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Nach Asienreise: Letzte-Generation-Aktivist:innen gestehen Fehler ein

Ein Aktivist der Letzten Generation
Foto: Matthias Balk/dpa

Für einen Fernflug stehen zwei Klimaaktivist:innen der Letzten Generation in der Kritik. Anlass war ein Bericht, wonach sie nach Asien geflogen seien und einen Gerichtstermin verpassten. Nun melden sich die zwei Betroffenen zu Wort – und erklären, was sie besser machen können.

Die beiden Klimaschützer:innen, die wegen eines Flugs nach Asien in der Kritik stehen, haben Fehler zugegeben. „Nachdem uns dieser Flug noch immer beschäftigt und wir auch wieder zurück nach Deutschland kommen müssen, machen wir uns ständig Gedanken, wie es besser geht“, schrieben sie in einem Beitrag für die Taz. Dabei sei ihnen ein eklatanter Fehler aufgefallen: Statt von Deutschland aus nach Südostasien zu fliegen, hätten sie Zug, Bus und Flugzeug kombinieren müssen.

Flug in die Türkei werde „der letzte unseres Lebens“

„Mit Zug und Bus wäre nicht in München Schluss gewesen, wir hätten in den Iran gekonnt und erst dort in ein Flugzeug steigen können.“ Leider sei das durch die momentanen Proteste im Iran und deren brutale Niederschlagung und Unterdrückung für die Rückreise nun absolut nicht möglich. „Aber es ist problemlos möglich, aus der Türkei ohne Flugzeug nach Deutschland zu kommen.“ Der Flug in die Türkei werde „der letzte unseres Lebens“.

Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der Bild-Zeitung, wonach zwei Klima-Aktivist:innen in Stuttgart vor Gericht hätten erscheinen sollen. Ihnen werde vorgeworfen, sich im Herbst mit anderen Aktivist:innen auf einer Bundesstraße festgeklebt zu haben. Dem Bericht nach wurde der Mann deshalb angeklagt. Die Frau hätte als Zeugin aussagen sollen. Statt zu erscheinen, seien sie nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO2 verursacht, rechnete die Bild-Zeitung vor.

Nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“

Die beiden seien nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“, hieß es bei der Letzten Generation. Ihr Fernbleiben sei mit dem Gericht abgesprochen worden. Das zuständige Amtsgericht bestätigte zwar, dass die Betreffenden vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt hätten, nicht erscheinen zu können. Der Richter habe sie aber dennoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. Während auf die Aussage der Zeugin verzichtet werden könne, erhalte der Angeklagte nun einen Strafbefehl.

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