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Änderung des Geschlechtseintrags: Bundesregierung einigt sich bei Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz
Foto: CC0 / Pexels / Oriel Frankie Ashcroft

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) verständigten sich am Samstag auf einen gemeinsamen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz. Nonbinäre, intersexuelle und trans* Personen sollen demnach künftig einfacher ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern können.

Das neue Gesetz solle „endlich die Würde der Betroffenen“ berücksichtigen, so Paus gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Ziel des Gesetzes ist es, das über 40 Jahre alte ‚Transsexuellengesetz‘ zu modernisieren: Die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt wird vereinfacht, die Pflicht zu psychologischer Begutachtung wird abgeschafft. Neben diesen Änderungen des Personenstandsrechts sieht der Entwurf auch einen Passus zum Schutz besonderer Frauenräume vor.

Selbstauskunft statt psychologischer Begutachtung

„Vom Selbstbestimmungsgesetz profitieren werden alle, deren Geschlechtsidentität abweicht von dem Geschlechtseintrag, der im Personenstandsregister für sie eingetragen ist“, so Marco Buschmann. Bisher müssen Betroffene, wenn sie ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern lassen wollen, zwei psychologische Gutachten vorlegen. Danach entscheidet das zuständige Amtsgericht. Diese oft als herabwürdigend empfundenen Zwangsbegutachtungen fallen nun weg: Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll künftig eine Selbstauskunft beim Standesamt für eine Änderung der Eintragungen ausreichen.

Nach der Selbstauskunft wird die Änderung des Personenstandes erst nach einer ‚Bedenkzeit‘ von drei Monaten wirksam. Ein erneuter Antrag auf eine Anpassung der Einträge wird dann erst wieder nach Ablauf eines Jahres möglich. Minderjährige unter 14 Jahren benötigen für eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Bei Jugendlichen über 14 Jahren kann im Streitfall auch ein Gericht entscheiden.

Besonderer Schutz für Frauenräume

Der Entwurf geht dabei auch auf Befürchtungen von Kritiker:innen ein. Diese führen an, eine vereinfachte Regelung gefährde Frauen, da sie beispielsweise das Eindringen von Sexualstraftäter:innen in geschützte Räume erleichtere. Darauf eingehend erklärte Buschmann: „Hausrecht und Vertragsfreiheit müssen deshalb gewahrt bleiben; Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – müssen ausgeschlossen sein.“

Entsprechend wurde der Entwurf um einen Absatz zu geschützten Frauenräumen erweitert: In diesen soll nach wie vor, unabhängig vom Eintrag im Personenstandsregister, das Hausrecht gelten. Bestimmte Personen können so weiterhin ohne rechtliche Probleme des Ortes verwiesen werde.

Gesetzesentwurf soll bald dem Parlament vorgelegt werden

Die Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs wird laut Paus noch vor Ostern starten. Im Anschluss werden verschiedene Verbände gehört. „Dann liegt es am Bundestag, das Selbstbestimmungsgesetz zu beraten und zu beschließen“, erklärte die Familienministerin.

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