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Photovoltaik: Kosten, Vorteile und gesetzliche Regelungen von Solaranlagen

Photovoltaik
Foto: CC0/pixabay/RoyBuri

Mit Photovoltaik günstig Strom für den eigenen Verbrauch produzieren – könnte einfach sein, wenn da nicht die Bürokratie wäre. Wir helfen dir durch den Anmeldungs-Marathon.

Bei einer privaten Solaranlage kannst du womöglich von der EEG-Förderung profitieren – allerdings wurde diese im Vergleich zu den Jahren davor gesenkt. Rechnet sich Photovoltaik dann noch?

Schon jetzt hat die Höhe des Eigenverbrauchs den entscheidenen Anteil bei der Wirtschaftlichkeit der Anlage. Je weniger du ins Stromnetz einspeist, desto weniger wichtig ist die Förderung.

Trotzdem dient die Förderung als Anschubfinanzierung, um neue Technologien ins Laufen zu bringen und die Herstellungskosten der Photovoltaik-Module zu senken. Da wir hier bereits auf einem guten Weg sind, gehen dementsprechend die Förderungen laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zurück.

Grüner Strom mit einer Photovoltaikanlage

Energie aus Sonnenstrahlen.
Energie aus Sonnenstrahlen. (Foto: CC0/Pixabay/Felix_Broennimann)

Die Stromproduktion einer Photovoltaikanlage ist dezentral – sie erfolgt also in der Nähe der angeschlossenen Verbraucher:innen. Windparks in der Nord- und Ostsee benötigen hingegen neue Stromtrassen, um den Strom zu den Verbraucher:innen zu transportieren. Solaranlagen sind nicht nur deshalb ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

Eine Potenzialanalyse des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) weist darauf hin, dass die Ausbaukapazitäten für Photovoltaik längst noch nicht ausgeschöpft sind. Dachanlagen sowie Photovoltaik auf Freiflächen können die Energiewende in Deutschland ermöglichen. Um langfristig den Energiebedarf in Deutschland klimaneutral durch Erneuerbare Energien zu sichern, hat sich die Bundesregierung 200 GigaWatt Solarstrom als Ausbauziel bis 2030 vorgenommen.

  • Bei der Stromproduktion mit Sonnenenergie fallen keine schädlichen Treibhausgasemissionen an. Sie trägt daher zur Begrenzung der Erderwärmung bei und unterstützt die Klimaziele.
  • Mit einer eigenen Energieversorgung wirst du unabhängiger von Energiekonzernen. Denn auch nach der Liberalisierung des Strommarktes dominieren immer noch vier Großkonzerne (EON, RWE, ENBW und Vattenfall) die Stromproduktion in Deutschland.
  • Es gibt keine versteckten Kosten, wie sie zum Beispiel beim Rückbau von Kohle- und Atomkraftwerken entstehen. Laut Studie von Greenpeace Energy deckt der reguläre Strompreis nicht alle Kosten. Die Bevölkerung zahlt diese zusätzlichen Kosten über Steuern oder ähnliche Abgaben.

Die Kosten für Solaranlagen sinken

Je mehr Photovoltaikanlagen installiert werden, desto weiter sinken die Kosten
Je mehr Photovoltaikanlagen installiert werden, desto weiter sinken die Kosten (Foto: CC0/pixabay/lucascgouvea0)

Die Herstellungskosten der Photovoltaik-Module sind in den letzten Jahren drastisch gesunken. Das liegt hauptsächlich an dem starken Ausbau von Solaranlagen in China, Indien und Kalifornien. Inzwischen ist die Technologie für Solarmodule nicht nur auf die gängigen Aufdach-Module begrenzt. Einige Unternehmen bieten Lösungen an, die im Dach integriert sind, sogenannte Indach-Lösungen. Dabei ersetzen die Solarpaneele die Dachziegel. Dagegen haben die Dachziegel-Module von Tesla noch Startschwierigkeiten. Laut Teslamag arbeitet das Unternehmen an einer neuen Generation von PV-Ziegeln für das Solardach.

