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Energiepreise, Netflix-Abo, Corona-Tests: Diese Änderungen bringt der November

Netflix-Abo, Energiepreise, Corona-Tests: Das ändert sich im November
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - ri; Alexandra_Koch

Im November gibt es ein neues Abo-Angebot bei Netflix. Außerdem ändern sich Anforderungen an Anbieter bei der Grundversorgung. Zwei Verordnungen laufen im Laufe des Monats aus.

Im November können manche Kund:innen Geld sparen. Für Neukund:innen in der Grundversorgung und Netflix-Interessierte gibt es Änderungen bei Preisen. Außerdem laufen im kommenden Monat zwei Verordnungen im Gesundheitswesen aus. Mehr bezahlen müssen Personen ab Mitte des Monats auf bestimmten öffentlichen Toiletten. Ein Überblick.

Netflix mit neuem Streaming-Angebot in Deutschland

Ab dem 3. November startet Netflix ein neues Abo-Angebot. Ab 17:00 Uhr des Tages können Kund:innen den neuen Basis-Tarif mit Werbung abonnieren. Die Kosten für den Tarif liegen bei 4,99 Euro und ist damit drei Euro günstiger als das Basis-Monatsabo mit 7,9 Euro. Die anderen Abonnements (Basis, Standard und Premium) bleiben weiterhin werbefrei.

Ein paar Einschränkungen gibt es für Nutzer:innen des Abos mit Werbung. Im Vergleich zum Basis-Modell wird es eine begrenzte Auswahl von Filmen und Serien aus Lizenzgründen nicht geben. Auch die Download-Funktion wird für Kund:innen im Abo mit Werbung nicht verfügbar sein.

Weiter Informationen dazu: Netflix mit Werbung und Amazon Freevee: 2 neue Streaming-Angebote in Deutschland

Energie: Grundversorgung für Bestandskund:innen und Neukund:innenen gleich

Ab dem 1. November dürfen Energieversorger bei der Grundversorgung preislich keinen Unterschied machen zwischen Bestands- und Neukund:innen. Die Grundversorgung liefert der Anbieter, der vor Ort bereits die meisten Kund:innen beliefert. Die Tarife galten früher als sehr teuer – doch wegen der stark gestiegenen Gaspreise hat sich die Lage geändert. Vielerorts sind die Grundversorgungs-Tarife derzeit am günstigsten, und entsprechend gefragt. Vor allem Bestandskund:innen erhielten vergleichsweise günstige Tarife. Dagegen mussten Neukund:innen oft höhere Preise zahlen.

Dass Anbieter keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukund:innen ab dem 1. November machen dürfen, gilt auch für Kund:innen, die ihren vorherigen Anbieter nach einer Preiserhöhung kündigten oder wenn vorherige Vertrag auslief.

Auch interessant: Steigende Strom- und Gaspreise: Wie sinnvoll ist ein Anbieterwechsel?

Gasspeicher sollen voller werden

Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Allerdings gilt die Regel für jeden einzelnen Speicher – und nicht alle waren zuletzt (Stand: 22. Oktober) ausreichend gefüllt.

Corona: Verordnung für Teststellen bis Ende November befristet

Die Verordnung zu kostenlosen Corona-Schnelltests läuft am 25. November aus. Seit Juni gibt es kostenlose Tests nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Einschränkung unter anderem mit den hohen Kosten für die Tests begründet.

Kostenlos sind die Tests für bestimmte Bevölkerungsgruppen:

  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
  • Personengruppen, die andere Menschen pflegen,
  • Besucher:innen von Kliniken und Pflegeheime,
  • Frauen zu Beginn der Schwangerschaft (im ersten Trimester),
  • Kinder bis fünf Jahre.

Mehr Informationen dazu: Bürgertests ab Juli: Für diese Personen bleiben sie kostenlos

Telefonische Krankschreibung

Bis zum 30. November können sich Patient:innen mit Erkältungssymptomen aufgrund der aktuellen Coronalage telefonisch und ohne Praxisbesuch für sieben Tage krankschreiben lassen. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA).

Toilettengang wird teurer

Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen.

Mit Material der dpa

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