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Renovierung bei Auszug: Wohnung streichen? Was du sonst noch beachten musst

renovierung bei auszug
Foto: CC0 / Pixabay / stux

Die Renovierung beim Auszug ist aufwändig. Du musst zu Beispiel daran denken, die Wohnung zu reinigen und gegebenenfalls zu streichen. Damit du nichts vergisst, haben wir eine praktische Checkliste für dich erstellt.

Streichen beim Auszug: Wann ist es nötig?

In der Regel regelt der Mietvertrag, welche Renovierungsarbeiten du beim Auszug vornehmen musst. Laut der SZ können sich manche Mieter das Tapezieren, Spachteln und Streichen beim Auszug aber sparen, wenn die entsprechenden Klauseln „nicht wirksam formuliert“ sind. Das heißt:

Findet sich eine der folgenden Formulierungen in deinem Vertrag, musst du dich nicht an die Vorgaben halten:

  • Formulierungen wie „Die Wohnung komplett auf Vordermann bringen“: Hier müsste man von Fall zu Fall abwägen.
  • Vorgeschriebene Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen: Das ist laut SZ rechtlich unzulässig.
  • Schwammige Formulierungen: In deinem Vertrag steht zum Beispiel, du hättest die Wohnung „in vertragsgemäßen Zustand“ zu übergeben. Aber was das genau heißt, ist nirgends beschrieben.
  • Bist du in eine nicht-renovierte Wohnung eingezogen, musst du keine Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren etc.) vornehmen.

In diesen Fällen muss der Vermieter die Wohnung renovieren, der Mieter ist nicht dazu verpflichtet.

Renovierung beim Auszug: Welche Arbeiten können noch anfallen?

Was Renovierung beim Auszug genau bedeutet, steht in deinem Mietvertrag. In der Regel solltest du die Zimmer, die Küche und das Badezimmer gründlich reinigen. Mit dieser Liste vergisst du nichts:

  • Spachtle die Löcher in Wänden zu und streiche weiß darüber.
  • Falls du die Wände nicht streichen musst: Entferne kleinere dunkle Streifen mit Radiergummi.
  • Putze Fenster mit Hausmitteln und Zeitungspapier. Vergiss dabei die Rahmen und die Fensterbänke nicht.
  • Wische die Böden: Je nach Bodenbelag ist ein anderes Reinigungsmittel das passende. Hartnäckige Flecken musst du gegebenenfalls mit dem Scheuerschwamm entfernen.
  • Wische Heizkörper (und Ableseelemente) feucht ab.
  • Wische Deckenlampen trocken ab.
  • Kontrolliere Glühbirnen und ersetze sie gegebenenfalls.
  • Rücke Möbel, die zur Wohnung gehören, von der Wand ab. Wische sie anschließend innen und außen, oben und seitlich ab.
  • Wische die Zimmertüren von beiden Seiten ab.

Denke daran, dass du fast alle Putzarbeiten mit ökologischen Hausmitteln erledigen kannst. Nutze am besten wiederverwendbare Putztücher und Schwämme.

Renovierung bei Auszug: Speziell bei Küche und Badezimmer zu beachten

Hier folgen noch einige spezielle Tipps für die Renovierung beim Auszug in Küche und Badezimmer.

Küche:

Badezimmer:

  • Wische sämtliche Fliesen.
  • Reinige die Dusche und das WC.
  • Reinige die Siffons (Haare entfernen).
  • Wische und poliere den Spiegel.
  • Entferne Kalk an den Duschwänden (besonders am unteren Rand), der Duschwanne und an Armaturen.

Streichen beim Auszug: So gehst du vor

Wo genau das Streichen bei Auszug fällig wird, solltest du mit deinem Vermieter klären.
Wo genau das Streichen bei Auszug fällig wird, solltest du mit deinem Vermieter klären.
(Foto: CC0 / Pixabay / stux)

Das Streichen beim Auszug macht oft nicht halb so viel Spaß wie das Streichen beim Einzug in ein neues Zuhause. Wenn du ein paar (ökologische) Tipps beachtest, hast du aber bald alles im Griff:

Was musst du beim Streichen beachten?

  • Wie viel Farbe brauche ich? Meist gibt es Raumfarbe in 10-Liter, 5-Liter- und 1-Liter-Eimern zu kaufen. Auf den Farbeimern steht in der Regel, für wie viele Quadratmeter die Farbe ausreicht.
  • Decke oder Wand? Überlege, wofür du die Farbe verwenden möchtest: Für den Deckenanstrich ist beispielsweise eine feste Farbe am besten, da sie nicht tropft. Ihr hoher Pigmentanteil sorgt außerdem für eine gute Deckkraft.
  • Ökologische Farben finden: Achte beim Kauf von Wandfarben auf das Ökosiegel des Blauen Engels.

Welche Farbe eignet sich für die Renovierung beim Auszug?

  • Dispersionsfarbe ist die gängigste Wandfarbe. Kaufe am besten ein Produkt ohne Lösungs- und Konservierungsmittel. 
  • Leimfarben/Kreidefarben eignen sich für unbeanspruchte Flächen wie Zimmerdecken, aber auch für Raufasertapeten. Sie sind ökologisch unbedenklich, meist für Allergiker geeignet (achte auf die verwendeten Konservierungsstoffe), aber leider schimmelpilzempfindlich.
  • Wichtig ist, dass Leimfarben nur mit Leimfarben wieder überstrichen werden können. Dafür musst du sie mit Schleifpapier aufrauen.

Renovierung beim Auszug – So streichst du die Wände:

  1. Vor dem Streichen solltest du die Steckdosen und die Sockelleisten mit Kreppband abkleben.
  2. Anschließend beginnst du mit einem kleinen Pinsel in den Ecken und malst dann rahmenförmig um die Wand herum.
  3. Mit der großen Rolle musst du danach beim Streichen darauf achten, immer „nass in nass“ zu streichen. Das bedeutet, dass du lieber etwas mehr Farbe nutzt und die Rolle häufiger eintauchst, als die Rolle bis zum letzten Tropfen auszustreichen. Nur so bekommst du am Ende eine einheitlich weiße Wand.

Tipp: Streiche weder bei voller Sonneneinstrahlung noch bei Durchzug mit offenem Fenster, da die Farbe sonst zu schnell trocknet.

Bitte achte auch darauf, die Farbeimer und Farbreste nach dem Streichen beim Auszug richtig zu entsorgen.

Renovierung beim Auszug: Adressummeldungen nicht vergessen

Schreibe dir rechtzeitig eine Liste zur Adressummeldung.
Schreibe dir rechtzeitig eine Liste zur Adressummeldung.
(Foto: CC0 / Pixabay / webvilla)

Beim Auszug fallen viele Renovierungsarbeiten an. Folgende Adressummeldungen solltest du trotzdem nicht vergessen:

  • Ummeldung beim örtlichen Rathaus, ggf. auch motorisierte Fahrzeuge in deinem Besitz
  • Stromanbieter
  • Internetanbieter
  • Lokalzeitung, Überregionale Zeitung
  • sonstige abonnierte Magazine, Hefte, Kataloge, Zeitschriften (Tipp: Starte am besten sechs Wochen vor dem Umzug eine Liste, in die du alles einträgst, was in deinem Briefkasten landet)
  • Arbeitgeber, Universität, etc.
  • Bank, Versicherungen, Krankenkasse
  • ggf. Deutsche Knochenmarkspenderdatei, falls du dort registriert bist
  • Freunde, Familie und Bekannte

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