Die Kennzeichnung „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ ist für Verbraucher:innen nur wenig aussagekräftig. Denn das Herkunftsland kann man damit nicht bestimmen. Hier erfährst du, was die Kennzeichnung besagt und welche Kritik es an ihr gibt.
Vielleicht ist dir beim Einkauf auch schon einmal die Kennzeichnung zur Herkunft aus EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft aufgefallen. Die Kennzeichnungen zum Ursprungsort von Lebensmitteln sind rechtlich geregelt. Dabei sind die Herkunftsangaben bei einigen Produkten verpflichtend – jedoch nicht bei allen. So müssen beispielsweise Lebensmittel, die aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft stammen, Herkunftsinformationen angeben.
Doch was bedeutet es, wenn ein Produkt aus der Landwirtschaft der Europäischen Union und gleichzeitig nicht aus ihr stammt?
Das bedeutet EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft
Die Angabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ bedeutet, dass das Lebensmittel nicht aus einem, sondern aus mehreren Ländern stammt. Diese Länder können entweder zur oder auch nicht zur Europäischen Union zählen. Somit können Teile des Produktes sowohl aus Deutschland als auch aus einem anderen EU-Land und/oder aus einem Drittland stammen. Ein Drittland ist laut dem Duden ein Land außerhalb eines internationalen Vertrags, hier dem der Europäischen Union. Die Nicht-EU-Länder müssen demnach rein geografisch gesehen nicht außerhalb Europas liegen.
Wie die Verbraucherzentrale argumentiert, ist das für Verbraucher:innen jedoch wenig aufschlussreich. Denn genauere Angaben zu den jeweiligen Herkunftsländern lassen sich anhand der Kennzeichnung EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft nicht ermitteln.
Herkunftsangaben: Nicht verpflichtend
Hinzu kommt, dass die Herkunftsangaben auf Lebensmitteln nur in wenigen Fällen verpflichtend sind. Demnach müssen Hersteller:innen nicht zwingend angeben, woher das Produkt stammt.
Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel müssen folgende Produkte klar gekennzeichnet werden:
- Olivenöl (nativ und nativ extra) und Honig müssen mit dem Herkunftsland gekennzeichnet sein – außer, es sind Mischungen aus mehreren Ländern. Dann ist zum Beispiel auch eine Angabe wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ erlaubt.
- Eier: Der Stempelcode enthält die Information über das Ursprungsland, zum Beispiel „DE“ für Deutschland und „AT“ für Österreich.
- teilweise tierische Produkte wie Fleisch und Fisch
- teilweise frisches Obst und Gemüse
Darüber hinaus müssen laut Verbraucherzentrale alle Lebensmittel in Bio-Qualität Herkunftsinformation angeben. Diese sind zusätzlich mit dem offiziellen EU-Bio-Siegel gekennzeichnet. Doch auch hier reicht die vage Aussage zu EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft als Herkunftsangabe aus.
Übrigens: Wenn alle Zutaten eines Produkts zu mindestens 98 Prozent aus einem Land stammen, dann kann die Angabe zur Herkunft aus EU- oder Nicht-EU-Landwirtschaft durch die Angabe des entsprechenden Landes ersetzt oder ergänzt werden. Zutaten, die weniger als fünf Prozent ausmachen, müssen bei den Herkunftsangaben nicht berücksichtigt werden.
Herkunft EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft: Keine Lebensmittelklarheit
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Herkunftsinformation aus EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft nicht den Ansprüchen der Lebensmittelklarheit entspricht. Verbraucher:innen wollen wissen, aus welchen Ländern ihre (Bio-) Lebensmittel stammen. Die EU-Kommission lehnt es jedoch bislang ab, neue Rechtssetzungen zu erlassen. Der Grund dafür: Es sei zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand.
Wenn es dir wichtig ist, zu wissen, wo und wie deine Lebensmittel hergestellt wurden, dann kaufe regional. Informiere dich in unserem Saisonkalender zu Anbau- und Erntezeiten von Obst und Gemüse in Deutschland. So kannst du auf dem Wochenmarkt oder im (Bio-) Laden Produkte wählen, die in deiner Region wachsen.
Wähle außerdem nach Möglichkeit Produkte mit Bio-Sigeln von Bioland, Demeter oder Naturland. Diese folgen besonders strengeren Auflagen zur Produktion von Lebensmitteln. So unterstützt du eine umweltfreundliche und ökologische Landwirtschaft, egal ob aus EU- oder Nicht-EU-Landwirtschaft.
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