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Die Stadt Dachau verbietet Glyphosat

Stadt Dachau verbietet Glyphosat
Foto: Pixabay, CCO Public Domain

Das umstrittene Pflanzengift Glyphosat darf nicht mehr auf Ackerflächen der Stadt Dachau ausgebracht werden. 

Nach Dresden verbietet nun auch die Stadt Dachau den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat. So darf auf städtischen Ackerflächen kein Glyphosat mehr genutzt werden, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) bereits im März diesen Jahres. Neben dem Verbot von Glyphosat dürften außerdem keine Insektenbekämpfungsmittel auf Neonicotinoid-Basis mehr verwendet werden, entschied der Hauptausschuss des Dachauer Stadtrats. Das Bündnis für Dachau habe Anfang 2017 einen entsprechenden Antrag für die Verbote auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Dachau gestellt.

Glyphosat ist eines der meistverkauften Pestizide der Welt und wird in Deutschland auf circa 40 Prozent der Felder eingesetzt, um Unkraut zu vernichten oder Getreide schneller reifen zu lassen. Dabei stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Rückstände von Glyphosat finden sich überall in der Umwelt und in unseren Lebensmitteln: in Honig, in Wein und Saft und sogar in Bier.

Glyphosat: umstrittenes Pestizid

In der EU lief die Zulassung von Glyphosat als Bestandteil von Unkrautvernichtungsmitteln Ende Juni 2016 aus. Nach vielen Debatten und Protesten kam bei der Abstimmung der EU-Staaten über eine Neuzulassung zunächst die erforderliche Mehrheit nicht zustande. Letztlich einigte man sich auf eine Frist von 18 Monaten, in denen das Herbizid in der EU weiterverwendet werden darf.

Monsanto Glyphosat
Glyphosat wird nicht nur in der konventionellen Landwirtschaft genutzt, auch Privatleute greifen zum Unkrautvernichter (Foto: "DSC_0313 " von Andy Wright unter CC-BY-2.0)

In dieser Zeit sollte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein Gutachten erstellen, um die Frage zu klären, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht. Dieses Gutachten sollte mit als Grundlage für die Entscheidung über die weitere Zulassung dienen. Das Urteil der ECHA fiel im März 2017: Sie stuft Glyphosat als „nicht krebserregend“ ein. Das Urteil birgt einige Brisanz – denn fast zeitgleich wurde bekannt, dass Monsanto ein Verbot aktiv zu verhindern versucht.

Mehr dazu: Glyphosat: Nimmt Monsanto gezielt Einfluss auf Studien?

Kommt ein europaweites Verbot?

Ende 2017 entscheidet die EU darüber, ob das Pestizid für weitere 10 bis 15 Jahre zugelassen wird. Ein großes europäisches Bündnis fordert das Aus von Glyphosat und sammelt dafür mit einer Bürgerinitiative bis Ende Juni 2017 Unterschriften.

Mit einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können Europäer die Europäische Kommission auffordern, europäisches Recht zu ändern. Im Gegensatz zu einer normalen Petition verpflichtet eine EBI die EU-Kommission gesetzlich, die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger zu prüfen.

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