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Infektionsschutzgesetz: Lauterbach stellt Corona-Plan für den Herbst vor

Karl Lauterbach
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) teilten am Mittwoch den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz mit. Es soll ab Herbst gelten.

Zum Schutz vor einer Coronawelle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch gemeinsam mitteilten. Die Neufassung der Regeln soll ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Geplante Maßnahmen für den Herbst

Folgende Maßnahmen sollen bundesweit gelten:

  • Maskenpflicht im Flugverkehr sowie in Bus und Bahn
  • Maskenpflicht und Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind frisch geimpfte und genesene Personen und Menschen, die in der jeweiligen Einrichtung behandelt, betreut oder gepflegt werden.)

Zusätzlich können Länder Maßnahmen ergreifen, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordert:

  • Maskenpflicht in Innenräumen (Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.)
  • Testungen in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Maskenpflicht in Schulen und weiteren Ausbildungseinrichtungen (Allerdings soll dies nur für Schüler:innen ab dem fünften Schuljahr gelten.)

Wenn eine Überlastung der Gesundheitssysteme oder der kritischen Infrastruktur droht, können Länder zu noch schärferen Maßnahmen greifen:

  • Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Verpflichtende Hygienekonzepte und Obergrenzen für Teilnehmer:innen

Das sind die Momentanen Regelungen

Die aktuellen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet. Momentan gilt ein „Basis-Schutz“. Darin enthalten ist eine mögliche Maskenpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtung und im öffentlichen Nahverkehr sowie eine mögliche Testpflicht an Schulen. Diese werden im jeweiligen Bundesland beschlossen. Im Luft- und Personenfernverkehr herrscht momentan eine bundesweite Maskenpflicht.

Mit Material der dpa

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