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Gas-Notfallplan, Bafög, Masern-Impfpflicht: Das ändert sich im August

Das ändert sich ab 1. August 2022
Foto: Marijan Murat/dpa/dpa

Neue Regeln und Gesetze treten im August in Kraft. Davon betroffen sind unter anderem Studierende, Auszubildende und Schüler:innen, die Bafög bekommen – sowie Arbeitnehmer:innen.

Die Energiekrise hat Europa weiter im Griff. Ab August wollen die EU-Staaten daher Gas für den Notfall sparen. Wie sich das für Verbraucher:innen genau auswirken wird, ist noch unklar. In anderen Bereichen gibt es im kommenden Monat dagegen konkrete Auswirkungen – etwa bei Arbeitsverträgen oder dem Bafög.

Bafög-Reform

Für Studierende, Auszubildende und Schüler:innen, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August zahlreiche Erleichterungen. So steigen die Bafög-Sätze um knapp sechs Prozent. Zudem gibt es höhere Freibeträge sowie höhere Wohnzuschläge für jene Empfänger:innen, die nicht bei den Eltern wohnen.

Arbeitsverträge

Ab 1. August müssen in neuen Arbeitsverträgen mehr Informationen festgehalten sein. Das betrifft unter anderem Einzelheiten zur Bezahlung – auch von Überstunden – oder dass Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitsort frei wählen können, sofern dies vereinbart wurde.

Masern-Impfpflicht

Kinder, die neu in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, müssen schon seit März 2020 einen Masern-Impfschutz nachweisen. Bis 31. Juli müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können ab 1. August vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Gegen ungeimpfte Angestellte können die Gesundheitsämter ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.

Gas-Notfallplan

Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab diesem Monat weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Mit dem Plan will die EU Vorsorge treffen für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen vollständig unterbricht. Mehr Infos dazu findest du hier: 15 Prozent weniger Verbrauch: EU-Energieminister:innen einigen sich auf Gas-Notfallplan

Günstigere Medikamente

Patient:innen, die Biopharmazeutika verschrieben bekommen, sollen in der Apotheke künftig günstigere, aber genauso wirkungsvolle Medikamente erhalten können. Das sieht ab dem 16. August das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vor.

Sogenannten Biosimilars kommen immer dann auf den Markt, wenn das Patentrecht für die ursprünglichen Medikamente ausläuft. Biopharmazeutika sind biotechnologisch erzeugte Arzneimittel, die mithilfe von Organismen wie Bakterien geschaffen werden. Sie werden zum Beispiel gegen Morbus Crohn, Arthritis oder Krebs eingesetzt. Durch den Einsatz von Biosimilars hofft der Gesetzgeber, Arzneimittelkosten zu sparen.

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