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Fahrräder bald mit Blinker? Bundesregierung erwägt Änderung

Fahrräder bald mit Blinker? Bundesregierung erwägt Änderung
Foto: CC0 Public Domain - Pixabay/ akirEVarga, Unsplash/ Mark Stosberg

Fahrradfahrer:innen müssen derzeit ein Handzeichen geben, wenn sie abbiegen wollen. Blinker für Räder gibt es zwar, doch bisher sind sie kaum erlaubt. Das will die Regierung ändern.

Bisher durften nur spezielle Fahrräder mit Blinker (im Fachjargon Fahrtrichtungsanzeiger genannt) ausgestattet werden. Dies will die Regierung nun ändern, wie die Rheinische Post (RP) schreibt. Sie zitiert eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, in der es heißt: „Die Bundesregierung beabsichtigt, Vorgaben für optionale Fahrtrichtungsanzeiger an allen Fahrrädern mit der geplanten Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuführen.“

An Fahrradlenkern können beispielsweise akkubetriebene Leuchten befestigt werden, die man vor dem Abbiegen betätigen kann. Dies war bisher bei vielen Modellen verboten, doch dieses Verbot soll nun aufgebhoben werden, wie die RP weiter schreibt.

Blinker am Fahrrad sollen aber – anders als beim Auto – nicht verpflichtend werden. Für Unfälle mit Fahrrädern soll auch eine „Warnblinklichtfunktion“ rechtlich festgelegt werden. Entsprechende rechtliche Änderungen sollen in den nächsten Wochen vorliegen, die Reform der Zulassungsordnung soll laut RP noch im Januar angestoßen werden.

Verkehrsministerium: Blinker am Fahrrad sollen Handzeichen ersetzen

Auch das Bundesverkehrsministerium hat gegenüber RP bestätigt, dass man Handzeichen beim Abbiegen von Fahrradfahrer:innen künftig durch Blinker ersetzen wolle. Denn für Handzeichen muss man beim Fahren eine Hand vom Lenker nehmen, was die Fahrstabilität und das Bremsverhalten in schwierigen Situationen beeinträchtigen könne. Das Ministerium sei besorgt, weil die Anzahl von Unfällen mit Pedelecs zunehme. Pedelecs sind Fahrräder, die nicht nur durch Muskelkraft sondern auch durch einen Elektromotor angetrieben werden.

Blinker waren bisher nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit Aufbau gestattet, zum Beispiel bei Fahrradrikschas. Zusätzliche Beleuchtung an Radfahrer:innen ist jedoch erlaubt, weshalb einige Menschen etwa auf Helme mit integriertem Blinker ausgewichen sind. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sieht man ebenfalls oft auf der Straße. Sie sollen die Sicherheit auf dem Rad verbessern, sind laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) aber eigentlich verboten.

„Blinker an normalen Straßenrädern werden die Verkehrssicherheit nicht erhöhen.“

Verschiedene Expert:innen begrüßen die Pläne der Bundesregierung. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) betonte gegenüber RP, dass Fahrtrichtungsanzeiger vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar sind als Handzeichen. Besonders beim Linksabbiegen würden Radfahrer:innen häufig übersehen.

Valentin Abel, Experte für Fahrradpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber RP, dass die neue Blinker-Regelung das Unfallrisiko für Fahrradfahrer:innen senken soll, gerade an Gefahrenstellen. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, betonte: „Blinker an normalen Straßenrädern werden die Verkehrssicherheit nicht erhöhen.“ Er forderte eine gute Radverkehrsinfrastruktur und ein Tempolimit von 30 km/h innerhalb von Ortschaften.

Verwendete Quellen: Rheinische Post, ADAC

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