Strom, Gas, Fernwärme: Spätestens mit den Energiepreisbremsen ab 1. März sollten Versorger ihre Kund:innen informieren, welche Abschläge künftig fällig werden. Aber stimmen diese Angaben?
Noch immer haben nicht alle Verbraucher:innen wie vorgesehen Informationsschreiben ihrer Versorger zum Inkrafttreten der Energiepreisbremsen bekommen. Das stellt die Verbraucherzentrale Berlin fest.
Und bei manchen, die diese Schreiben bereits erhalten haben, lägen die Berechnungen ein Vielfaches über den Abschlägen, die sich aus Verbrauch, Vertragspreis und der jeweiligen Preisbremse eigentlich ergeben müssten, heißt es von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).
Schreiben checken – Abschläge gegebenenfalls anpassen
Die VZSH rät Betroffenen daher, die in den Schreiben aufgeführten Angaben genau zu prüfen. „Wenn der vorgeschlagene Abschlag erheblich zu hoch oder niedrig ist, können Verbraucher den Abschlag anpassen“, sagt Carina Habeck, Energierechtsreferentin der VZSH. Dieser müsse sich nach dem Verbrauch des Vorjahres, dem aktuellen Verbrauchspreis und der Preisbremse richten.
Mithilfe eines Online-Rechners der Verbraucherzentralen lässt sich überprüfen, ob die Abschläge korrekt berechnet wurden. Die Preisbremsen sind dort bereits berücksichtigt. Weichen die neuen Abschläge des Energielieferanten weit davon ab, sollten Verbraucher:innen ihren Versorger umgehend schriftlich darüber informieren und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren.
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