Egal, für welche Lösung du dich entscheidest, der Kaufpreis für die Module lässt sich häufig nur schwer zwischen den verschiedenen Angeboten vergleichen. Je nach verwendeter Herstellungsart der Module kann zum Beispiel die Leistung auch bei gleicher Anzahl der Module unterschiedlich sein. So können Module mit höherem Preis für dich günstiger sein, weil sie mehr Leistung bringen, als vermeintlich günstigere. Vergleichbar ist daher eine Preisangabe per (Kilo)Watt-Peak, kWp oder MWp pro Modul angegeben. Diese Kennzahl sagt dir, was dich eine Einheit des produzierten Stroms tatsächlich kostet.

Zu den direkten Anschaffungskosten zählen:

  • Solarmodule mit Wechselrichter und entsprechende Unterkonstruktion zur Dachbefestigung. Zusätzlich kann dir ein angeschlossener Batteriespeicher dabei helfen, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Der Speicher füllt sich tagsüber, wenn die Anlage genügend Strom produziert. Diesen nutzt du dann beispielsweise abends, wenn die Anlage keinen Strom mehr herstellen kann.
  • Montage auf dem Dach und Baugerüst
  • Kosten für die Installation und den Anschluss ans Stromnetz

Die jährlichen Betriebskosten danach sind sehr gering:

  • Versicherungsbeiträge für Photovoltaik-Betreiberhaftpflicht und PV-Versicherung, die vor Wetterschäden und Diebstahl schützt.
  • Wenn die Photovoltaikanlage über einen Kredit finanziert wurde, sind die Zinsen sowie Tilgungsraten ebenfalls laufende Kosten.
  • Rücklagen für eventuelle Reparaturen an der Unterkonstruktion oder für Ersatz des Wechselrichters. In der Regel ist der jährliche steuerliche Abschreibungsbetrag dafür ausreichend. Du solltest diesen Betrag auch tatsächlich für diesen Zweck zur Seite legen.

Kleine private Solaranlagen sind generell von der EEG-Umlage befreit. Die bislang bestehende Grenze von unter 10 kWp dehnte der Gesetzgeber 2021 auf 30 kWp aus. Größere Anlagen dagegen zahlen für den selbst verbrauchten Strom auch eine EEG-Abgabe.

Auf der Einnahmenseite stehen:

  • die eingesparten Stromkosten durch den Eigenverbrauch
  • die Einnahmen aus der Einspeisevergütung

Da die Sonne nicht immer gleich stark scheint, schwankt die Strommenge. An sonnigen Tagen produziert die Anlage mehr Strom, als du in der Zeit direkt verbrauchen kannst. Um trotzdem möglichst viel vom Strom selbst zu verwenden, kannst du deinen Eigenverbrauch optimieren, zum Beispiel:

  • Lasse große Stromverbraucher, wie Waschmaschine oder Geschirrspüler, tagsüber laufen.
  • Du kannst dein Elektroauto über eine Wallbox aufladen oder du verwendest einen Batteriespeicher.

Mit der Energiewende soll der Verbrauch an grünem Strom zunehmen. Dieser ersetzt dann zum Beispiel auch die Heizungen, die jetzt Erdgas oder Erdöl verbrauchen. Durch solche zusätzlichen Stromverbraucher nimmt der Eigenverbrauch zukünftig immer mehr zu. Entsprechend sinkt die Strommenge, die du dann noch ins Stromnetz einspeist und damit nimmt die Bedeutung der Förderung ab. Nach wie vor speist der Wechselrichter nach dem Eigenverbrauch den Strom, den du gerade nicht nutzen kannst ins Stromnetz ein. Benötigst du Strom, den die Anlage oder der Batteriespeicher nicht liefern kann, dann beziehst du Strom zum regulären Preis aus dem Stromnetz.

Die Anlagen sind auf eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren ausgelegt, können aber auch länger halten. Am Ende ihrer Lebenszeit nehmen spezielle Sammelstellen die ausgedienten Module an und recyceln diese fachgerecht.

