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Google muss Mann 500.000 Dollar zahlen – wegen diffamierendem Suchergebnis

Google
Foto: CC0 Public Domain / unsplash - Alex Dudar

Ein Blogbeitrag verbreitete diffamierende Aussagen über einen kanadischen Geschäftsmann. Weil Google den Link nicht konsequent aus den Suchergebnissen löschen wollte, muss das Unternehmen nun Schadensersatz zahlen.

Google muss einem kanadischen Geschäftsmann 500.000 kanadische Dollar zahlen, weil das Unternehmen sich weigerte einen Link konsequent aus den Suchergebnissen zu löschen. Wie das US-Technikmagazin Ars Technica jetzt berichtet, hat der Quebec Supreme Court das Urteil bereits am 28. März gefällt. Der Kanadier hatte auf Schadensersatz geklagt, da der Link zu einem diffamierenden Blog-Post führte.

Der in Montreal lebende Mann war bereits 2007 einen Eintrag auf den Blog RipOffReport gestoßen, in dem ihm unter anderem fälschlicherweise Pädophilie unterstellt wird. Zuvor hatten Geschäftspartner scheinbar grundlos den Kontakt zu ihm abgebrochen.

Eine Löschung des Beitrags konnte der Kanadier nicht beantragen, da dessen Veröffentlichung mehr als ein Jahr zurück lag – somit war eine Entfernung nach kanadischem Recht nicht möglich. Der Geschäftsmann wandte sich daher an Google, mit der Bitte, den Link aus den Suchergebnissen zu löschen, um dadurch die Sichtbarkeit zu reduzieren.

Da Google der Forderung nicht konsequent nachgegangen war, klagte der Kanadier auf sechs Millionen kanadische Dollar Schadenersatz. Laut Medienbericht habe er durch den Inhalt des Posts sowohl privaten als auch beruflichen Schaden davongetragen. So habe sich sein Sohn von ihm distanzieren müssen, damit dessen Karriere nicht darunter leide.

„Recht auf Löschung“: Juristische Lage in der EU

Wie das Magazin berichtet, habe sich Google in den Verhandlungen uneinsichtig gezeigt. Das Unternehmen sei der Meinung gewesen, juristisch nicht verpflichtet zu sein, Links zu sperren. Nach dem nun gefällten Urteil muss Google jedoch den Link auf den Post aus den Suchergebnissen in Quebec streichen.

Die Rechtslage in der Europäischen Union sieht vor, dass personenbezogene Daten unverzüglich unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden müssen. Beispielsweise, wenn die Daten „unrechtmäßig verarbeitet“ wurden. Das sogenannte „Recht auf Löschung“ beziehungsweise „Recht auf Vergessenwerden“ ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 17 festgelegt.

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