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Heizungsgesetz: Eine Ausnahmeregel kommt doch nicht

Heizungsgesetz
Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Ampel-Koalition hat am Dienstag beim Heizungsgesetz letzte Hürden aus dem Weg geräumt. Dabei sollte es für bestimmten Hauseigentümer:innen eine Ausnahmeregel geben. Diese wurde nun wieder aufgehoben.

Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“

Sonderregelung für selbstnutzende Eigentümer:innen

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer:innen von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung – also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann – die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Nach langem Ringen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt.

„Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen“, sagte Konrad.

Alle Eigentümer:innen sollen den Umstieg ermöglicht bekommen

Ihr Grünen-Kollege Andreas Audretsch sagte der dpa: „Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird.“ Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. „Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen – darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten.“

Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten – kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“

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