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Gebäudeenergiestandards: Chaos bei Bio-Haus, Passivhaus & Co.

Gebäudeenergiestandards
Foto: Colourbox.de

Neue Gebäudeenergiestandards lassen auf sich warten – obwohl die EU Deutschland unter Druck setzt. Vor der Bundestagswahl konnten sich die Politiker auf keine neuen Standards einigen. Woran kann man sich jetzt orientieren?

Der Energiestandard eines Hauses legt fest, wie viel Energie es pro Quadratmeter im Jahr benötigen darf. Das ist wichtig für alle, die ein neues Haus bauen – immerhin geht es auch um viele Fördermittel. Davon sind auch alle öffentlichen Neubauten betroffen.

Laut dem Europäischen Parlament müssen alle neuen Gebäude ab 2019 ihre Energie vor Ort erzeugen – nach welchen Vorgaben ist noch unklar. Denn ein deutsches Gesetz dazu gibt es noch nicht. Laut Öko-Test wird es für private Neubauten beim aktuellen Niveau der Energieeinsparverordnung bleiben. Auch für Sanierungen soll es keine Änderung geben. Allerdings könnte die Bundesregierung Öko-Strom in der Energiebilanz begünstigen.

Gebäudeenergiestandard: Was kann die Energieeinsparverordnung ändern?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt den Mindeststandard bei Neubauten und schreibt auch für Altbauten vor, was bei Sanierungen zu tun ist. Ein Haus nach EnEV ist also lediglich ein Haus nach Vorschrift. Deshalb gibt es auch nur staatliche Förderungen, wenn ein Bauherr mehr tut als vorgeschrieben. Zum Beispiel wird das sogenannte „KfW-Effizienzhaus 55“ besonders gefördert. Die Zahl 55 meint, dass maximal 55 Prozent des erlaubten Energiebedarfs auch wirklich benötigt werden. Das lohnt sich auch für die Bewohner: Die Kosten für Heizung und Warmwasser sinken um einige hundert Euro im Jahr.

Welche Gebäudeenergiestandards gelten?

Solange die Bundesregierung noch keine neuen Gebäudeenergiestandards verabschiedet hat, sollten sich Bauherrn an seriösen Definitionen von Verbänden und Instituten orientieren, rät Öko-Test:

  • Kfw-Effizienzhaus: Der offizielle Standard der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau regelt derzeit staatliche Förderungen. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung für Neubauten entsprechen dem Niveau „Effizienzhaus 100“ (= „Haus nach Vorschrift“). Auch für den Dämmstandard gibt es Vorgaben, die in die Bewertung einfließen. Die Effizienzhäuser 55 und 40 entsprechen dem Standard eines Passivhauses. Bei diesen beträgt der Heizwärmebedarf maximal 15 kWh/ Quadratmeter.
  • Null- und Plus-Energiehaus: Wenn die Energiebilanz ausgeglichen oder sogar positiv ist, sprechen Experten vom Null- bzw. Plus-Energiehaus. Ein offizieller Begriff ist dies aber nicht.
  • Sonnenhaus: Wird der Energiebedarf zu mehr als die Hälfte durch Sonnenenergie gedeckt, spricht man von einem Sonnenhaus. Der Energiebedarf darf zudem nicht mehr als 15 kWh/ Quadratmeter betragen.
  • Aktivhaus-Plus: Neben der Energiebilanz wird bei diesem Standard auch die CO2-Bilanz berücksichtigt.
  • EnerPHit: Bei der Sanierung mit Passivhaus-Komponenten können sich Bauherrn am EnerPHit-Standard orientieren. Mit 25 kWh/ Quadratmeter liegt der Heizwärmebedarf etwas höher als beim neugebaute Passivhaus.

Bio-Haus, Öko-Haus und Zukunftshaus

Öko-Test Ausgabe 02/2018
Details zu Gebäudeenergiestandards in der Öko-Test Ausgabe 02/2018 (© Öko-Test)

Die Liste an weiteren Häuser-Typen ist lang: Bio-Haus, Öko-Haus, Vital-Haus, Gesundhaus, Markenhaus, Sparhaus, Designhaus, Zukunftshaus, Familienhaus, Ausbauhaus oder Landhaus. Diese Bezeichnungen haben sich Fertighausfirmen und Bauträger ausgedacht, ohne dass sie eine einheitliche oder anerkannte Definition haben. Deshalb rät Öko-Test dazu, die Energiebilanz genau zu prüfen und im Zweifel ein Blick auf die letzten Heizkostenabrechnungen der früheren Mieter zu werfen.

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