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Schäden durch Unwetter: Diese 5 Regeln gilt es zu beachten

Gewitter
Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

Steht der Keller unter Wasser? Oder hat der Sturm das Dach halb abgedeckt? Wer von einem Unwetter betroffen ist, kann manchmal keinen klaren Gedanken fassen. Ein Leitfaden hilft, das Richtige zu tun.

Nicht selten werden Menschen von heftigen Unwettern überrascht. Doch selbst wer Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit bringt, bleibt von Schäden nicht immer verschont. Dann zahlt sich eine gute Versicherung aus.

Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus und an fest verbautem Inventar auf. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungs- oder Wertgegenstände infolge von Unwetter Schaden nehmen. Doch mit der Police alleine ist es nicht getan. Es kommt im Schadensfall auch auf das richtige Verhalten von Versicherten an.

5 Verhaltensregeln bei Schäden durch Unwetter

Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI), nennt die fünf wichtigsten Verhaltensregeln für den Fall der Fälle:

1. Betroffene sollten umgehend Maßnahmen treffen, um den Schaden zu begrenzen. Dazu gehört das Abdichten von zu Bruch gegangenen Fenstern, um das weitere Eindringen von Regen zu verhindern.

2. Betroffene sollten umgehend nach Eintritt des Schadens die Versicherung informieren.

3. Die notwendigen Reparaturen sollten immer nach Abstimmung mit der Versicherung veranlasst werden.

4. Unwetterschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos, Videos oder anderen Beweisstücken dokumentiert werden. Auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können dabei hilfreich sein.

5. Betroffene sollten beschädigte Gegenstände möglichst erst nach Rücksprache mit der Versicherung beseitigt werden.

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