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Energiekostenpauschale und E-Rezept: Das ändert sich im September

Energiekostenpauschale und E-Rezept: Das ändert sich im September
Foto: Pexels / Pixabay

Im September greift die beschlossene Energiekostenpauschale für Erwerbstätige. Und auch sonst stehen wie jeden Monat Neuerungen an. Ein Überblick über die wichtigsten Infos.

Die Energiekrise bestimmt weiter den Alltag in Deutschland. Die Gesetzgeber:innen wollen Bürger:innen daher entlasten. Auch in Sachen Rezeptbeschaffung in Apotheken, Mobilität und Infektionsschutzgesetz tut sich etwas.

Das E-Rezept kommt

Ab September sollen Verbraucher:innen in Apotheken Rezepte elektronisch einlösen können. Die Bundesregierung erhofft sich vom E-Rezept mehr Sicherheit und weniger Aufwand. Allerdings stellen noch nicht alle Arztpraxen in Deutschland ab September E-Rezepte aus. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) teilte in einem Pressestatement mit, dass deutschlandweit mehr als 10.000 Apotheken bereit sind, die elektronischen Rezepte zu verarbeiten. Allerdings erfolgt der Rollout der E-Rezepte ab dem 1. September in einer ersten Stufe in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Damit sich Krankenhäuser, Praxen und weitere Apotheken umstellen können, erfolgt die Einführung des sukzessiv. Zudem werden im ersten Schritt laut der Verbraucherzentrale nur Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt.

„Das Einlösen des E-Rezeptes in den Apotheken wird für die Patientinnen und Patienten also komfortabel sein – unabhängig davon, ob sie die E-Rezept-App der gematik auf ihrem Handy oder einen Papierausdruck mit dem E-Rezept-Token nutzen“, so Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA.

Energiekostenpauschale für Erwerbstätige

Ab September gibt die Bundesregierung eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro an alle Erwerbstätigen aus, die einer einkommensteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen. Da das Geld mit dem Gehalt kommt, zahlen die Empfänger:innen Steuern darauf. Die Folge: Bürger:innen mit hohen Einkommen profitieren dadurch weniger als solche mit wenig Geld. Rentner:innen und Student:innen ohne Job haben zum Beispiel keinen Anspruch auf die Energiepauschale.

Auch Minijobber:innen erhalten die Pauschale, wenn die ausgeübte Tätigkeit zum Hauptberuf gehört. Wichtig ist die Lohnsteuerklasse. Die Lohnsteuerklasse 6 ist nämlich von der Energiekostenpauschale ausgenommen.

Mehr hierzu: Energiepauschale, Kinderbonus, Grundfreibetrag: Wer aktuell Hilfe vom Staat bekommt

Bisheriges Infektionsschutzgesetz läuft aus

Zum 23. September endet das derzeitige Infektionsschutzgesetz – und die daran geknüpften Corona-Maßnahmen. Allerdings wurden bereits neue Maßnahmen für den Herbst vorgestellt. Diese sollen voraussichtlich ab dem 1. Oktober gelten. Darüber muss der Bundestag noch abstimmen.

Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Mehr hierzu: Maskenpflicht mit Ausnahmen: Kabinett bringt Corona-Herbstregeln auf den Weg

Ende des 9-Euro-Tickets und des Tankrabatts

Der Tankrabatt und auch das 9-Euro-Ticket enden am 31. August. Bislang ist noch unklar, ob es einen Nachfolgetarif im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gibt. Sollten Bund und Länder in den Finanzierungsfragen keine Lösung finden, könnten die Preise im ÖPNV bald sogar steigen.

Einige Bundesländer sind mit Ideen und Initiativen vorgeprescht – zuletzt etwa Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), die ein eigenes 9-Euro-Ticket für die Hauptstadt über den August hinaus einführen woll.

Doch letztlich warten alle Beteiligten auf einen Vorschlag von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Man braucht eine einfache Lösung, dafür sind die Länder bereit“, sagte etwa Bremens Verkehrssenatorin und Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Maike Schaefer (Grüne). „Jetzt ist der Bund am Zug, da etwas zu machen.“

Mehr hierzu: Kurz vor Ende des 9-Euro-Tickets: Verkehrsverbünde kündigen Preissteigerungen an

Mehr Geld für Pflegekräfte

Zum 1. September 2022 tritt das sogenannte Tariftreuegesetz in Kraft. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sieht eine Erhöhung der Gehälter im Pflegesektor vor. Demnach dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihren Mitarbeiter:innen mindestens den erhöhten Tariflohn zahlen oder sich an einem entsprechenden Tarifvertrag orientieren. 

Bitte lies unseren Hinweis zu Gesundheitsthemen.

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