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Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung: Das sind die Regeln

Balkonkraftwerk Mietwohnung
Foto: CC0 / Pixabay / Franz26

Mit einem eigenen Balkonkraftwerk in der Mietwohnung wirst du aktiver Teil der Energiewende und sparst monatlich Geld bei der Stromrechnung. Doch ist die Anbringung überhaupt erlaubt? Hier ist alles, was du als Mieter:in wissen musst.

Schon für wenige hundert Euro kannst du deine eigene kleine PV-Anlage erwerben und deine Haushaltsgeräte mit grünem Sonnenstrom betreiben. Du benötigst dafür weder eine große Fläche noch ein eigenes Dach oder Grundstück – der Balkon an deiner Mietwohnung reicht schon.

Trotz Solarpaket 2024 – Vermieter:in muss Balkonkraftwerk zustimmen

Am 16. Mai ist das Solarpaket 1 in Kraft getreten, welches sowohl die Inbetriebnahme als auch den Gebrauch von Stecker-Solarsystemen deutlich vereinfacht. Noch nicht umgesetzt wurde allerdings eine Mietrecht-Änderung, welche dir als Mieter:in zukünftig einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Stecker-Solar-Gerät einräumen soll. Damit sollen Vermieter:innen die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne sachlichen Grund untersagen können.

Bis dahin kann es unter Umständen vorkommen, dass Hauseigentümer:innen die Anbringung deiner Steckersolaranlage ohne triftige Begründung ablehnen wollen. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen. Deshalb solltest du bei deiner Genehmigungsanfrage transparent sein und betonen, dass den Eigentümer:innen durch dein Balkonkraftwerk weder Mehrkosten, Aufwände noch Schäden am Gebäude entstehen sollen

Musterbrief für die Genehmigung eines Balkonkraftwerks

Eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk solltest du durch einen schriftlichen Antrag einholen.
Eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk solltest du durch einen schriftlichen Antrag einholen.
(Foto: CC0 / Pixabay / geralt)

Hier findest du einen Musterbrief des Balkon.Solar e.V. Hiermit skizzierst du dein Vorhaben und bittest darum, die Erlaubnis mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Wichtig: Es muss die Möglichkeit gegeben sein, das Vorhaben abzulehnen. Allerdings ist es in den meisten Fällen nicht verboten, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Dein:e Vermieter:in muss dir in einem angemessenen – nicht genau definierten – Zeitraum antworten.

Tipp: Informiere dich im Vorfeld, was für ein Stecker-Solar-System du kaufen möchtest, welche Größe es hat und wie es befestigt werden soll. Beachte, dass du auch eine Außensteckdose benötigst, die du dann ebenfalls bei dem Antrag für baulichen Veränderungen erwähnen solltest.)

Wenn du Mieter:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bist, kann dein:e Vermieter:in nicht allein entscheiden, ob du ein Balkonkraftwerk anbringen kannst. Hier ist ein Muster-Antrag für die WEG, bei dem du deine:n Vermieter:in mit einigen Argumenten unterstützen kannst. 

Genehmigung für ein Stecker-Solar-System einholen

Allein die optische Veränderung ist nach aktuellem Recht eine bauliche Veränderung am Haus.
Allein die optische Veränderung ist nach aktuellem Recht eine bauliche Veränderung am Haus.
(Foto: CC0 / Pixabay / congerdesign)

Laut Bundesjustizministerium ist die Anbringung eines Balkonkraftwerks eine bauliche Veränderung. Selbst wenn du keinen “Substanzeingriff” vornimmst und das Solarmodul zum Beispiel einfach mit Schellen am Geländer anbringen kannst, sei allein die optische Veränderung des Gebäudes bereits wie eine bauliche Veränderung einzustufen.

Es gibt seit Mitte 2023 einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums, in dem vorgesehen ist, dass Balkonkraftwerke eine “Privilegierung” erhalten. Bisher ist davon auszugehen, dass dem Gesetz im Oktober 2024 vom Bundesrat final zugestimmt wird. 

Darf ich Balkonkraftwerke in Hochhäusern/ obereren Stockwerken anbringen?

