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Heizkostenabrechnung erklärt: Das ändert sich 2022

Heizkostenabrechnung
Foto: CC0 / Pixabay / Firmbee

Die Heizkostenabrechnung stellt einen wichtigen Bestandteil deiner Mietnebenkosten dar. Wir erklären dir hier, wie sich deine Heizkosten zusammensetzen.

In kalten Wintertagen drehen wir die Heizung gern etwas weiter auf. Heizen hat jedoch seinen Preis. In Deutschland geben wir jährlich mehr als zehn Euro pro Quadratmeter fürs Heizen aus. Heizkosten machen mit Abstand den höchsten Anteil deiner Nebenkosten aus. So können die Heizkosten für Wärmelieferung und Wassererwärmung schnell zu einer großen Mehrbelastung für viele Mieter:innen werden.

Besonders bei hohen Heizkosten solltest du einen genauen Blick auf die Kalkulation werfen. Wir zeigen dir hier, wie sich deine Heizkostenabrechnung zusammensetzt und worauf du dabei achten kannst.

Neue Heizkostenabrechnung 2022: Das ändert sich für dich

Wichtig: Die Änderungen betreffen dich nur, wenn du mit anderen Mietern gemeinsam die Heizanlagen des Hauses nutzt. Wenn du also in einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung lebst, die ein eigenes Heizungssystem hat, kannst du diesen Absatz überspringen. Hier die Änderungen zusammengefasst:

  • Monatliche Mieterinformation ab 2022: Mieter:innen erhalten jeden Monat per App, E-Mail oder auf anderem Weg eine Übersicht ihres Verbrauchs sowie Kontaktdaten zu Beratungsstellen, bei denen man sich übers Energiesparen informieren lassen kann.
  • Fernablesbare Messgeräte: Das bedeutet, dass der/die Ableser:in nur in der Nähe des Zählers sein muss, um sie abzulesen – die sogenannte Walk-by- beziehungsweise Drive-by-Technologie. Ab  2027 müssen also alle anderen Geräte durch solche ausgetauscht worden sein.
  • Interoperabilität: Die Messgeräte müssen laut der neuen Heizkostenverordnung mit den System anderer Hersteller kompatibel sein. Wenn das Messgerät vor 2023 installiert wird, entfällt diese Pflicht. Für alle anderen gilt eine Frist bis Ende 2026.
  • „Smart-Meter-Gateway“-Anbindung: Alle Geräte, die ab 2023 installiert werden, müssen an einen digitalen Stromzähler angebunden sein, ein Smart Meter. Für bereits fernablesbare Messgeräte haben Eigentümer:innen bis 2031 dafür Zeit.

Wie setzen sich deine Heizkosten zusammen?

Deine Heizkostenabrechnung besteht aus zwei Anteilen.
Deine Heizkostenabrechnung besteht aus zwei Anteilen. (Foto: CC0 / Pixabay / ri)

Deine Heizkostenabrechnung setzt sich immer aus einem verbraucherabhängigen Anteil und einem festen Anteil zusammen. Das gilt sowohl, wenn du eine Gasheizung, Pelletheizung oder Ölheizung nutzt, als auch dann, wenn du mit Holz heizt.

Verbrauchsabhängiger Anteil

Vermieter:innen sind verpflichtet, mindestens 50 bis 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Du kannst als Mieter:in also in gewissem Maß Heizkosten sparen, wenn du deinen Verbrauch reduzierst. In manchen Fällen ist im Mietvertrag auch eine Heizkostenabrechnung geregelt, die sich zu hundert Prozent nach deinem Verbrauch richtet.

Fester Anteil

Die restlichen 30 bis 50 Prozent deiner Heizkosten können Vermieter:innen nach der Wohnfläche oder Nutzfläche abrechnen. Diese werden oft als Grundkosten bezeichnet. Im festen Anteil sind zum Beispiel auch Heiznebenkosten berücksichtig – also alle Kosten, die durch den Betrieb der Heizanlage anfallen. Auch die Lage der Wohnung im Gebäude hat einen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch und soll im festen Anteil berücksichtigt werden. Wärmeverluste fließen hier ebenfalls mit in die Berechnung ein. Im Heizspiegel kannst du dir die bundesweiten Vergleichswerte für die Heizkosten pro Quadratmeter Wohnraum ansehen. So bekommst du ein Gefühl dafür, ob deine Heizkosten hoch, normal oder niedrig sind.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet?

