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Corona-Sonderregeln enden: Das solltest du beachten, wenn du krank bist

Mit den Lockerungen haben sich auch Corona-Sonderregeln geändert.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Das Infektionsgeschehen hat sich einigermaßen entspannt. Auch wenn es weiterhin ratsam ist, sich zu schützen, wurden bestimmte Corona-Sonderregeln für Kranke und den Gang zu Ärzt:innen geändert. Ein Überblick.

Noch ist das Coronavirus nicht vorüber, Vorsicht ist also weiterhin geboten. Doch die Infektionslage insgesamt hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten entspannt und immer mehr Menschen haben ihre Impfung erhalten – deshalb wurden die Beschränkungen deutschlandweit gelockert. Damit fallen auch bestimmte Sonderregeln weg, die für Kranke oder beim Besuch von Ärzt:innen zuvor noch gültig waren.

Krankschreibungen nicht mehr generell per Telefon möglich

Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind angesichts der entspannteren Corona-Lage vorerst nicht mehr generell auch per Telefon möglich. Dafür müssen Patient:innen ab diesem Mittwoch wieder in Arztpraxen gehen oder Videosprechstunden nutzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte entschieden, eine zuvor mehrfach verlängerte Sonderregelung auslaufen zu lassen.

Das Gremium betonte zugleich, dass solche Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die Pandemie in den nächsten Monaten erneut an Fahrt gewinnen.

Telefonische Krankschreibungen waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, äußerte Unverständnis darüber, dass die Regelung „ohne Not“ wieder abgeschafft werde. „Die Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bewährt“, sagte Weigeldt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie bringe den Hausarztpraxen „echte Entlastung“. Weigeldt sprach sich dafür aus, die Krankschreibung per Telefon zumindest für Bestandspatient:innen weiterhin möglich zu machen.

Beschränkung digitaler Sprechstunden

Als das Infektionsgeschehen in Deutschland auf seinem Höhepunkt war, konnten sich Kranke bequem und sicher per Video behandeln lassen. Seit April ist das Angebot der Online-Sprechstunden für Ärzt:innen und Therapeut:innen wieder beschränkt. Wie Zeit Online berichtet, gilt die während der Corona-Pandemie in Kraft getretene Ausnahme nicht mehr, wonach Therapeut:innen ihre Sitzungen auch unbegrenzt online anbieten dürfen. Der Kontakt soll auch mit Ärzt:innen direkt erfolgen.

Laut Bericht ist die Anzahl der Videosprechstunden für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf 30 Prozent der Fälle pro Quartal beschränkt. Werden in einem Quartal zehn Sitzungen als Videositzung abgerechnet, müssen wiederum mindestens 24 persönlich erfolgen. Das gelte nur für Krankenversicherte.

FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Pflege und Kliniken

Je nach Infektionsschutzverordnung gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln in puncto Maskenpflicht in Arztpraxen. Daher empfiehlt es sich vor dem Besuch, die aktuell gültigen Regeln zu checken.

So gilt seit dem 28. Mai in Bayern etwa in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine gelockerte Maskenpflicht. Statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maskenpflicht bestehe nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), teilte das Gesundheitsministerium mit. „Mit diesem Beschluss des Ministerrats folgen wir unserem Kurs, überall dort für Erleichterungen zu sorgen, wo dies mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage möglich ist“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Vorsicht wegen Omikron-Subvariante BA.5

Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat vor einer Ausbreitung der Omikron-Subvariante BA.5 des Coronavirus in Deutschland gewarnt. „Corona ist noch nicht vorbei – das belegt der heftige Ausbruch von Omikron in Portugal“, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. BA.5 werde sich auch in Deutschland ausbreiten. Viele Menschen – auch Geimpfte – würden erkranken. Geimpfte hätten aber deutlich mildere Symptome.

Das Robert Koch-Institut berichtete kürzlich von einer Zunahme der Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 auf niedrigem Niveau. Dominant ist weiter BA.2 mit 96,4 Prozent. Der Anteil von BA.5 verdoppelte sich etwa von 1,2 auf 2,5 Prozent. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich schon mit einer Warnung zu Wort gemeldet. „Die besonders ansteckende Variante BA4/BA5 ist auch bei uns auf dem Vormarsch. Dies könnte im Herbst die nächste Welle werden“, schrieb der SPD-Politiker auf Twitter.

Mit Material der dpa

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