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Klimanotstand für Deutschland: Bundestagspetition feiert ersten Erfolg

Klimanotstand, Petition, Bundestag
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay

Einige Länder in Europa haben den Klimanotstand ausgerufen – Deutschland bislang noch nicht. Eine Petition an den Bundestag soll das ändern. Erreicht die Petition die nötige Stimmenzahl, muss sich der Bundestag mit den Forderungen auseinandersetzen.

[Update] Petition erreicht wichtige Schwelle

*** Heute (15. Juli) haben über 50.000 Menschen die Petition unterschrieben. Das heißt, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nun verpflichtet ist, einem oder mehrere Antragssteller in einer öffentlichen Sitzung anzuhören. Damit ist allerdings noch nicht entschieden, ob die Petition in ein entsprechendes Gesetz münden wird oder nicht.

Das höchste Votum, das der Petitionsausschusses fällen kann, ist eine Überweisung „zur Berücksichtigung“. Die Bundesregierung ist dann verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zur Petitionsvorlage Stellung zu beziehen.

Die letzte Petition, die es in den Ausschuss schaffte, war die zur „Besteuerung von Periodenprodukten mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %“ im Juni 2019. Auch hier ist noch keine Entscheidung gefallen. ***

Großbritannien und Irland haben im Mai den Klimanotstand erklärt, in Deutschland sind zumindest einzelne Städte mit dabei: Kiel, Erlangen, Konstanz und Saarbrücken sind nur einige Beispiele. In zahlreichen weiteren Städten wurde der Notstand beantragt.

Jetzt soll Deutschland als Ganzes den Klimanotstand ausrufen – das fordert zumindest eine offizielle Petition an den Bundestag. „Dies wäre ein historisches Signal für einen ernstzunehmenden und effektiven Kampf gegen den Klimawandel“, heißt es in der Petition.

Hier geht’s zur Petition

Der Klimanotstand als Selbstverpflichtung

Ein Klimanotstand soll dabei helfen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen – also die Klimaerwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Wie genau der Notstand dazu beitragen soll, ist jedoch nicht einheitlich geregelt.

Es gibt keine Gesetze, Vorschriften oder Auflagen, die während der Zeit des Klimanotstandes gelten. Ruft eine Stadt oder ein Land den Notstand aus, ist das eher eine Selbstverpflichtung, die keine rechtlichen Konsequenzen haben muss. Der Klimanotstand hat vor allem eine Signalwirkung.

Die Klimakrise im Bundestag

Die aktuelle Petition an den Bundestag würde noch einen Effekt darüber hinaus haben: Erreicht sie die Mindestanzahl von 50.000 Unterschriften, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich mit ihrem Inhalt auseinandersetzen und darüber beraten. Die Klimakrise ist im Bundestag ohnehin viel zu selten Thema – der Klimanotstand könnte das ändern.

Die Petition ist noch bis 23. Juli online.

Hier geht’s zur Petition

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