Wenn du Projekte, die dir am Herzen liegen, monetär unterstützt, kannst du die Spende anschließend von der Steuer absetzen. Wir verraten, worauf du dabei achten solltest.
Für gemeinnützige Organisationen sind Einnahmen aus Spenden oder Förderbeiträgen eines der wichtigsten Finanzierungsmittel. Der Staat fördert die Spendenbereitschaft dadurch, dass du die Spenden von der Steuer absetzen kannst. Die Organisationen selbst erhalten ebenfalls Steuervergünstigungen, müssen sich aber an strenge Regeln halten. Unter anderem dürfen sie keinen Profit erzielen oder Bankkredite aufnehmen, alle Gelder sollen dem gemeinnützigen Ziel zufließen. Sie heißen daher Non-Profit-Organisationen (NPO).
Tipp: Deine Steuererklärung für 2020 kannst du noch bis zum 1. November 2021 einreichen.
Spenden von der Steuer absetzen: Nicht ohne Spendenquittung
Wichtig ist, dass die Organisation, an die du spenden möchtest, eine anerkannte gemeinnützige Organisation ist. Durch ein staatliches Prüfverfahren erhalten Organisationen den Status der Gemeinnützigkeit. Damit sind sie berechtigt, eine Spendenquittung, oder korrekt Zuwendungsbestätigung, auszustellen. Auf den Internetseiten oder in Broschüren der Organisationen ist meistens schnell zu erkennen, ob sie für Spendenquittungen für Steuererklärungen in Deutschland ausstellen dürfen.
Stellt die Organisation nicht bereits von sich aus eine Spendenbescheinigung aus, kannst du dir deine Spende mit einer Vorlage der Finanzbehörden bestätigen lassen. Je nachdem, ob die Organisation eine Stiftung, ein Verein oder eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist, gibt es unterschiedliche Vorlagen.
Diese Angaben müssen immer enthalten sein:
- Der Spendenbetrag (es können auch mehrere Beträge oder monatliche Zahlungen sein),
- das Datum der einzelnen Spenden,
- eine Bestätigung, dass die Spende für den gemeinnützigen Zweck verwendet wurde.
Seit 2016 akzeptiert das Finanzamt auch den E-Mail-Versand der Spendenquittung. Die meisten Organisationen versenden zum Jahresende automatisch die Spendenquittung.
Geldspenden als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen
In der Einkommensteuererklärung trägst du den Spendenbetrag in der Rubrik Sonderausgaben (online) oder in den Mantelbogen, auf der Seite 2 in der unteren Hälfte ein.
Freiberufler:innen oder Einzelunternehmer:innen setzen die Spenden ebenfalls als Sonderausgaben im privaten Einkommen an. Eine Spende wird immer als private Ausgabe behandelt, selbst wenn sie beruflichen Bezug hat. Die Spende kann nicht vom Unternehmensgewinn in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgezogen werden.
In der Berechnung des zu versteuernden Einkommens verringern die Spenden als Sonderausgaben das Einkommen. Die Steuern werden dadurch auf Basis eines niedrigeren Einkommens berechnet.
Pro Jahr darfst du bis zu 20 Prozent der Einkünfte als Sonderausgaben für Spenden absetzen. Wenn du mehr als 20 Prozent gespendet hast, wird der darüber liegende Betrag in das nächste Jahr übertragen.
Für Beträge bis 200 Euro pro Jahr und Spenden für Katastrophenfälle gelten erleichterte Vorschriften. In diesen Fällen ist eine Spendenquittung keine Pflicht. Es reicht der Beleg mit sichtbarem Empfänger:in und Kontonummer mit einem Kontoauszug oder Ausdruck vom Online- oder PayPal-Konto.
Gemeinnütziger Zweck: Humanitäre Hilfe, Umweltschutz, Kultur- und Bildungseinrichtungen
Sonderausgaben zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisation können zum einen Spenden sein, aber auch monatliche Förderbeiträge.
Über die jährliche Verwendung müssen die Organisationen Rechenschaft ablegen. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Gelder verliert die Organisation den Status der Gemeinnützigkeit.
Zusätzlich kann auch noch das Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) prüfen. Sie vergeben ein Spendensiegel.
Die gemeinnützigen Zwecke, für die eine Steuerbegünstigung besteht, sind von der Finanzverwaltung in der Abgabenordnung (AO) definiert:
- gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)
- mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
- kirchliche Zwecke (§ 54 AO)
In die Kategorie gemeinnützige Zwecke fallen die meisten Organisationen für humanitäre Hilfe, Umweltschutz sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Spenden oder Mitgliedsbeiträge für politische Parteien sind separat in der Einkommensteuererklärung anzugeben, für sie gelten eigene Regeln.
Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Ähnliches sind „freizeitnah“ und keine Sonderausgaben und daher keine Spenden.
Sachspenden und Arbeitsleistung steuerlich geltend machen
Du kannst auch Sachspenden oder deine Arbeitsleistung als Aufwandsspende steuerlich geltend machen. Bei Sachspenden ist auf der Spendenquittung der aktuelle Wert anzugeben:
- Bei Neuware ist es der Kaufpreis,
- bei gebrauchten Gegenständen der aktuelle Zeitwert.
Den Zeitwert kannst du entweder über unterschiedliche Zeitwert-Rechner im Internet ermitteln oder du schaust, was der Artikel in vergleichbaren Zustand kostet, zum Beispiel bei eBay Kleinanzeigen. So können zum Beispiel deine alten Computer noch einem guten Zweck dienen.
Bei Aufwandsspenden ist die erbrachte Leistungen die Spende. Mit der gemeinnützigen Organisation muss eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Leistung abgerechnet wird und sie nicht im Rahmen einer unentgeltlichen Tätigkeit, wie zum Beispiel als Ehrenamt, anfiel.
Ein Beispiel: Du übernimmst den Fahrdienst für Teilnehmer:innen bei einer Veranstaltungen der gemeinnützigen Organisation. Vereinbart wird eine Erstattung der Fahrtkosten mit Kilometergeld, die Organisation zahlt dir aber nicht die angefallenen Fahrtkosten aus, sondern stellt dir über den Betrag eine Spendenquittung aus. Diese Quittung reichst du dann beim Finanzamt als Aufwandsspende ein.
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