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Smarte Geräte, aber verboten: Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht

Smarte Geräte, aber verboten: Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht
Foto: CC0 Public Domain, Pixabay/Ron2025, Unsplash/ Kira auf der Heide

Wer zu Weihnachten smarte Geräte verschenkt, sollte vorsichtig sein. Bestimmte Funktionen, die man sogar in Kinderspielzeug findet, sind eigentlich verboten. Die Bundesnetzagentur erklärt, was es zu beachten gilt.

Zu Weihnachten endlich mal den Saugroboter leisten? Oder eine smarte Brille verschenken? Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht – denn einige dieser Produkte sind in Deutschland eigentlich verboten.  

Das Problem sind die Zusatzfunktionen: Smarte Geräte, die wir im Alltag nutzen, verfügen teils über versteckte Kameras oder Mikrofone. Sie können also unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen. Das ist in Deutschland nicht erlaubt. „Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung.

Von Saugroboter bis Leckerli-Automat: Diese smarten Geräte sind verboten

Beim Geschenkekauf ist Vorsicht geboten – aber wo genau? Die Bundesnetzagentur listet Beispiele für smarte Geräte auf, bei denen man genauer hinsehen sollte. Darunter befinden sich smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion. „Diese könnten verboten sein, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen. Dadurch greifen sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung ein“, schreibt die Bundesbehörde.

Auch Saugroboter verfügen teils über Kameras und können Fotos und Videos an das Handy ihrer Besitzer übertragen – das muss der Roboter allerdings durch Ton oder ein visuelles Signal anzeigen. Tut er das nicht, ist das Gerät nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt. Dasselbe gilt für Futter- und Leckerli-Automaten, die auch teils über sendefähige Kameras und/oder Mikrofone verfügen.

Auch Kinderspielzeug wie Plüschtiere oder Roboter zeichnen teils Gespräche der Kinder auf oder senden Videomaterial. Tun sie das unbemerkt, zählt die Behörde sie ebenfalls zu illegalen Spionagegeräten. Auch als Alltagsgegenstände getarnte Aufnahmegeräte wie Blumentöpfe mit Mikro, Wanduhren mit Kameras, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen hat die Bundesnetzagentur bereits entdeckt.

Bundesnetzagentur: Tipps fürs Geschenkekaufen

Wer zu Weihnachten gerne Technik verschenken möchte oder sich selbst ein smartes Gerät kaufen will, dem rät die Bundesnetzagentur, sich über die Funktionsweise zu informieren. Auch die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen zugehöriger Apps sollte man prüfen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  1. Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen? Und geschieht das, ohne dass die Personen, die aufgenommen werden, davon Kenntnis haben oder die Aufnahme kontrollieren können?
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?

Falls ja, ist das Gerät verboten. Mehr Informationen finden Verbraucher:innen auf einer Info-Seite der Behörde. Bei Fragen können sie sich auch direkt an die Bundesnetzagentur wenden, zum Beispiel per Mail unter [email protected].

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