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„Völlig unbelehrbar“: Klimaaktivist:innen müssen für mehrere Monate ins Gefängnis

Ein Aktivist der Letzten Generation
Foto: Matthias Balk/dpa

Man kann es konsequent nennen, oder frech: Anfang März wurden Aktivist:innen der Letzten Generation vom Amtsgericht wegen einer Straßenblockade verurteilt. Wenige Stunden später setzten sie sich wieder auf die Fahrbahn. Eine Richterin in Heilbronn hat dafür nun harte Strafen verhängt.

Weil sie nur ein paar Stunden nach einer Verurteilung direkt wieder eine Straße blockierten, müssen drei Aktivist:innen der Letzten Generation nun für mehrere Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der Letzten Generation verhängt wurde. Ein weiterer Angeklagter wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und eine Frau Anfang März aus Protest die Bundesstraße 27 in Heilbronn blockiert haben. Drei der vier Angeklagten waren am Vormittag der nun angeklagten Aktion bereits wegen einer anderen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur wenige Stunden nach dem Urteil saßen sie dann direkt wieder auf der Straße. Nach Aussagen von Polizeibeamt:innen versuchten zwei der Angeklagten zudem, sich am Asphalt festzukleben. Als das nicht gelang, klebten sich die beiden mit den Händen aneinander. Mit der Aktion hätten die Aktivist:innen ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. „Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben.“ Die Angeklagten seien „völlig unbelehrbar“.

Letzte Generation – „Nicht zum Anlass genommen, Verhalten zu hinterfragen“

Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. „Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen“, sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. «Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt», sagte sie in Richtung der Angeklagten.

Die Aktivist:innen sahen das anders und betonten im Prozess, sie hätten mit der Protestaktion auf die aus ihrer Sicht mangelhaften Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels aufmerksam machen wollen. „Ich möchte später zu den Menschen gehören, die sagen können: Ich habe alles in meiner Macht stehende getan, um den Klimawandel aufzuhalten“, sagte einer der Angeklagten. Ein anderer betonte, er sehe zur Zeit keine anderen wirksamen Protestformen als die Straßenblockaden. Man sei absolut friedlich, zerstöre nichts und drohe niemandem Gewalt an, sagte die Angeklagte. „Ich sehe unseren Protest nicht als Verbrechen.“

„Klimaschutz ist kein Verbrechen“

Während des letzten Wortes eines der Angeklagten kam es zum Eklat: Die Angeklagten begannen zu singen, Teile des Publikums applaudierten. Die Richterin ließ den Saal kurzzeitig räumen und schloss Teile der Zuschauer:innen von der Verhandlung aus. Schon zuvor hatte es immer wieder Applaus aus dem Zuschauerraum und Ermahnungen von der Richterin gegeben, das Verfahren nicht zu stören.

Etwa 20 Aktivist:innen protestierten vor dem Gerichtsgebäude in Heilbronn gegen das Strafverfahren. Sie trugen Plakate mit Botschaften wie „Klima-Zerstörer vor’s Gericht, nicht die Klima-Aktiven!“ und „Klimaschutz ist kein Verbrechen“. 

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