Anmeldungen und Fristen bei neuen Photovoltaikanlagen

Die Photovoltakanlage einschalten darst du erst nach dem Zählertausch
Die Photovoltakanlage einschalten darst du erst nach dem Zählertausch (Foto: CC0/pixabay/chrischesneau)
  1. Bevor überhaupt die Fachleute mit der Installation anfangen dürfen, muss das Vorhaben bei dem zuständigen Energieversorger mit allen technischen Daten angemeldet werden. Darum musst du dich als Betreiber:in nicht selbst kümmern: Der beim Energieversorger zugelassene Elektofachbetrieb übernimmt das für dich. Du musst dafür allerdings eine Vollmacht erteilen.
  2. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Energieversorger angehalten, eine neue Photovoltaikanlage zu genehmigen. Mit der Zustimmung zur Anlage macht der Energieversorger die Einspeisezusage. Es kann jedoch vorkommen, dass die Zusage mit Auflagen verbunden ist, die mit dem Elektrofachbetrieb zu klären sind.
  3. Erst nach der Zusage kann der Bau beginnen. Die Montage und Installation nehmen etwa zwei bis drei Tage in Anspruch.
  4. Ist die Anlage installiert und getestet, schickt der Elektrobetrieb eine offizielle Fertigmeldung an den Energieversorger.
  5. Spätestens dann erhältst du als Betreiber:in den Einspeisevertrag vom Energieversorger. Damit erfolgt die Zusage für die Einspeisevergütung über die nächsten 20 Jahre.
  6. Erst wenn der Vertrag unterschrieben wieder beim Energieversorger ist, tauscht dieser den Stromzähler aus. Er kann damit sowohl die Entnahme als auch die Einspeisung messen.
  7. Danach darfst du die Anlage einschalten und Strom produzieren. Achtung: Die Anlage darf außer für einen kurzen Testbetrieb nicht vorher am Netz sein, weil der Stromzähler rückwärts läuft!
  8. Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur.

Diese Anmeldung musst du als Betreiber innerhalb von vier Wochen nach der Fertigstellung vornehmen. Für die Anmeldung gibst du Daten wie Adresse und Anlagengröße online in das Portal ein.

Wichtig: Stimme das Datum der Fertigstellung mit dem Elektrofachbetreib ab. Es muss identisch mit dessen Meldung an den Energieversorger sein.

Private Stromproduktion: Was du bei der Steuer beachten musst

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage gilt als eine unternehmerische Tätigkeit. Alle Einkünfte aus dem Betrieb der eigenen PV-Anlage unterliegen dem Umsatzsteuergesetz und der Einkommensteuer.

Doch ganz so bürokratisch muss es dann doch nicht sein.Der Gesetzgeber sieht zunehmend Erleichterungen für Privatpersonen vor. Mit sogenannten Wahlrechten kannst du davon Gebrauch machen. Allerdings kann es für dich auch wirtschaftlich vorteilhafter sein, die Photovoltaikanlage weiterhin als unternehmerische Tätigkeit zu versteuern. Du kannst dir die für dich infrage kommenden Möglichkeiten zusammen mit Steuerberater:innen oder einer Steuerhilfeverein durchrechnen.

Photovoltaikanlagen in der Einkommensteuer

Das Liebhabereiwahlrecht vereinfacht die Einkommensteuererklärung. Mit dem Schreiben vom 29. Oktober 2021 räumt das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungein. Das bedeutet, dass du eventuelle Gewinne nicht versteuern musst, aber auch Verluste (zum Beispiel die hohen Anschaffungskosten) nicht absetzen darfst. Für den Betrieb der Photovoltaikanlage brauchst du keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Elster-Formular EÜR) mehr erstellen.

Im Grunde erklärst du dem Finanzamt, dass du mit einer Photovoltaik-Anlage keine Gewinne erzielen möchtest und sie als Liebhaberei betreibst. Die Gewinnerzielungsabsicht ist eine der Grundvoraussetzungen für die Besteuerung. Um vom Wahlrecht gebrauch zu machen, genügt eine schriftliche Erklärung an dein zuständiges Finanzamt.

