphosat-Studien gibt: Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung in seinem Gutachten von Monsanto und anderen Glyphosat-Herstellern abgeschrieben hat.
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