Fast 350.000 Tonnen – so viel Abfall produzierten Einweggeschirr- und Verpackungen für den To-Go-Betrieb in einem Jahr. Die Mehrwegpflicht soll das endlich ändern. Wir erklären, in welchen Restaurants du dein Takeaway-Essen ab sofort ohne Einwegmüll bekommst.
Sonntagabend und du hast keine Lebensmittel mehr im Haus? Schnell werden Sushi, ein leckeres Curry oder Pizza und Pasta bestellt. Ärgerlich sind dabei die Styroporschalen, Alufolien und Papiertüten, mit denen das Essen geliefert wird oder für dich eingepackt zum Abholen bereitsteht.
Doch wir haben eine gute Nachricht: Das hat sich seit 01. Januar 2023 geändert. Wir klären, was du zur beschlossenen Mehrwegpflicht wissen musst und wie du Takeaway-Essen ab sofort umweltschonender nach Hause bringst.
Einweg-Geschirr sorgt für über 300.000 Tonnen Müll
Jede Stunde werden in Deutschland etwa 320.000 Einweg-Becher für Heißgetränke verbraucht, so das Bundesumweltministerium. Eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung kam für das Jahr 2017 auf eine Abfallmenge von knapp 347.000 Tonnen an Einweggeschirr und To-go-Verpackungen. Und um diese erschreckenden Zahlen abzurunden: 78 Kilogramm Verpackungsmüll häuften private Haushalte 2020 durchschnittlich pro Kopf an.
Essen to go ist praktisch und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch die damit verbundenen immensen Müllmengen müssen reduziert werden. Die Mehrwegpflicht soll hier ansetzen.
Mehrwegpflicht ab 2023: Das bedeutet sie im Detail
Seit Januar 2023 gilt: Für Essen zum Mitnehmen muss eine Mehrwegalternative angeboten werden. Restaurants, Cafés und Bistros sind dann verpflichtet, ihre Gerichte neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Die Regelung betrifft To-Go-Speisen in Verpackungen aus Kunststoff und Getränke – in allen Angebotsgrößen und unabhängig vom Material der Getränkebecher. Es ist erlaubt, für die Mehrwegverpackung ein Pfand zu verlangen. Allerdings dürfen die Mehrwegvarianten nicht teurer sein als die Einwegverpackungen und auch nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.
Von der neuen Mehrwegpflicht sind alle „Letztvertreibenden“ betroffen, also alle Betriebe, die Essen und Getränke an Verbraucher:innen verkaufen. Neben Restaurants, Cafés und Bistros sind damit auch Kantinen, Bäckereien, Tankstellen, Supermärkte und Cateringbetriebe eingeschlossen.
Es gilt jedoch eine Ausnahme: Keine Mehrwegbehälter müssen kleine Geschäfte anbieten, die maximal fünf Beschäftigte und eine Ladenfläche von 80 Quadratmetern oder weniger haben. Das trifft auf viele Imbisse, Kioske und „Spätis“ zu. Einweggeschirr kannst du dir aber auch dort sparen: Diese Betriebe müssen es ihren Kund:innen laut Verpackungsgesetz ermöglichen, ihre eigenen mitgebrachten Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.
Das Bundesumweltministerium (BMUV) ergänzt: Für Restaurant- oder Bäckereiketten gilt die genannte Ausnahme nicht. Wenn das gesamte Unternehmen mehr als fünf Angestellte beschäftigt, gilt die Mehrwegpflicht auf für die Filialen.
Gilt Mehrweg auch bei Lieferdiensten?
Das Bundesumweltministerium formuliert die Regelung für Lieferdienste etwas kompliziert, sagt aber, dass die Angebotspflicht für Mehrweg nicht unmittelbar für Lieferdienste gilt, die unabhängig von einem Restaurant arbeiten. Das trifft auf große Lieferdienste wie Lieferando und Wolt zu.
Allerdings rechnet das BMUV damit, dass Restaurants künftig nur mit Lieferdiensten zusammenarbeiten werden, die ein Mehrwegangebot haben. Denn die Gastronomie muss den Kund:innen die Mehrwegalternative anbieten und auch deutlich darauf hinweisen. Nach Einschätzung des Ministeriums sollen Lieferdienste somit ab 2023 nicht auf Mehrweg verzichten können.
Bereits jetzt hat man beispielsweise auf Lieferando die Möglichkeit, das Essen in einem Mehrwegbehälter liefern zu lassen – sofern das Restaurant diese Option schon anbietet.
Insgesamt gilt: Verbraucher:innen müssen ab kommendem Jahr die Möglichkeit haben, Takeaway-Essen in Mehrweggeschirr zu verzehren – egal ob sie die Speisen selbst abholen oder liefern lassen.
Welche Mehrwegalternativen gibt es bereits?
Restaurants und Cafés dürfen selbst entscheiden, ob sie für die Mehrwegbehälter ein Pfand verlangen oder nicht. Als die Gastronomie aufgrund der Corona-Lockdowns vielerorts auf To-Go-Essen umstellte, führten die Betriebe oft ein Mehrwegsystem ein.
In Deutschland gibt es zumindest in den großen Städten inzwischen ein flächendeckendes Mehrwegsystem für Essen und Getränke. Die bekanntesten Anbieter sind Recup (fürs Essen gibt es die Rebowl), Relevo und Vytal. Je nach System musst du dabei entweder ein Pfand für den Behälter zahlen oder es ohne Pfand innerhalb einer bestimmten Zeit zurückbringen.
Lies dazu auch: Essen-to-go ohne Verpackungsmüll: Mehrwegboxen statt Einwegverpackung
Mehrweg auch bei Pizza?
Pizzakartons sind von der neuen Mehrwegpflicht ausgenommen. Sie dürfen weiterhin im Pappkarton verkauft werden, da Pappe (ebenso wie Einweg-Aluminiumschalen) nicht von der Mehrwegpflicht betroffen sind. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums teilte Utopia mit, es sei denkbar, „dass die Mehrwegangebotspflicht in einem nächsten Schritt auch auf weitere Verpackungsmaterialien, zum Beispiel Karton, ausgeweitet wird“.
Da es sich bei Pizzakartons um eine Einwegverpackung und damit schnell um Müll handelt, ist es wichtig, die Kartons richtig zu entsorgen. Pizzakartons gehören ins Altpapier, Essensreste solltest du separat in der Biotonne entsorgen.
Utopia meint: Die Mehrwegpflicht ist überfällig – und sollte erst der Anfang sein
Die Politik versucht, Plastikmüll und Einwegverpackungen schrittweise zu reduzieren. So sind seit Juli 2021 die meisten Einwegplastikprodukte EU-weit verboten. Seit diesem Jahr sind Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern ebenfalls verboten. Das Problem dabei: Einige Supermärkte und Drogerien umgingen das Verbot und machten die Plastiktüten dicker und damit wieder legal.
Dieses Beispiel zeigt, dass es einerseits gesetzliche Regelungen braucht und wir nicht länger auf freiwillige Zusagen des Handels warten können. Gleichzeitig wird deutlich, dass es strenge Vorgaben und umfassende Verbote braucht. Deshalb finden wir die Mehrwegpflicht für Takeaway-Essen wichtig und richtig. Doch sie kann nur ein Zwischenschritt sein, denn Einwegverpackungen fürs To-Go-Geschäft bleiben weiterhin erlaubt. Deshalb liegt es auch an uns Verbraucher:innen, uns ab Januar bewusst für die Mehrwegvariante zu entscheiden.
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