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„Frauenprobleme“: Twitter-User:innen wettern gegen fiesen Chef

Foto: CC0 / Unsplash / charlesdeluvio; Screenshot: Twitter / Karls Hitman H(e)art

Eine Userin berichtet auf Twitter von einer Freundin, die gleiches Gehalt wie ihre männlichen Kollegen fordert. Der Chef habe die Forderung abgelehnt – mit einer mehr als fragwürdigen Begründung. Auf Twitter hagelt es Vorschläge, was nun zu tun sei.

Bei der Gehaltsverhandlung kann so einiges schiefgehen, etwa wenn der oder die Vorgesetzte nicht zufrieden mit der Leistung oder wenn man selbst schlecht vorbereitet ist. Doch manchmal ist auch einfach der Umstand, dass man eine Frau ist, ausschlaggebend. So schildert zumindest eine Twitter-Userin die Erfahrung einer Freundin. Sie fragt, was man einer Arbeitnehmerin in einer solchen Situation raten könne und erhält eine Reihe von Vorschlägen.

„Was rät man einer Freundin“, fragt Userin Karla Hitman H(e)art in einem Tweet, „die im jährlichen (4 Augen) Gespräch mit dem Chef um eine ‚Gender Equal Pay‘-Anpassung gebeten hat und die Antwort: ‚Solange Frauen durch monatliche Frauenprobleme ausfallen oder eingeschränkt arbeiten, wird das kaum möglich sein‘ bekam?“

„Neuen Chef suchen“ – Kommentare raten zum Jobwechsel

Einige Kommentierende raten, sich einen neuen Job, beziehungsweise einen „neuen Chef“ zu suchen.

Oder sie weisen auf den herrschenden „Arbeitnehmer-Markt“ hin: „Bewerbungen schreiben. Weg da.“

Statt eines Jobwechsels: Dokumentieren und beanstanden

Wer jedoch nicht gleich einen neuen Arbeitsplatz suchen möchte, dem raten die Kommentierenden, sich die Begründung schriftlich geben zu lassen. Sei der Chef „blöd genug“, sie zu liefern, könne man durch rechtliche Schritte eine Gehaltsanpassung erreichen. Ein anderer User rät, „mit der Mobbing-Stelle“ über den Chef zu reden. Jemand beanstandet, es sei „in vielen Bereichen noch viel zu leicht und folgenlos, zu diskriminieren“, und schlägt eine Anzeige vor:

Zuhause bleiben: „Ist ja im Gehalt enthalten“

Nicht alle Ratschläge scheinen ernst gemeint. Man könnte die Arbeit während der Periode auch jeden Monat ausfallen lassen, empfiehlt eine Userin ironisch. „Ist ja bereits im Gehalt enthalten laut Chef.“

Alternativ schlägt jemand vor: angepasste Arbeitszeiten während der Menstruation.

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Was kann man tun?

Statt dem Chef „eine Kopfnuss“ zu verpassen, wie es in einer weiteren Antwort heißt, gibt es bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren. Denn gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand im Arbeitsleben wegen seines oder ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Expert:innen raten, bei Verdacht auf Diskriminierung erst eine interne Klärung anzustreben:

Sobald eine Frau beispielsweise erfährt, dass sie weniger verdient als ein männlicher Kollege mit vergleichbarer Tätigkeit, sollte sie nachfragen, wie diese Unterschiede zu erklären seien. Wenn Kriterien wie Leistung oder Dienstalter genannt werden, kann sie auch diese hinterfragen. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber diese Kriterien nicht kohärent anwendet, muss das Gehalt angepasst werden – auch rückwirkend.

Zusätzlich kann es hilfreich sein, sich mit Vertrauenspersonen im Job auszutauschen. Wenn beispielsweise mehrere Frauen feststellen, dass sie den männlichen Kollegen gegenüber ungleich bezahlt werden, können sie sich gemeinsam an die Führungskraft oder den Betriebsrat wenden.

Mehr lesen: Nach wegweisendem Urteil: Wie Arbeitnehmerinnen gleiche Gehälter durchsetzen

Weil Ungleichbehandlung beim Entgelt besonders schwer zu beweisen sei, gibt es in dem Fall eine Beweiserleichterung, erklärt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Prinzipiell gelte aber: Ein:e Arbeitnehmer:in muss zeigen, dass er oder sie gleiche oder gleichwertige Arbeit zu einem oder einer höher bezahlten Kolleg:in leistet, um ein gleiches Entgelt durchsetzen zu können.

Nicht nur beim Gehalt können Arbeitnehmer:innen unfaire Benachteiligung erfahren. Auch sexuelle Belästigung oder mittelbare Diskriminierung sind laut der ADS beispielsweise nicht erlaubt – wenn etwa Deutsch als Muttersprache in einem Job verlangt wird, wo Sprachkompetenz gar nicht wirklich notwendig ist, um die Arbeit kompetent auszuführen. Über die verschiedenen Diskriminierungsformen informiert die ADS.

Der Antidiskriminierungsverband rät, bei Verdacht auf Diskriminierung ein Gedächtnisprotokoll zur Beweissicherung zu erstellen: Dort solle man Uhrzeiten, Namen der Betroffenen und Abläufe festhalten. So gehen keine Details verloren.

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