Ja, darfst du. Es ist seit 2023 klar definiert, dass die Montagehöhe bei einem Balkonkraftwerk keine Rolle spielt. Bauaufsichtliche Anforderungen gelten nur für PV-Anlagen auf dem Dach.

Für Mieter:innen: Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Es gibt auch Mini-PV-Anlagen.
Es gibt auch Mini-PV-Anlagen.
(Foto: CC0 / Pixabay / analogicus)

Wenn du von deiner:m Vermieter:in eine Erlaubnis erhalten hast, reicht seit April 2024 eine Benachrichtigung an die Bundesnetzagentur. Hier kannst du dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist (ebenfalls seit April 2024) nicht mehr notwendig. 

Wie verändert ein Balkonkraftwerk die Stromrechnung in einer Mietwohnung?

Die Sonnenenergie, welche du durch dein Balkonkraftwerk generierst, wird sofort genutzt. Selbst wenn du nicht zu Hause bist, gibt es ständig laufende Energieverbraucher, wie den Kühlschrank, die dann mit dem Solarstrom betrieben werden können.

  • Wichtig zu wissen: ein Stecker-Solar-System besitzt keinen Energiespeicher, sodass die generierte Energie direkt verbraucht werden muss. (Verbrauchst du sie nicht, wird sie ins Netz eingespeist)
  • Seit dem Solarpaket 1 ist es grundsätzlich möglich, dass du eine Vergütung für die Einspeisung von Strom bekommst, den du nicht selbst verbrauchst. Laut der Verbraucherzentrale ist dies in der Praxis allerdings in der Realität kaum der Fall, da sich der bürokratische Aufwand nicht lohnt.
  • Seit Mai 2024 ist es übergangsweise erlaubt, dass Zähler rückwärts laufen, sobald der Solarstrom im Haushaltszähler registriert wird. (Dies senkt die Strommenge, die du auf deiner Stromrechnung/ bzw. Nebenkostenabrechnung bezahlen musst). Diese Lösung gilt, bis dein:e Vermieter:in neuer Zähler anschafft, welche dann Zweirichtungszähler sein müssen. Wichtig: Du musst dich in keinem Fall mehr selbst um einen Zählertausch kümmern.
  • Diese Regelung garantiert, dass Stecker-Solar-Geräte immer sofort in Betrieb genommen werden können und sich dein:e Vermieter:in in diesem Punkt nicht sorgen muss. 

Wie viel Geld du tatsächlich bei der Stromrechnung sparen kannst, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind:

  • Standort und Ausrichtung: optimal ist ein schattenfreier Südbalkon
  • Leistung: seit 2024 sind Wechselrichter mit bis zu 800 Watt erlaubt, doch die meisten Balkonkraftwerke generieren in der Realität weniger Leistung

Verschiedenen Rechnungen zufolge kannst du (bei einem Strompreis von rund 30 Cent pro KWh) grob davon ausgehen, zwischen 50 und 200 Euro im Jahr an Stromkosten zu sparen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel:

Tipp: Kaufe dein Balkonkraftwerk bei einem seriösen Unternehmen mit Standort in Deutschland. Utopia empfiehlt beispielsweise das Start-up Panelretter aus Franken. Dieses verkauft Balkonkraftwerke mit gebrauchten und wiederaufbereiteten Marken-Solarpanels. Diese sind in der Regel lange haltbar. Mehr zum Konzept der Refurbished-Balkonkraftwerke findest du auch hier:

Außerdem empfehlen wir dir hier die Balkonkraftwerk-Testsieger der Stiftung Warentest:

Zusatztipp der Redaktion: Wechsle zu echtem Ökostrom

Auch mit dem besten Balkonkraftwerk-Set kannst du höchstwahrscheinlich nur einen Teil deines Strombedarfs decken. Daher empfiehlt Utopia sicherzugehen, dass auch dein weiterer Bedarf durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dabei gibt es nur einige wenige echte Ökostrom-Anbieter, die die Utopia-Redaktion vollumfänglich empfiehlt. Du findest sie in unserer Ökostrom-Bestenliste:

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