Laut dem Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern können seit 2021 private Betreiber:innen von kleinen PV-Anlagen von diesem Wahlrecht in folgenden Fällen Gebrauch machen:

  • Die Leistung der Anlage ist unter 10 KiloWatt pro KiloWatt-Peak (kWp)
  • Bestehende Anlagen unter 10 kWp – Der Stichtag ist die Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 31.12.2003. Ebenfalls ist es für Anlagen möglich, die älter als 20 Jahre sind, bei denen die Förderung also ausgelaufen ist.

Tipp: Eine Möglichkeit besteht, die hohen Anschaffungskosten trotzdem teilweise abzusetzen besteht, wenn du die Rechnungen als Handwerkerleistungen und als energetische Maßnahmen in der Einkommensteuererklärung ansetzt.

Entscheidest du dich für die unternehmerische Tätigkeit, musst du diese Punkte beachten.

  • Benötigtes Formular: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Elster-Formular EÜR)
  • Als Einnahmen trägst du die Einspeisevergütung und die fiktiven Einnahmen aus dem Eigenverbrauch ein.
  • Dagegen rechnest du alle angefallenen Ausgaben.
  • Abschreibung für die Anschaffungskosten der Anlage werden linear über 20 Jahre aufgeteilt. Für die Gewinnermittlung teilst du den Netto-Kaufpreis durch 20 und rechnest dir jedes Jahr ein Zwanzigstel als Kosten an.
  • Eventuell Zinsen und Reparaturen
  • Versicherungsbeiträge
  • Die Differenz daraus ist das steuerpflichtige Einkommen. Das musst du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage G für gewerbliche Tätigkeit eintragen.

In der Regel liegt das Einkommen aus dem Betrieb der privaten Solaranlage unter der Bemessungsgrenze für Gewerbesteuer, so dass hier keine Steuer anfällt.

Die Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf die Umsatzsteuer

Auch wenn du durch das Liebhabereiwahlrecht die Einkommensteuer erleichterst, heißt dies nicht automatisch, das du von der Umsatzsteuer befreit bist.

Hier hilft dir unter Umständen die Kleinunternehmerregelung. Sofern deine Gesamteinnahmen aus der PV-Anlage (wie im Regelfall) unter 22.000 € jährlich liegen, kannst du wählen, ob du als Unternehmer behandelt werden möchtest oder von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch machst. Die Kleinunternehmerregelung kannst du jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn du nicht aus einem anderen Grund (andere gewerbliche Tätigkeit) als Unternehmer anzusehen bist.

Nachfolgend haben wir für dich die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten dargestellt:

Umsatzsteuer: Steuerrechtliche Optionen als Betreiber einer Photovoltaikanlage.
Umsatzsteuer: Steuerrechtliche Optionen als Betreiber einer Photovoltaikanlage. (Foto: Utopia)

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

  • Je günstiger deine PV-Anlage und je höher dein Eigenverbrauch, desto weniger lohnt sich für dich die umsatzsteuerliche Einstufung als Unternehmer. Du hast zwar zunächst niedrigere Anschaffungskosten (wg. dem Vorsteuerabzug), aber keinen oder kaum einen wirtschaftlichen Vorteil, da du Jahr für Jahr auf deinen Eigenverbrauch Umsatzsteuer abführen musst. Den zusätzlichen bürokratischen Aufwand solltest du dir dann nicht antun, sondern die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
  • Lohnt sich für dich dagegen aufgrund des Vorsteuerabzugs die Unternehmerreglung oder du erfüllst die Voraussetzungen der Kleinunternehmerreglung nicht, solltest du mit dem Finanzamt abstimmen, möglichst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben zu müssen. Dann bleibt der bürokratische Aufwand in einem vertretbaren Rahmen.

Photovoltaikanlagen in der Einkommenssteuer

Weiterlesen auf Utopia.de:

English version available: 6 Remarkable Benefits of Solar Panels

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