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Verbale sexuelle Belästigung: SPD fordert neuen Straftatbestand

Nun fordert die SPD einen neuen Straftatbestand für erhebliche Formen verbaler sexueller Belästigung.
Foto: CC0 / Pixabay / TobiasGolla

Verbale und nonverbale sexuelle Belästigung gehört für Frauen zum Alltag. Nun fordert die SPD einen neuen Straftatbestand für erhebliche Formen verbaler sexueller Belästigung.

Jeden Tag erfahren Frauen sexuelle Belästigung. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert nun, einen neuen Straftatbestand für Fälle von erheblicher verbaler sexueller Belästigung. Hierdurch soll das Vergehen adäquater strafrechtlich verfolgt werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Der neue Straftatbestand soll „gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ strafbar machen, wie es in einem Entwurf für ein Positionspapier heißt, das der dpa vorliegt. Die SPD-Fraktion will das Papier demnach am heutigen Dienstag beschließen. 

„Erheblich ist eine Belästigung insbesondere dann, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter hat, eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann“, wird aus dem Positionspapier zitiert.

„In einer gleichberechtigten Gesellschaft nicht akzeptabel“

Laut der SPD-Bundestagsfraktion gebe es im Strafgesetzbuch und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zwar entsprechende Tatbestände. Diese seien in den meisten Fällen verbaler und nicht-körperlicher sexueller Belästigung allerdings nicht erfüllt, sodass verbale sexuelle Belästigung im Regelfall straflos bleibe.

Darüber hinaus kritisiert die Fraktion, dass es gegenüber obszöner und einschüchternder sexueller Belästigungen bisher überhaupt keine rechtliche Handhabe gebe.

„Das ist in einer gleichberechtigten Gesellschaft nicht akzeptabel“, soll die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge, die in der Parteifraktion eine leitende Rolle beim Thema übernommen hatte, gesagt haben. 

Positionspapier schränkt Forderung auch ein

Gewalt gegen Frauen werde in unserer Gesellschaft noch immer nicht richtig ernst genommen, betonte Wegge laut Bericht weiter. Auch verbale sexuelle Belästigung werde nach wie vor verharmlost, obgleich ihre Folgen „erheblich“ seien: Sie reichen von der „Vermeidung bestimmter öffentlicher Orte durch Betroffene bis hin zu psychischen Folgen wie Depressionen, Schlafstörungen und Antriebsarmut“, stellt die Bundestagsabgeordnete fest.

Und dennoch heißt es seitens der Partei, dass es im neuen Straftatbestand nicht um die Verfolgung jeglicher sexistischer Handlungen ginge. Die Durchsetzung moralischer Vorstellungen sei „nicht Aufgabe des Sexualstrafrechts“, heißt es dazu im Positionspapier.

Unterhalb einer bestimmten Schwelle seien Eingriffe in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nicht sanktionswürdig, so die Fraktion. Hierzu zählten unerwünschte Komplimente und Äußerungen mit sexuellem Bezug wie Kussgeräusche und Pfiffe, oder Kommentare, die auf das Äußere bezogen seien.

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