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Artenschutz: Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten für biologische Vielfalt

Artenschutz
Foto: CC0 / Pixabay / silviarita

Erschreckend viele Arten weltweit gelten als vom Aussterben bedroht. Dabei ist Artenschutz und der Erhalt der biologischen Vielfalt auch für uns Menschen von großer Bedeutung.

Allein in Deutschland sind 35 Prozent aller einheimischen Tier- und 26 Prozent der Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet, so das Bundesumweltministerium. Diese dramatischen Zahlen zum Artensterben sind in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Der Verlust von Arten und damit ein Verlust von Biodiversität bedroht auch uns Menschen. Denn jedes Lebewesen in einem Ökosystem erfüllt eine bestimmte Funktion. Wenn ein Lebewesen ausstirbt, können andere diesen Verlust häufig nur schwer oder gar nicht kompensieren oder ersetzen. Das kann dazu führen, dass Ökosysteme instabil werden oder sich nachhaltig verändern. Auch wir Menschen hängen in vielerlei Hinsicht von der Umwelt ab: Sie ist Grundlage für unsere Nahrungsmittelproduktion, für andere nachwachsende Rohstoffe und viele Pflanzen dienen als Kohlenstoffspeicher.

Gefährdete Arten: Die Rote Liste

Auch er steht als gefährdet auf der Roten Liste: Der Eisbär.
Auch er steht als gefährdet auf der Roten Liste: Der Eisbär.
(Foto: CC0 / Pixabay / 358611)

Woher wissen wir eigentlich, wie es um die Artenvielfalt weltweit steht? Die bekannteste und verlässlichste Quelle dazu stammt von dem internationalen Verband IUCN, also International Union for Conservation of Nature. Diesem gehören 1.300 Organisationen an, darunter die Rainforest Alliance und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Die IUCN erstellt jährlich die Rote Liste gefährdeter Arten – und das bereits seit 1964. Sie ist die Basis für viele Artenschutzmaßnahmen von Staaten, NGOs, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Universitäten. Im Jahr 2019 waren laut der IUCN über 31.000 Arten weltweit vom Aussterben bedroht. Das sind 27 Prozent aller untersuchten Arten. Im Einzelnen bedeutet das unter anderem 41 Prozent aller Amphibien, 25 Prozent aller Säugetiere und 34 Prozent aller Nadelbäume.

Artenschutz und Klimakrise

Korallenriffe sind durch die Klimaerwärmung stark bedroht und brauchen Artenschutz.
Korallenriffe sind durch die Klimaerwärmung stark bedroht und brauchen Artenschutz.
(Foto: CC0 / Pixabay / UNLIKE_YOU_PHOTOGRAPHY)

Auch die Klimakrise bedroht die biologische Vielfalt. Sie sorgt unter anderem für rasche Veränderungen im regionalen und globalen Klima. Doch viele Lebewesen, insbesondere Pflanzen, sind sehr genau auf die spezifischen Klimabedingungen ihres Lebensraums angepasst. Sie benötigen eine bestimmte Menge Wasser, wachsen ideal bei einer bestimmten Durchschnittstemperatur und im Meer sind sie von der Wassertemperatur und dem Sauerstoffgehalt abhängig.

Durch den Klimawandel wird die globale Durchschnittstemperatur steigen. Der WWF befürchtet, dass sich viele Arten nicht schnell genug an die neuen Bedingungen anpassen können. Einer Studie zufolge kann ein Temperaturanstieg von zwei Grad Celsius dazu führen, dass der Verlust von lokal bedrohten Arten von 20 auf 25 Prozent steigt. 

Artenschutz in Deutschland: Wichtige Ämter, Organisationen und Gesetze

Internationale Abkommen sollen den Artenschutz fördern und regeln.
Internationale Abkommen sollen den Artenschutz fördern und regeln.
(Foto: CC0 / Pixabay / un-perfekt)

Artenschutz findet auf verschiedenen Ebenen statt: auf staatlicher, europäischer und internationaler. In Deutschland beschäftigt sich zum Beispiel das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Artenschutz. Es sammelt unter anderem Daten über die Gefährdung von Ökosystemen und einzelnen Arten und erstellt aus den gewonnenen Erkenntnissen Konzepte, Leitlinien und Empfehlungen. Diese dienen dazu, unsere heimischen Arten vor direkter Gefährdung wie beispielsweise den Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen zu schützen – aber auch vor indirekter Gefährdung, zum Beispiel durch menschliche Eingriffe in die Lebensräume bestimmter Arten.

