Utopia Image

Cannabis als Genussmittel? Branchenvertreter fordern „Reinheitsgebot“

Cannabis als Genussmittel? Branchenvertreter fordern Reinheitsgebot
Foto: Unsplash/elsaolofsson

Branchenvertreter setzen sich für ein „Reinheitsgebot“ bei Cannabis-Produkte ein. Damit soll bei der geplanten Legalisierung von Cannabis sichergestellt werden, dass Hersteller Standards bei Qualität, Gesundheits- und Jugendschutz erfüllen.

Wie bei Bier sollte es nach den Vorstellungen der Branchenvertreter auch bei Cannabis für den Fall einer Legalisierung ein „Reinheitsgebot“ geben. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft legte dazu am Donnerstag Vorschläge vor. In einem Papier werden spezielle Qualitätsanforderungen empfohlen, etwa Standards zur Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben, Vorgaben für Verpackungen und Lagerung oder Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle oder Pestizide.

Auch lesenswert: Cannabis-Legalisierung: Schlechter für die Gesundheit als Alkohol?

Die Vorschläge seien in Zusammenarbeit mit Expert:innen aus Anbau-, Labor- und Lebensmittelkontrolle entstanden, sagte der Vizepräsident des Verbands, Dirk Heitepriem: „Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen.“ Die Vorschläge sollten dazu beitragen, ein „Reinheitsgebot“ für Cannabis als Genussmittel zu etablieren, hieß es weiter.

Ampel-Koalition: „Kontrollierte Abgabe der Droge“

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert, sogenannte Eckpunkte. Als nächster Schritt soll bis Ende März ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Wegen möglicher rechtlicher Bedenken bei der EU ist aber noch offen, was aus dem Vorhaben wird.

Cannabis-Legalisierung: Diese Details sind geplant

  • Bis 2024 will die Ampel-Koalition Cannabis für den Freizeitkonsum in Deutschland in begrenztem Umfang legalisieren. Bislang gibt es nur für schwer kranke Menschen die Möglichkeit, sich medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben zu lassen.
  • Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.
  • Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürfen allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.
  • Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben.
  • Außerdem ist ein generelles Werbeverbot geplant
  • Um den Schwarzmarkt durch ein breiteres Angebot einzudämmen, wird der Verkauf con Cannabis in Apotheken erwogen

Hinweis: Solltest du Hilfe benötigen, steht dir unter anderem die „Sucht & Drogen Hotline“ der Bundesregierung zur Verfügung. Alle Informationen findest du hier.

Bitte lies unseren Hinweis zu Gesundheitsthemen.

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!