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Vergleich zu § 219a bei Lanz: „Zig Jahre debattiert, zig Jahre nichts kapiert“

Debatte §219a bei Markus Lanz.
Screenshot: ZDF Mediathek / Markus Lanz

Der Vergleich zwischen einem Schwangerschaftsabbruch und einer Schönheits-OP einer CDU-Politikerin bei Markus Lanz sorgt für eine Debatte im Netz. Ausschlaggebend dafür ist die geplante Abschaffung des § 219a. Doch was bedeutet es, wenn Ärzt:innen „Werbung“ für solche Eingriffe machen dürfen?

Am Montag gab FDP-Politiker Marco Buschmann in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Ampel § 219a, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beinhaltet, abschaffen möchte. Einspruch kommt von Seiten der Opposition – insbesondere die CDU möchte den Paragraphen unverändert lassen. Am Donnerstagabend diskutierten die Anwesenden bei Markus Lanz über die geplante Gesetzesänderung.

Abschaffung des § 219a: Was fällt unter den Begriff „Werbung“?

CDU-Politikerin und ehemalige Familienrichterin Elisabeth Winkelmeier-Becker spricht in der Sendung über ihre Befürchtungen eines kommerziellen Missbrauchs. Durch die Abschaffung des Paragraphen könnten Praxen auf Social Media oder bei Google Anzeigen schalten und dadurch eine hohe Aufmerksamkeit bekommen.

Journalistin Kristina Dunz widerspricht dem. Sie findet das Wort „Werbung“ unangebracht, „die Praxen werben ja nicht und sagen: Kommt zu uns, wir haben eine Preisliste und die Abtreibung hat die und die Vorteile, sondern es geht um eine Information. Das ist keine Werbung“. Auch die neue Familienministerin, Anne Spiegel von den Grünen, sieht, dass Gynäkolog:innen bei dieser Debatte ein kommerzielles Interesse unterstellt wird.

Anne Spiegel der Grünen sieht, dass Gynäkolog:innen bei dieser Debatte ein kommerzielles Interesse unterstellt wird.
Anne Spiegel von den Grünen sieht, dass Gynäkolog:innen bei dieser Debatte ein kommerzielles Interesse unterstellt wird. (Screenshot: ZDF Mediathek / Markus Lanz)

Laut dem Gesetz werden bereits ausführliche Informationen über verschiedene Methoden und deren Risiken als Werbung verstanden. Seit 2019 dürfen Praxen auf ihrer Webseite darüber informieren, dass sie Eingriffe durchführen. Alle weiteren Informationen darüber hinaus sind aufgrund des § 219a untersagt. So heißt es im Gesetzestext: „Wer (…) Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Abtreibung würde banalisiert werden

Winkelmeier-Becker sieht neben dem kommerziellen Missbrauch noch eine andere Gefahr. Das Gespür dafür, dass es um das Leben eines Kindes gehe, würde ein „Stück weit verloren gehen“, wenn für Schwangerschaftsabbrüche so geworben würde wie für andere Sachen. Dabei zieht die Politikerin einen Vergleich zu Schönheits-OPs und Augenlasern. „Das würde die Abtreibung sehr banalisieren“, so Winkelmeier-Becker.

Journalistin Dunz kann sich jedoch nicht vorstellen, dass das Thema auch nur ansatzweise banalisiert würde. Sie hätte noch nie mitbekommen, dass jemand schon mal Abtreibung als eine Art Verhütung angesehen habe. Nach dem Motto: „Wenn es passiert, dann gehe ich halt abtreiben.“

Journalistin Kristina Dunz kann sich nicht vorstellen, dass die Abschaffung von § 219a zu einer Banalisierung von Abtreibung führt.
Journalistin Kristina Dunz kann sich nicht vorstellen, dass die Abschaffung von § 219a zu einer Banalisierung von Abtreibung führt. (Screenshot: ZDF Mediathek / Markus Lanz)

Zustimmung bekommt Dunz von Spiegel: „Ich bin schon in Wallungen geraten“, und meint dabei den Vergleich von Schönheits-OPs und Abtreibungen. „Das ist ein ganz komisches Frauenbild. Keine Frau macht sich so eine Entscheidung leicht. Das ist für die Frauen persönlich eine ganz schwierige, extreme Situation.“

Vergleich Schönheitsoperationen und Schwangerschaftsabbrüche: Debatte bei Twitter

Obwohl Winkelmeier-Becker einlenkt, Dunz und Spiegel würden sie falsch verstehen, ist bei Twitter eine Debatte um den Vergleich von Schwangerschaftsabbrüchen und Schönheits-OPs entstanden. So twitterte die SPD-Politikerin Derya Türk-Nachbaur: „Wow. Bei #Lanz sitzt Frau Winkelmeier-Becker, der man den Unterschied zwischen medizinischer Information und Werbung für Schönheits-OPs erklären muss. Zig Jahre debattiert, zig Jahre nichts kapiert und zig Jahre nichts passiert. Wir streichen #219a. Endlich! Deal with it.“

Der Journalist Robert Meyer twitterte: „Echt unfassbar, wie die Union die geplante Streichung von #219a darstellt, als würden Abtreibungen dann genauso in der Öffentlichkeit dargestellt wie Schönheits-OPs. Was für ein schreckliches, rückständiges Frauenbild steckt hinter solch einer Argumentation?“

Ein weiterer Twitter-User schrieb: „Nein wegen der Abschaffung des #219a wird kein Kind im 8. Monat abgetrieben. Die dazugehörigen Regeln bleiben bestehen. Nein mehr Information bedeutet nicht gleich Tausend mal mehr Abtreibungen.“

Die ganze Sendung von Markus Lanz kannst du hier nachschauen.

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