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Hambacher Forst: Gericht ordnet vorläufigen Rodungsstopp an

Fotos: Screenshot Twitter/Hambacher Forst @Hambibleibt

Neue Hoffnung für den Hambacher Forst: Ein Gericht in Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp für den Wald angeordnet. RWE wollte in wenigen Tagen mit der Rodung beginnen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Der Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte einen entsprechenden Antrag für ein Eilverfahren eingereicht.

Der BUND erklärte in seinem Antrag, dass der Hambacher Forst die Eigenschaften eines Schutzgebietes habe und daher nicht gerodet werden dürfe. Das Oberverwaltungsgericht will den Antrag nun erst einmal prüfen.

Hambacher Forst: Rodungsstopp wegen Fledermausarten

Die Rechtsfragen seien zu komplex, als dass dies in einem Eilverfahren möglich sei – daher der vorläufige Rodungsstopp. Bis über die Klage des BUND entschieden ist, darf RWE keine weiteren Bäume fällen. Das Gericht will vermeiden, dass „nicht rückgängig zu machende Tatsachen“ geschaffen werden, bis die rechtliche Situation klar ist. Der Stromkonzern kann weiterhin Braunkohle fördern, aber nicht in bewaldeten Flächen.

Hambacher Forst: So geht es weiter

Nun muss im nächsten Schritt geklärt werden, ob der Hambacher Forst den Kriterien der sogenannte Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie entspricht – dann wäre er geschützt. Dafür spricht laut dem Antrag des BUND, dass dort die Fledermausarten „Bechsteinfledermaus“ oder „Großes Mausohr“ heimisch sind.

Braunkohle schädlich

Der Hambacher Forst von oben: Ein Großteil der Fläche ist bereits abgerodet.Der Stromkonzern RWE hatte ursprünglich geplant, am 14. Oktober mit den Rodungen zu beginnen. Bis das Oberverwaltungsgericht Münster über die Klage des BUND entscheidet, kann es jedoch noch eine Weile dauern. Der BUND tweetete bereits: „Wir sind optimistisch und sagen: Für RWE ist jetzt die Rodungssaison beendet!!“

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