Außerdem gibt es verschiedene europäische und internationale Abkommen zum Schutz von Arten, die auch in Deutschland gelten:

  • Das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA, seit 1975) regelte zum ersten Mal den weltweiten Handel mit seltenen Pflanzen und Tieren. Dieser soll das Überleben der Arten nicht gefährden. Die EG-Artenschutzverordnung übersetzte das WA in europäisches Recht. Seit dem WA ist es also nicht mehr erlaubt, unkontrolliert fremde Tierarten oder Pflanzen nach Europa zu transportieren und umgekehrt. Ebenso wenig dürfen seltene Tierarten gejagt oder gefangen genommen werden.
  • Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie, seit 1992) baute ein europäisches Netz aus Schutzgebieten für bedrohte Arten auf. Sie gruppierte europäische Arten in in bedrohte, potenziell bedrohte, seltene und nur in begrenzten Gebieten vorkommende Arten. Außerdem regelte es, welche gefangen, getötet und transportiert werden dürfen und wie. FFH-Schutzgebiete gibt es heute viele: Das sind Gebiete, in denen eine seltene Art vorkommt und die deshalb einen besonderen Schutzstatus genießt.
  • Die Vogelschutzrichtlinie (seit 1979) befasste sich mit dem Erhalt wildlebender Vögel in der Europäischen Gemeinschaft.
  • Die Bonner Konvention (seit 1983) hatte als internationales Artenschutzabkommen den Schutz wandernder wild lebender Tierarten zum Thema. Darunter fallen also insbesondere Zugvögel, Wale und Gnus, die sich nicht an Staatengrenzen halten, sondern wandern. Mit der Bonner Konvention sollen staatenübergreifend ihre Wandergebiete geschützt werden.
  • Die Berner Konvention, die 1982 in Kraft trat, regelte zum ersten Mal auf europäischer Ebene den Schutz von Flora und Fauna und deren Lebensräume. Auch das Bewusstsein über das Thema Artenschutz in der Bevölkerung soll gestärkt werden. Die Berner Konvention ist das europäische Übereinkommen, ihre konkrete Umsetzung geschieht durch die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie.

In der Regel sind die internationalen Artenschutzabkommen und die europäischen Richtlinien in Bundesgesetze übersetzt worden. Die entsprechenden Gesetze dafür finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung.

Dazu kommen noch spezifischere Artenschutzprogramme wie das Aktionsprogramm Insektenschutz oder das in Bayern angestoßene Volksbegehren Artenvielfalt, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Auch viele Naturschutzverbände wie der NABU, der BUND oder WWF engagieren sich für Artenschutz. Sie schaffen ein Bewusstsein für die Themen in der Öffentlichkeit, stellen Forderungen an die Politik und setzen sich in zahlreichen Projekten für den Artenschutz ein.

Artenschutz und Politik: Aktuelle Maßnahmen

"Zukunft Stadtgrün" will die urbane grüne Infrastruktur verbessern.
"Zukunft Stadtgrün" will die urbane grüne Infrastruktur verbessern.
(Foto: CC0 / Pixabay / fietzfotos)

Zusätzlich zu Gesetzen gibt es verschiedene Strategiepläne und Maßnahmenpakete wie der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Diese legt Maßnahmen für Deutschland fest, um bis 2020 den Artenrückgang zu stoppen und eine positive Entwicklung anzustoßen.

2015 trat als Ergänzung die Naturschutz-Offensive 2020 in Kraft, die die größten Defizite und zehn wichtigsten Handlungsfelder benennt. Zu den Handlungsfeldern gehören zum Beispiel „Äcker und Wiesen“, „Wälder“, „Wildnis“, „Grün in der Stadt erleben“, aber auch „Internationale Verantwortung“ und „Finanzierung“. Laut dem Bundesumweltministerium (BMU) wurden bereits „wichtige Fortschritte erzielt“. Konkret sind viele Maßnahmen angelaufen:

  • Das Programm „Blaues Band Deutschland“, mit dem der Bund in die Renaturierung von Auen und Wasserstraßen investiert. 
  • Mit dem „Nationalen Naturerbe“ hat der Bund 156 000 Hektar Naturfläche dem Naturschutz übergeben, das sind 20 Prozent der ehemals bundeseigenen Wälder, die sich nun natürlich entwickeln dürfen ohne Bewirtschaftung.
  • Das BMU hat eine Initiative gestartet, die Kommunikationsarbeit zum Thema Wildnis leistet.
  • 2017 stellte der Staat 50 Millionen Euro Fördermittel für sein Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zur Verfügung.
  • Alle weiteren Maßnahmen, die eingeleitet wurden, kannst du auf der Website des BMU nachlesen.

