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Unfallflucht soll teilweise keine Straftat mehr sein

Unfallflucht
Foto: Britta Pedersen/dpa

Wer einen Unfallort verlässt, macht sich in Deutschland strafbar. Das Bundesjustizministerium hat nun Pläne, Unfallflucht unter bestimmten Bedingungen zu entkriminalisieren.

Unfallflucht ohne Personenschaden will das Bundesjustizministerium künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums, geht hervor, dass somit ein Autounfall mit Sachschaden und Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Das Papier liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Mit dieser Herabstufung solle einer „undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers“ entgegengewirkt werden, heißt es in dem Schreiben.

Bisher gilt in Deutschland: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Menschen müssen nach einem Unfall für eine „angemessene Zeit“ vor Ort auf Einsatzkräfte warten. Diese Regelung möchte das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) nur noch für den Fall geltend machen, wenn Menschen bei einem Unfall zu Schaden kommen. Dann sei es erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“.

Keine Anzeige für Begleittat

Dennoch gilt, wer einen Unfall mit körperlich Geschädigten verursacht und dabei am Steuer alkoholisiert ist, kann mit einer zusätzlichen Anzeige aufgrund der Trunkenheitsfahrt rechnen. Wie aus dem Papier hervorgeht, das dem RND vorliegt, sieht das Ministerium vor diesem Hintergrund ein Argument dafür, bei einem Unfall mit reinem Sachschaden „von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige abzusehen.“

Durch die geplante Reformänderung müssten also Menschen, die alkoholisiert am Steuer einen Unfall mit Sachschaden verursachen, nicht mehr am Unfallort auf die Polizei warten. Somit entgeht ihnen eine zusätzliche Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer.

Das Ministerium beruft sich in dem Zusammenhang auf den Paragrafen 142 im Strafgesetzbuch, in dem das unerlaubte Entfernen vom Unfallort geregelt ist. Dieser Paragraf durchbreche nämlich das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“, heißt es laut RND.

Onlineformular als Alternative

Statt künftig am Unfallort auf Einsatzkräfte zu warten, wäre es laut dem Bundesjustizministerium denkbar, ein standardisiertes Onlineformular auszufüllen. Dabei sollen auch Bilder vom Unfallort und Schaden an die Meldestelle gegeben werden. Eine andere Alternative sieht das Ministerium in einer Schadensmeldung, die am geschädigten Fahrzeug angebracht wird.

Die Pläne zur Gesetzesänderung hat das Ministerium bisher nicht öffentlich präsentiert. Bisher schickte es laut RND das Eckpunktepapier vor Ostern an die Fachverbände mit der Bitte bis zum 23. Mai eine schriftliche Stellungnahmen zu geben.

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