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Heizung, ICE, Nachtzug: Das ändert sich im August

Heizung, ICE, Nachtzug: Das ändert sich im August
Foto: Paul Zinken/dpa

Auf einer beliebten Pendlerstrecke für Bahnreisende ist Geduld gefragt, für einige Hausbesitzer:innen wird der Heizungstausch billiger. Der August bringt einige Neuerungen für Verbraucher:innen.

Insbesondere für junge Menschen bringt der August wichtige Neuerungen, denn die Ausbildungsgarantie kommt und das Bafög steigt. Aber auch für Energiekunden und Pendler:innen bringt der neue Monat Änderungen. Ein Überblick. 

ICE-Umleitung zwischen Hamburg und Berlin

Vom 16. August bis zum 14. Dezember dauert die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Berlin 45 Minuten länger. Die Züge werden über Stendal umgeleitet. Außerdem gibt es nur noch einen Zug statt zweien pro Stunde. Die EC-Züge in Richtung Dresden und Prag beginnen und enden in Berlin statt in Hamburg.

Kein Nachtzug zwischen Berlin und Paris

Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel fallen wegen Bauarbeiten am Schienennetz vom 12. August bis 25. Oktober aus. Die Verbindung wurde erst im Dezember neu ins Nachtzug-Programm aufgenommen und führt über Halle (Saale), Erfurt und Mannheim.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt und damit produzierten Strom ins Netz einspeist, bekommt dafür etwas weniger Geld als vorher. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt für Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen, um ein Prozent. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Wert gerade noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

Geschlechtsänderungen beim Standesamt

Trans* Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen wollen, müssen das drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung ist der 1. August. Am 1. November tritt dann das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.

Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung

Wer eine neue klimafreundliche Heizung einbaut, kann vom Staat eine Förderung beantragen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schreibt, beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Teils gibt es weitere Fördermöglichkeiten – bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau. Diese Förderungen für den Heizungstausch werden gestaffelt für verschiedene Antragssteller:innen freigeschaltet.

Ab Ende August können auch Vermieter:innen von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem sind ab dann Wohnungseigentümer:innen in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.

Mehr Bafög für Schüler:innen

Bedürftige Schüler:innen bekommen ab dem neuen Schuljahr (1. August) mehr Bafög. Die Grundbedarfsätze steigen um 5 Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner:innen der Geförderten steigt zudem um 5,25 Prozent. Für Schüler:innen, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. 

Ausbildungsgarantie 

Für junge Menschen, die trotz vielfältiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, gilt ab dem 1. August die sogenannte Ausbildungsgarantie. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen ihnen dann als Ultima Ratio eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Das gilt zum Beispiel für junge Leute, die in Regionen leben, in denen es zu wenige Ausbildungsplätze gibt. 

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