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Steigen 2024 die Kassenbeiträge?

Krankenkassenbeiträge
Foto: CC0 Public Domain - Unsplash/ Online Marketing

Am Mittwoch erstellt der Schätzerkreis Prognosen zum Beitragssatz für Versicherte. Ersten Erkenntnissen zufolge werden die Krankenkassenbeiträge nicht so stark steigen wie befürchtet.

Die Beitragskosten für die gesetzlichen Krankenkassen werden im kommenden Jahr wohl nicht so stark ansteigen wie bislang befürchtet. Dies berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), ausgehend von ersten Angaben aus dem Schätzerkreis des Bundesamts für Soziale Sicherung. Die Expert:innen kommen am heutigen Mittwoch zusammen, um die Finanzlage der Kassen zu prognostizieren.

Prognosen für Krankenkassenbeiträge

Laut RND ist davon auszugehen, dass die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen höher und die Ausgaben geringer liegen als bisher erwartet. Letztendlich könne sich so eine notwendige Beitragsanhebung um bis zu 0,2 Prozentpunkte ergeben – auf bis zu maximal 16,3 Prozent. Bisherige Schätzungen waren dagegen von einem Plus von bis zu 0,4 Punkten ausgegangen.

Derzeit liegt der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – plus durchschnittlich 1,5 Prozent Zusatzbeitrag. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 16,1 Prozent des jeweiligen Bruttolohnes der Versicherten.

Am morgigen Donnerstag wird der Schätzerkreis seine Prognose über die Ein- und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlichen. Von diesen Schätzungen ausgehend, wird das Gesundheitsministerium dann einen Orientierungswert für den Zusatzbeitrag berechnen. Diesen dürfen gesetzliche Krankenkassen zusätzlich zum normalen Beitrag verlangen, um ihre Einnahmen zu steigern. Sie dürfen ihn individuell festlegen.

Schätzerkreis besorgt über Kostenentwicklung in Krankenhäusern

Die Prognosen leiten sich unter anderem von der Finanzentwicklung der ersten Jahreshälfte 2023 ab. Wegen immenser Tarifsteigerungen weist sie laut den Expert:innen einen Zuwachs von fast 6 Prozent bei den Einkommen der Krankenkassen aus. Auch stiegen die Kosten für ambulante Behandlungen und Medikamente moderat – und zwar um 1,0 beziehungsweise 2,4 Prozent.

Im ambulanten Bereich machte sich insbesondere die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgenommene Streichung der Neupatientenregelung bemerkbar. Sie sah vor, dass Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen müssen, damit Versicherte schneller einen Termin bekommen oder Fachärzt:innen konsultieren können. Damit fallen Zuschläge in Milliardenhöhe weg. Auch für 2024 werden hier laut RND keine größeren Ausschläge erwartet.

Besorgt zeigten sich die Expert:innen dagegen bezüglich der Kostenentwicklung in Krankenhäusern. Der größte Ausgabenblock im Gesundheitswesen stieg im ersten Halbjahr 2023 um 7 Prozent. Dies könnte damit zusammenhängen, dass wieder mehr Versicherte Krankenhäuser aufsuchen – während der Corona-Pandemie gab es eine gewisse Zurückhaltung. Allerdings wird nach RND-Angaben davon ausgegangen, dass die Steigerungsrate auch hier wieder ein wenig abflachen wird.

Indes übte der Bundesrechnungshof scharfe Kritik an den Vergütungsregeln für niedergelassene Ärzt:innen, und forderte Lauterbach zu Kürzungen auf.

Rechnungshof kritisiert Lauterbachs Pläne

In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der dem RND vorliegt, heißt es, die Neupatientenregelung und alle weiteren Vergütungen, die zur Senkung der Wartezeiten unter Lauterbach-Vorgänger Jens Spahn (CDU) eingeführt wurden, müssten gestrichen werden.

„Sie führen zu hohen Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass sie bislang die Versorgung der Versicherten nachweislich verbessern“, heißt es demnach in dem Bericht. Darüber hinaus habe der Rechnungshof „keinerlei Nachweise“ dafür gefunden, dass die zusätzliche Vergütung offener Sprechstunden ohne Terminvereinbarung zu geringeren Wartezeiten geführt hätte.

„Der Bundesrechnungshof hält es für verfehlt und unwirtschaftlich, die Erfüllung ohnehin bestehender gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen mit GKV-Mitteln in Milliardenhöhe zu vergüten“, teilte der Bundesrechnungshof weiter mit.

Zudem forderte der Rechnungshof Lauterbach auf, die Pläne einer generellen Aufhebung der Budgets für Hausärzt:innen fallen zu lassen – beziehungsweise auf unterversorgte Regionen zu beschränken. Die Änderung sieht vor, dass erbrachte Leistungen vollständig bezahlt werden, und nicht nur im Rahmen eines gewissen Budgets. Laut Bericht bedeutet das Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbetrag – pro Jahr. Auch bestünden Zweifel, ob das Geld die Versorgungsqualität signifikant verbessere.

Verwendete Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)

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