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EU beschließt strengere Regeln für Honig, Saft und Marmelade: Was sich ändert

Neue Info auf Verpackung: Was sich bei Honig, Saft & Marmelade ändert
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Honig aus Deutschland gemischt mit günstigerem Honig etwa aus China? Das sollen EU-Verbraucher:innen künftig leicht erkennen können. Neue Regeln wurden auch für weitere Lebensmittel beschlossen.

Die EU-Staaten haben neue Regeln zur Kennzeichnung und Herstellung von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch beschlossen. Ziel sei, Verbraucher:innen besser über Inhalte und Herkunft der Lebensmittel aufzuklären und Betrug zu verringern, teilten die EU-Staaten am Montag in Luxemburg mit. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die neuen Regeln gegeben. Sie sollen spätestens zum Sommer 2026 angewendet werden.

Neue Regeln für Säfte und Marmeladen

Mit Blick auf die steigende Nachfrage nach zuckerreduzierten Getränken soll auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften eindeutiger werden, wie aus der Richtlinie hervorgeht. So können die Säfte drei neuen Kategorien zugeordnet werden: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Um als zuckerreduziert zu gelten, sollte der Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent geringer sein als bei herkömmlichem Fruchtsaft. 

Vielen Verbraucher:innen sei nicht bewusst, dass ein Fruchtsaft – anders als ein Nektar – keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe. Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ auf dem Etikett genutzt werden könne.

Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass für ein Kilogramm Konfitüre künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssten. Dem Beschluss zufolge müssen es bei „Konfitüren extra“ 500 Gramm sein. Zudem seien Behandlungen zugelassen worden, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden könnten.

Honig: Was die EU beschlossen hat

Bei Honigmischungen muss bislang nur angegeben werden, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht. Neben den Herkunftsländern muss künftig den Angaben zufolge auch erkennbar sein, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.  

Hier sind jedoch Ausnahmen möglich. Wie die EU-Staaten bereits nach der vorläufigen Einigung im Januar mitteilten, können einzelne Länder entscheiden, dass nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Die EU-Kommission teilte nach der Einigung im Januar mit, sie werde durch die neuen Regeln berechtigt, Analysemethoden einzuführen, die mit Zucker gestreckten Honig erkennen können. Es soll zudem eine einheitliche Methodik eingeführt werden, um den Ursprung von Honig aufzudecken. Grundsätzlich ist das etwa durch eine Pollenanalyse möglich. „Damit wird Betrug eingedämmt“, so die Behörde.

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