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Kita-Platz: Mit diesen Tipps erhöhst du eure Chancen

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Foto: CC0 / Pixabay / EvgeniT

Einen Kita-Platz zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Mit den richtigen Tricks kannst du zumindest deine Chancen erhöhen, einen Betreuungsplatz für dein Kind zu bekommen.

Kinderbetreuung: Tausende Plätze fehlen

Seit 2013 gibt es in Deutschland für Kinder ab einem Jahr einen sozialrechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege, also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Damit sollten vor allem berufstätige Eltern entlastet werden, die nach einem Jahr Elternzeit ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten oder müssen.

Die Realität sieht leider anders aus: Viele Eltern gehen bei der Zuteilung der Plätze weiterhin leer aus und müssen die Betreuung über die Familie oder private Einrichtungen selbst organisieren. Obwohl die Zahl der Betreuungsplätze in den letzten Jahren erheblich ausgebaut wurde, fehlten im Jahr 2018 immer noch 273.000 Betreuungsplätze. Besonders schwierig ist die Lage in Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Kita-Platz: Tipps für die Suche

Besonders berufstätige Eltern sind auf einen Kita-Platz angewiesen.
Besonders berufstätige Eltern sind auf einen Kita-Platz angewiesen. (Foto: CC0 / Pixabay / Pexels)

Die Suche nach einem Betreuungsplatz gestaltet sich je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Viele Städte und Landkreise bieten eine Online-Datenbank an, in der sich Eltern einen Platz in ihrer Wunschkita vormerken können. Anderenorts gibt es einen Kita-Gutschein oder einen Kita-Pass, den Eltern bei der Einrichtung ihrer Wahl einlösen können.

Trotz dieser verschiedenen Regelungen gibt es einige allgemeine Tipps, mit denen du deine Chancen auf einen Kita-Platz erhöhen kannst:

  • Früh anfangen, zu suchen: Kümmere dich rechtzeitig um einen Kita-Platz. Am besten fängst du schon ein Jahr vorher an, passende Einrichtungen auszusuchen.
  • Anmeldefristen herausfinden: Informiere dich beim zuständigen Jugendhilfeträger, meist dem Jugendamt, über die Anmeldefristen. In München etwa muss der Antrag fünf Monate vor Betreuungsbeginn, in Berlin zwei Monate vorher gestellt werden. Manchmal müssen gesonderte Anträge für einen Platz in einer Tageseinrichtung und einen Platz in der Tagespflege gestellt werden, so zum Beispiel in Köln.
  • Nach freien Plätzen fragen: Auch wenn du beim Jugendamt einen Antrag gestellt hast, ist es hilfreich, persönlich bei den Einrichtungen deiner Wahl vorstellig zu werden und regelmäßig selbst nachzufragen, ob ein Platz freigeworden ist.
  • Antrag aktualisieren: Hast du den Antrag auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes erstmals vor dem ersten Geburtstag deines Kindes gestellt und suchst danach immer noch einen Platz, solltest du den Antrag beim Jugendamt aktualisieren. Für die Antragstellung bietet sich dieser Mustertext an.
  • Betriebskita? Manche Arbeitgeber unterstützen Kitas in der Nähe des Arbeitsplatzes, um ihren Beschäftigten Betreuungsplätze zu sichern. Informiere dich bei deinem Arbeitgeber, ob du auch die Möglichkeit hast, eine solche Betriebskita zu nutzen.
  • Ablehnungen schriftlich bestätigen lassen: Wenn du in einer Stadt wohnst, in der du einen Kita-Platz mithilfe eines Gutscheins oder ähnlichem selbst organisierst, lass dir mögliche Ablehnungen von Kindertageseinrichtungen schriftlich bestätigen. So kannst du deine erfolglose Suche beim Jugendamt nachweisen. Sollte die Zeit bis zum geplanten Betreuungsbeginn knapp werden, kann dich das Jugendamt bei der Suche zusätzlich unterstützen.

Trotz dieser Bemühungen kann es sein, dass der erste Geburtstag deines Kindes vorübergeht, ohne dass es einen Kita-Platz bekommen hat. Genauso kann es passieren, dass du zwar einen Kita-Platz findest, dieser jedoch sehr weit von deinem Wohnort entfernt ist. Das kannst du in diesen Fällen tun:

  • Fordere dein Recht ein: Ist dein Kind über ein Jahr alt und hat trotz deiner Bemühungen keinen Betreuungsplatz erhalten, kannst du innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid des Jugendamts Widerspruch oder je nach Bundesland auch gleich Klage erheben. Genaueres dazu findest du am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Eilantrag stellen: Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht wird dir innerhalb weniger Wochen ein Betreuungsplatz zugeteilt. Einen solchen Antrag kannst du übrigens auch stellen, wenn dein Kind zwar einen Platz erhalten hat, die Betreuungseinrichtung aber zum Beispiel wegen der Entfernung vom Wohnort unzumutbar ist. Die Grenze der Zumutbarkeit liegt bei 25 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Informationen darüber, wie die Kita-Plätze verteilt werden, findest du jeweils auf der Website der Stadt oder des Landkreises, in dem du wohnst. Viele Gemeinden wie zum Beispiel die Stadt Bremen bieten auch eine Hotline zur Kindertagesbetreuung an. Bei weiteren Fragen kannst du dich in deinem zuständigen Jugendamt persönlich und kostenlos beraten lassen.

Kita-Platz: Möglichkeiten zur Kostenerstattung

Einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es für Kinder schon ab einem Jahr.
Einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es für Kinder schon ab einem Jahr. (Foto: CC0 / Pixabay / kaboompics)

Die Kosten für einen Kita-Platz schwanken je nach Bundesland erheblich: Während Eltern in Berlin nur knapp zwei Prozent ihres Nettoeinkommens für die Tagesbetreuung ihrer Kinder aufwenden müssen, sind es in Schleswig-Holstein neun Prozent. Oft gibt es für Geringverdiener die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt zu stellen. Auch für Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, gibt es bei der Kinderbetreuung finanzielle Vergünstigungen.

Wurde deinem Kind trotz rechtzeitigem Antrag kein Betreuungsplatz zugeteilt, bleibt dir oft keine andere Wahl als einen teuren Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung zu suchen oder mit dem Kind zuhause zu bleiben, obwohl du schon längst wieder arbeiten wolltest. In diesem Fall kannst du vom Jugendamt die Erstattung der Mehrkosten für die private Kita oder den Verdienstausfall für die Zeit, die du länger zuhause geblieben bist, verlangen – notfalls über eine Klage beim Verwaltungsgericht. Das dauert zwar oftmals lange, ist aber immerhin ein kleiner Trost.

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