Weil nach wie vor zahlreiche Arten bedroht sind, fordert der WWF ein ambitioniertes UN-Abkommen, mit dem sich die Staaten zu konkreten Maßnahmen verpflichten.

Dieses Jahr soll die 15. Konferenz zur biologischen Vielfalt in Peking stattfinden. Dort wollen verschiedene Staaten neue Strategien für internationalen Artenschutz entwickeln.

Tierschutz, Artenschutz, Naturschutz, Umweltschutz – Gemeinsamkeiten und Widersprüche

Im Umweltschutz geht es auch um die Reinhaltung von Gewässern, es unterscheidet sich also vom Artenschutz.
Im Umweltschutz geht es auch um die Reinhaltung von Gewässern, es unterscheidet sich also vom Artenschutz.
(Foto: CC0 / Pixabay / biancamentil)

In den Medien wird von Tierschutz, Artenschutz, Naturschutz und Umweltschutz berichtet. Aber wo liegt der Unterschied?

  • Der Naturschutz hat zum Ziel, die biologische Vielfalt und damit Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten. Artenschutz ist also im Grunde ein konkreter Teil des Naturschutzes. 
  • Im Umweltschutz, so das BfN, geht es zusätzlich noch um die Reinhaltung von Böden, Luft und Gewässern und um Klimaschutz. Naturschutz ist Teil des Umweltschutzes.

So gesehen können Umweltschutz und Naturschutz zum Teil auch widersprüchlich sein: Der Bau von Windrädern mag zwar Klimaschutz sein, ist aber nicht unbedingt Naturschutz, weil durch die Windräder Vögel und Insekten oder Meeresbewohner gefährdet werden können.

  • Tierschutz legt den Fokus mehr auf die Haus- und Nutztierhaltung. Tierschützern geht es vorrangig um Themen wie artgerechte Tierhaltung und das Verbot von Tierversuchen. Das Tierschutzgesetz regelt die Beziehung zwischen Mensch und Tier.

Auch Artenschutz und Tierschutz können im Widerspruch stehen. So können invasive Arten, also nicht einheimische Tiere, heimische Arten bedrohen oder verdrängen. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Kaninchen in Australien, welche von Europäern eingeführt wurden, sich aber ungehindert vermehren. Aus Sicht des Artenschutzes müsste man die Bestände bejagen oder anderweitig reduzieren, ein Tierschützer würde sich wahrscheinlich dagegen wehren.

Was du für den Artenschutz tun kannst

Artenschutz ist etwas, für das sich nicht nur NGOs oder Regierungen einsetzen können – jede*r kann etwas dazu beitragen. Hier einige Beispiele:

  • Kaufe Produkte aus ökologischer Landwirtschaft: Hier verzichten die Bauern auf chemisch-synthetische Pestizide. Pestizide schaden Böden und Wildpflanzen, welche Insekten als Nahrungsquelle benötigen.
  • Schaffe in deinem eigenen Garten Nischen und wilde Räume für Insekten, Vögel und Pflanzen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Insektenfreundlicher Garten: So unterstützt du die Artenvielfalt.
  • Beachte Hinweisschilder, die auf Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete verweisen, und betrete keine geschützten Zonen.
  • Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Pflanze bedroht ist, dann lass sie im Zweifelsfall lieber stehen und pflücke sie nicht.
  • Engagiere dich bei Naturschutzorganisationen.
  • Achte darauf, Müll richtig zu entsorgen. Gelangt Müll in die Natur und ins Meer, kann er Tieren zum Verhängnis werden.
  • Engagiere dich für Klimaschutz, um den Temperaturanstieg niedrig zu halten. Iss zum Beispiel weniger Fleisch und nutze das Fahrrad anstelle des Autos. Mehr Tipps: Klimaschutz: 15 Tipps gegen den Klimawandel, die jeder kann

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