Die Heizkostenabrechnung ist einheitlich in der Heizkostenverordnung geregelt.

Vermieter:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Heizverbrauch zu erfassen. Um deinen individuellen Verbrauch zu ermitteln, kommen Wärmezähler oder Heizkostenverteiler zum Einsatz. Wärmezähler halten fest, wie viel Warmwasser du verbrauchst. Heizkostenverteiler sind an deinen Heizkörpern befestigt und erfassen die verbrauchte Wärmemenge. Diese Messgeräte werden einmal im Jahr abgelesen. Eine Abrechnung der Heizkosten ohne Zähler ist nicht zulässig.

Folgende Kosten dürfen nicht über die Heizkostenabrechnung erhoben werden:

  • Reparaturkosten
  • Kosten für Versicherung und Finanzierung der Heizanlage

Was steht in deiner Heizkostenabrechnung?

Beziehst du Fernwärme, dann siehst du die Kosten dafür in deiner Heizkostenabrechnung.
Beziehst du Fernwärme, dann siehst du die Kosten dafür in deiner Heizkostenabrechnung. (Foto: CC0 / Pixabay / FRAWA)

Damit die Heizkostenabrechnung vollständig ist, muss sie folgende Inhalte auflisten:

  • Aufstellung deiner Heizkosten
  • Abrechnungszeitraum
  • Kosten für Brennstoffkauf (Öl, Gas, Fernwärme)
  • Heiznebenkosten
  • tatsächlicher Verbrauch
  • Gesamtkosten
  • bereits geleistete Vorauszahlungen
  • Betrag, der dir rückerstattet wird oder den du nachbezahlen musst‘-

Diese fünf Punkte solltest du auf deiner Heizkostenabrechnung prüfen

Um Heizkosten zu sparen, kann sich ein Smart-Home-System lohnen.
Um Heizkosten zu sparen, kann sich ein Smart-Home-System lohnen. (Foto: CC0 / Pixabay / Skitterphoto)

Laut Heizspiegel sind nur rund ein Drittel aller Heizkostenabrechnungen fehlerfrei. Du solltest also in jedem Fall deine Abrechnung überprüfen. Wenn die Heizkostenabrechnung zu hoch ausfällt, bekommst du Geld zurück. Fällt die Abrechnung zu niedrig aus, musst du gesetzlich nur diesen niedrigeren Betrag bezahlen. Wenn die Heizkostenabrechnung verspätet eintrifft, bist du als Mieter:in nicht mehr dazu verpflichtet, sie zu begleichen.

1. Abrechnungszeitraum

Vermieter:innen können den Abrechnungszeitraum für die Heizkosten selbst festlegen. Mögliche Zeiträume sind zum Beispiel das Kalenderjahr oder die Heizperiode, sprich die Wintermonate. Der Zeitraum darf insgesamt nicht länger als zwölf Monate sein. Prüfe genau, dass es keine Überschneidungen zur letzten Abrechnungsperiode gibt.

2. Verspätete Abrechnung

Mieter:innen müssen die Heizkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten, damit sie gültig ist.

3. Verbrauchsabhängige Abrechnung

Vermieter:innen müssen mindestens 50 bis 70 Prozent deiner Heizkosten nach deinem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Ist der verbrauchsabhängige Anteil geringer, können Mieter:innen ihre Abrechnung um 15 Prozent kürzen.

4. Ablesewerte

Vermieter:innen müssen die korrekten Ablesewerte über deinen Heizkostenverbrauch angeben. Überprüfe das, indem du die Verbrauchswerte am Tag der Ablesung selbst notierst. Andernfalls kannst du auch einen Ablesebeleg einfordern. Wende dich dazu entweder an deine:n Vermieter:in oder direkt an die Firma, die deinen Verbrauch abgelesen hat. Auf Grundlage des Belegs kannst du Unstimmigkeiten aufdecken.

5. Mieter:innenwechsel

Findet während des Abrechnungszeitraums ein Mieter:innenwechsel statt, müssen Vermieter:innen eine Zwischenablesung der Heizung vornehmen. Nur so lassen sich die tatsächlichen Heizkosten am Ende der Abrechnungsperiode richtig berechnen.

Um deine Heizkostenabrechnung gering zu halten, kannst du natürlich versuchen, Heizkosten einzusparen. Damit verbrauchst du gleichzeitig auch weniger Energie. Mit einem Smart-Home-System kannst du per App oder durch Vorprogrammierung deine Heizungen je nach Bedarf steuern.

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