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Bürgertests ab Juli: Für diese Personen bleiben sie kostenlos

Nach einem positiven Corona-Selbsttest solltest du verantwortungsvoll handeln.
Foto: CC0 / Pixabay / Alexandra_Koch

Karl Lauterbach hat angekündigt, dass Corona-Tests ab Juli kostenpflichtig sein werden. Damit die Bevölkerung im Herbst weiterhin geschützt ist und Krankenhäuser auf Patient:innen vorbereitet sind, stellte der Gesundheitsminister im Vorfeld ein Papier mit weiteren sechs Maßnahmen vor.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte am Freitagmittag in einer Pressekonferenz an, dass die bislang kostenlosen Corona-Bürgertests kostenpflichtig werden. Über den Sommer soll es weiter ein Angebot mit kostenlosen Corona-Schnelltests für Risikogruppen geben – für alle anderen sollen „Bürgertests“ aber künftig drei Euro kosten. Das teilte Lauterbach am Freitag in Berlin nach einer entsprechenden Einigung in der Regierung auf eine neue Testverordnung mit, die ab dem 30. Juni gelten soll.

Er hätte kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt, sagte der SPD-Politiker. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der angespannten Haushaltslage nicht mehr zu leisten. Das neue Konzept sehe nun bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor – bei voller Übernahme wären bis zu fünf Milliarden Euro zu erwarten gewesen.

Kostenlose Schnelltests sollen künftig weiter für vulnerable Gruppen möglich sein:

  • Kinder bis fünf Jahre
  • Frauen zu Beginn der Schwangerschaft (im ersten Trimester)
  • Besucher:innen von Kliniken und Pflegeheimen
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Bewohner:innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die sich nicht impfen lassen können

Die Länder hätten die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen.

Weitere sechs Corona-Maßnahmen im Überblick

Am Mittwoch fand außerdem die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern statt. Der Bundesgesundheitsminister stellte im Zuge dessen eine Corona-Herbststrategie vor, die neben den Tests sechs weitere Punkte beinhaltet, um die erwarteten Infektionszahlen im Herbst zu bewerkstelligen. Über Auszüge aus dem Papier hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorab berichtete. Die geplanten Corona-Maßnahmen im Überblick:

1. Impfen

Je nach Verfügbarkeit möchte Lauterbach für den Herbst eine ausreichende Anzahl an Impfstoffen der Hersteller Moderna und Biontech akquirieren. Somit soll ab September eine „angepasste Impfkampagne“ starten. Diese soll das Ziel verfolgen eine „Impflücke zu schließen und die vierte Impfung zu bewerben; insbesondere in der älteren Bevölkerungsgruppe“, zitiert das RND aus dem Dokument.

2. Behandlung

Laut dem Ministerium lasse sich die Sterblichkeit „maßgeblich durch eine adäquate und rechtzeitige“ Behandlung reduzieren. Daher sei „eine Behandlungsstrategie (u.a. für Paxlovid) unerlässlich“, schreibt das RND. Bisher würden wirkungsvolle Medikamente zu spät oder zu selten eingesetzt.

3. Schutz vulnerabler Gruppen

Ein umfassendes Versorgungs- und Hygienekonzept für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste hält das Bundesministerium mit Blick auf die erwartete Herbstwelle für notwendig. Daher möchte Lauterbach Pflegeeinrichtungen verpflichten, eine:n Hygienebeauftragte:n zu identifizieren, wie es in Krankenhäusern bereits der Fall sei. Zudem soll ein:e Koordinator:in aus der Fachpflege benannt werden, der/die für die frühzeitige Behandlung mit Medikamenten verantwortlich ist. Damit Pflegeeinrichtungen weiterhin für Besucher:innen zugänglich bleiben können, sollen Impfen, Testen und Masken – „die drei wirksamsten Schutzmaßnahmen“ – für Personal, Bewohner:innen und Besucher:innen intensiviert werden.

4. Tägliche Daten

Lauterbach sieht laut RND vor, alle Krankenhäuser gesetzlich zu verpflichten Daten über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zu melden. Dazu zählt die Intensivkapazität, die Zahl der Corona-Erkrankten auf Normal- und Intensivstationen und die Zahl der betreibbaren Betten auf genannten Stationen. Diese seien notwendig für das Pandemiemanagement.

5. Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Im Papier sei außerdem der Vorsatz „Kitas und Schulen müssen offen bleiben“ festgehalten. Ein exaktes Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll allerdings erst in einer gemeinsamen Konferenz von Gesundheitsminister:innen und Kultusminister:innen der Länder und des Bundes beschlossen werden. Bisher klar ist jedoch, dass Kinder und Jugendliche bei der Impfkampagne im Speziellen angesprochen werden.

6. Infektionsschutzgesetz

Bis zum 23. September soll das Infektionsschutzgesetzt weiterentwickelt werden. Berücksichtig werden dabei die Erkenntnisse des Corona-Expertenrats und die der Sachverständigenkommission. Zweitere evaluiert bis Ende Juni die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen.

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur

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