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Zugreservierung, Heizung, Wahlen: Das ändert sich im September

Das ändert sich im September
Foto: Marcus Brandt/dpa // CC0/Unsplash/Daniel Abadia

In drei Bundesländern werden neue Landtage gewählt und die Sommerpause im Bundestag endet. Neben politischen Neuerungen könnte im September an einigen Stellen auch mehr Geld für Verbraucher:innen drin sein.

Organspendeerklärungen können künftig per App abgegeben und Belege für Heizungsförderung eingereicht werden: Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick. 

Organspendeerklärung über Krankenkassen-App 

Das Abgeben einer Organspendeerklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.

Wahlen in drei Bundesländern

In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September wird in Brandenburg gewählt. 

Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet zum September

Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September. Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.

Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Empfänger:innen von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.

Belege für Heizungsförderung

Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.

Bundestag kommt im September wieder zusammen

Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen, denn die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.

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