Utopia Image

Heize ich zu viel? Wie du es schon vor der Jahresabrechnung herausfindest

Heize ich zu viel? Wie du es herausfindest
Foto: CC0 / Pixabay / ri

Wegen des Kriegs in der Ukraine befinden sich Gaspreise gerade auf einem Rekordhoch. Um Geld zu sparen, müssen Verbraucher:innen ihre Heizkosten im Blick behalten. Dies ist für Mieter:innen dank einer neuen Regelung nun leichter als früher.

Wie viel Energie verbraucht meine Heizung eigentlich, wenn der Thermostat auf zwei statt auf drei steht? Wie wirkt es sich aus, wenn ich sie nachts abschalte? Die neue Informationspflicht der Hauseigentümer:innen zum Heizverhalten ihrer Mieter:innen könnte Antworten auf solche Fragen liefern.

Seit Januar müssen Hauseigentümer:innen ihren Mieter:innen nämlich monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. Jedenfalls, wenn in der Wohnung schon fernablesbare Messgeräte installiert sind. Ältere analoge Messeinrichtungen müssen laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der Regel bis Ende 2026 durch digitale ersetzt werden.

Mieter sollen direkt und schnell reagieren können

Die Regelung „soll die Sensibilität der Bewohner für ihr Heizverhalten stärken“, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. Bisher haben sie Informationen zu ihrem Verbrauch nur mit ihrer jährlichen Abrechnung erhalten. „Dann ist ja eigentlich schon alles gelaufen, die Mieter können im Nachhinein keinen Einfluss mehr auf ihren Verbrauch nehmen“, so Bosse. „Mit der monatlichen Information können sie nun direkter und schneller reagieren.“

Die Mitteilung kann in Papierform oder per E-Mail zugeschickt werden, es gibt auch Webportale oder Apps mit entsprechendem Zugang zu den Daten. Folgende Mindestangaben müssen mitgeteilt werden:

  • Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden
  • Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres
  • Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder einer Nutzer:innengruppe

In den jährlichen Abrechnungen sind nun auch Hinweise zum genutzten Brennstoffmix verpflichtend, ebenso wie die Erläuterung von Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des Mieters oder der Mieterin mit dem jeweiligen Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die neuen Regelungen haben aber einen Nachteil: Neue Erfassungssysteme und der monatliche Informationsservice kosten Geld. Dass dies für die Mieter:innen kostenneutral bleibt, ist höchst unwahrscheinlich.

Gasetagenheizungen sind ausgenommen

Nicht alle Hauseigentümer:innen fallen unter diese Pflicht. Sondern nur jene, die bisher laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Vermieter:innen einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus betrifft dies nicht, wenn sie selbst darin eine Wohnung bewohnen. Auch für Einheiten mit Gasetagenheizung müssen keine monatlichen Updates erstellt werden. „Aber in vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Informationen regelmäßig Pflicht, sobald dort fernablesbare Messtechnik installiert ist“, so Storm.

Was, wenn ich keine monatlichen Informationen erhalte?

Du kannst als Mieterin zwar selbst deinen Heizkostenverteiler ablesen. Doch draus lässt sich nur bedingt auf die tatsächlichen Heizkosten schließen, denn: nicht alle Geräte zeigen den Verbrauch in spezifischen Messeinheiten wie Kilowattstunden an. Außerdem können Preise im Verlauf eines Jahres stark schwanken.

Bei einem Verteiler nach dem Verdunstungsprinzip wird dir der aktuelle Wert auf einer Skala angezeigt. Neuere, elektronische Verteiler, zeigen verschiedene Anzeigenwerte in einer Anzeigeschleife auf dem Display an. Der erste Anzeigenwert stellt deinen aktuellen Verbrauch an. Das ist die Zahl, die vor den Buchstaben „M“ und „C“ erscheint, welche signalisieren, dass das Gerät funktioniert. Warmwasserzähler befinden sich in der Regel direkt neben den Kaltwasserzählern.

Apps und Webseiten wie Heizspiegel Deutschland bieten ebenfalls Tools an, um die eigenen Heizkosten zu berechnen und zu vergleichen.

Gas, Heizöl und Co.: Wie viel verbraucht man im Durchschnitt pro Jahr?

Das hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Größe und dem Alter der Wohnung sowie der Heizungsart. Es spielt aber auch eine große Rolle, wie gut die Wohnung isoliert ist. Durchschnittswerte lassen sich deshalb nur schwer festlegen – doch einige Portale geben trotzdem welche an.

Laut der Portal energiesparenimhaushalt verbrauchen die Deutschen durchschnittlich 15,4 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert beinhaltet sowohl den Verbrauch zum Heizen als auch den für die Warmwasserbereitung.

EON gibt an, dass ein Haushalt mit 80 Quadratmeter Wohnfläche im Durchschnitt 11.200 Kilowattstunden Gas verbraucht. Beträgt die Wohnfläche 120 Quadratmeter, komme man im Schnitt auf 16.800 Kilowattstunden pro Jahr.

Woran liegt es, dass mein Verbrauch so hoch ist?

Heizung entlüften
Damit der Verbrauch nicht steigt, solltest du deine Heizung regelmäßig entlüften. (Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

 „Ein hoher Verbrauch ist zunächst einmal ein Hinweis, dass irgendetwas nicht stimmt,“, erklärt Verbraucherschützer Rolf Bosse. Einiges könne am persönlichen Heizverhalten des Mieters oder der Mieterin liegen. Aber vieles auch an der Heizung selbst.

Es kann sein, dass die Heizkörper nicht ausreichend entlüftet wurden und die Wärme nicht vollständig dort ankommt. Oder das Ventil des Heizungs-Thermostats ist kaputt oder die ganze Heizungsanlage ist nicht optimal eingestellt. „Das Heizverhalten der Bewohner ist ein Baustein, der nicht zu unterschätzen ist“, so Bosse. „Entscheidender ist aber der technische Zustand der Heizung und des Gebäudes. Wird hier optimiert, bringt das meist viel größere Einsparungen.“

Wie du Heizkosten sparst, kannst du hier nachlesen: Richtig heizen: 15 Tipps, die Geld sparen und die Umwelt schonen

Vermieter:innen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, drohen Sanktionen

Gut zu wissen: Kommen Hauseigentümer:innen ihren neuen Pflichten nicht nach, kann das sogar Sanktionen nach sich ziehen. Mieter:innen können den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen, wenn Gebäudeeigentümer:innen fernablesbare Geräte nicht fristgerecht installiert oder ihren Informationspflichten nicht nachkommen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Mieterberater Rolf Bosse rät daher: Mieter:innen sollten jetzt durchaus auf ihre Vermieter:innen zugehen, um die monatlichen Informationen zu erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Schließlich sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr Verbrauchsverhalten nachzuvollziehen.

„Eventuelle Sanktionen sollten über die örtlichen Mietervereine geprüft und durchgesetzt werden“, so Bosse. Wann genau Kürzungen beansprucht werden können, ist bisher aber noch nicht klar.

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!